Ausbilder Chemielaborant

Hallöchen, also ich bin gerade im zweiten Lehrjahr und lerne als beruf Chemielaborantin. Der Beruf macht mir sehr Spass. Nun tut sich langsam die Frage auf ob ich später einmal Ausbilderin werden kann oder welchen weg ich dazu bezwingen muss. Ich habe als Schullabschluss die Fachoberschulreife mit Berechtigung zur gymnasiellen Oberstufe. Abi hab ich keins.

Hab ich überhaupt eine Chance Ausbilderin zu werden… Oder weiß einer einen Weg wie und was für Vorraussetzungen man dazu haben muss oder weclhe weiterbildungen???

Für Antworten würde ich mich sehr freuen…

Vielen Dank schon mal im Vorraus.

Hi,

die Schwester meiner Kollegin ist Chemielaborant, wurde nach dem Abschluss in ein sogen. „Begabtenprogramm“ der IHK aufgenommen (also alles top super Zeugnis etc.), und macht jetzt ihren Meister, der dann auch berechtigt, auszubilden.
Sie muss dafür nichts bezahlen, da sie in o.g. Förderprogramm steckt.
Sie muss, soweit ich weiss, 2 mal pro Woche zur Schule, davon ein Samstag ‚vollzeit‘.
Wusste erst auch nicht, dass es dass gibt („Meister der Chemie“?), mir war nur die Weiterbildung als Techniker und dann aufwärts bekannt (bei Laboranten).

Gruss,
Nicole

Hallo,
Nach § 20 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 21 Abs. 1
Handwerksordnung (HwO) darf Auszubildende nur ausbilden, wer persönlich und
fachlich geeignet ist. Fachlich geeignet ist nach § 20 Abs. 2 Satz 3 BBiG,
wer die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse
(Berufsabschluss) und die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen
Kenntnisse (Ausbilderprüfung nach Ausbildereignungsverordnung - AEVO -
i.d.F. vom 16. 2. 1999) besitzt. Im Handwerk ist nach § 21 Abs. 2 Satz 3
fachlich geeignet, wer die Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem
ausgebildet werden soll, bestanden hat…(Auszug)

Chemielaborant ist kein Handwerhsberuf! Somit keine Meisterprüfung erforderlich.

. Zugelassen zur Prüfung wird, wer

  1. die fachliche Eignung zur Ausbildung im Sinne des § 20 Abs. 3 Ziff. 1 oder der §§ 76, 80 oder 94 BBiG besitzt, ohne dass das 24. Lebensjahr vollendet zu sein braucht,
  2. an einer Fortbildungsmaßnahme zum Erwerb von Qualifikationen im Sinne des § 2 der Ausbilder-Eignungsverordnung teilnimmt und
  3. bei Einrichtungen des Bundes beschäftigt ist, für die das Bundesverwaltungsamt zuständige Stelle nach § 84 Abs. 1 BBiG ist.
    II. Von dem Erfordernis der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen ist abzusehen, wenn der Prüfling durch Vorlage von Urkunden oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Lehrgänge findet man:arbeitsamt.de/KURS, suche Ausbildereignung.

Gruß
Otto

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Ausbildereignungsprüfung

Um mehr Ausbildungsplätze bereitstellen zu können, hat sich die Bundesregierung dazu bewegen lassen - zumindest zeitweise - auf die Ausbildereignungsprüfung zu verzichten.

Ansonsten ist das aber wohl der Weg (denke ich):
Bei der IHK die Ausbildereignungsprüfung ablegen und dann noch den passenden Job finden. Ich würde an deiner Stelle direkt bei der nächsten IHK anrufen und mich telefonisch beraten lassen. Dazu bekommen sie ihr Geld :wink:

Gruss

Martin Schubert