Hallo,
Ich bin Ausbilder für Kranführer und möchte nebenberuflich Ausbildungen zum Kranführer anbieten.Dabei besuche ich die Firmen und halte dort entsprechende Ausbildungen. Jetzt die Frage: „Wie ist das mit dem Finanzamt? Ist meine Tätigkeit ein Freiberuf oder ist das ein Gewerbe?
Muss ich einen Freiberuf beim Finanzamt vorher anmelden oder reicht das mit der Einkommenssteuererklärung im nächsten Jahr?“
Vielen Dank für eure Antworten