Ausbilder lässt mich nicht zur Prüfung zu

Einen schönen guten Abend ihr Lieben,

ich bräuchte dringend eure Hilfe.
Ich mache gerade eine kaufmännische Ausbildung in einem kleinen Betrieb.
Zu Beginn, bzw. vor Beginn meiner Ausbildung sicherte mir der Chef zu, dass wenn alles gut läuft ich die Ausbildung verkürzen kann.
Jetzt zur eigentlichen Sache:
Da ich Abitur und ein abgeschlossenes Studium habe, ist meine Ausbildungszeit bereits verkürzt auf 2 Jahre laut meinem Ausbildungsvertrag.
Ich wurde nun darauf aufmerksam gemacht, seitens der Berufsschule, dass ich einen Antrag stellen soll, dass ich auf 1 1/2 Jahre verkürzen kann, denn meine Vorkenntnisse und mein Zeugnis (1,0) lassen dies ohne weiteres zu. Mein Chef lehnt dieses aber völlig ab, zu der vorigen zugesprochenen Zusage zur Verkürzung meinte er nur, ich wäre noch nicht so weit.
Klar könnte ich jetzt zur IHK gehen und dies Prüfen lassen, jedoch wenn diese ablehnt, weil mein Chef ein ziemlich guter Redner ist, muss ich ein halbes Jahr durch die Hölle, wobei die Situation für mich jetzt schon fast unmöglich ist.
Er meinte nur in deinem Vertrag steht Sommer 2013 und das bleibt. Ihm geht es eben um die billige Arbeitskraft.
Ich habe nun Angst, dass er dann nach 2 Jahren sagt, ne mache 3 Jahre. Geht das überhaupt ohne meine Zustimmung, wenn mein Vertrag sagt bis Sommer 2013?
Ich habe einfach Angst dann noch länger bleiben zu müssen.
Was passiert wenn er mich absichtlich nicht zur Prüfung anmeldet?

Danke für das Lesen, ich weiß ziemlich viele Worte. Ich hoffe es kann mir jmand etwas dazu sagen und mir meine Angst etwas nehmen.

Lieber Gruß

Nina

Hallo,

was zählt ist der Ausbildungsvertrag.
Soll noch einmal verkürzt werden, ist das eine Änderung des Vertrags und Bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien.

Maßgeblich ist das BBiG:
§ 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird.

Da der Antrag nicht gemeinsam erfolgt, kann auch die Kammer die Ausbildungszeit nicht verkürzen.
es gilt die vereinbarte Vertragsdauer bis Sommer 2013. Dies kann auch nicht einfach so und einseitig verlängert werden.

Gruß
Wawi

Hallo auch,

Mein Chef lehnt
dieses aber völlig ab, zu der vorigen zugesprochenen Zusage
zur Verkürzung meinte er nur, ich wäre noch nicht so weit.

ist sein gutes Recht…denn er meldet dich an

Ihm geht es eben um die billige Arbeitskraft.

das will ich nicht widerlegen…ist oft so!

Ich habe nun Angst, dass er dann nach 2 Jahren sagt, ne mache
3 Jahre.

das geht definitiv nicht!

Geht das überhaupt ohne meine Zustimmung, wenn mein
Vertrag sagt bis Sommer 2013?

dein Ausbildungsvertrag endet mit bestandener Abschlussprüfung bzw. mit Ende des Ausbildungsvertrages (Sommer 2013). Nachzulesen im BBiG Paragraph 21

Ich habe einfach Angst dann noch länger bleiben zu müssen.
Was passiert wenn er mich absichtlich nicht zur Prüfung
anmeldet?

Augen zu und durch…sch**ss auf das halbe Jahr!

Gruss Angus

Hallo,

Da ich Abitur und ein abgeschlossenes Studium habe, ist meine
Ausbildungszeit bereits verkürzt auf 2 Jahre laut meinem
Ausbildungsvertrag.
Ich wurde nun darauf aufmerksam gemacht, seitens der
Berufsschule, dass ich einen Antrag stellen soll, dass ich auf
1 1/2 Jahre verkürzen kann, denn meine Vorkenntnisse und mein
Zeugnis (1,0) lassen dies ohne weiteres zu. Mein Chef lehnt
dieses aber völlig ab, zu der vorigen zugesprochenen Zusage
zur Verkürzung meinte er nur, ich wäre noch nicht so weit.

Dann schau mal in den § 8 des Berufsbildungsgesetzes. (Auch das sollte Ausbildungsinhalt sein.)

Klar könnte ich jetzt zur IHK gehen und dies Prüfen lassen,
jedoch wenn diese ablehnt, weil mein Chef ein ziemlich guter
Redner ist, muss ich ein halbes Jahr durch die Hölle, wobei
die Situation für mich jetzt schon fast unmöglich ist.
Er meinte nur in deinem Vertrag steht Sommer 2013 und das
bleibt. Ihm geht es eben um die billige Arbeitskraft.
Ich habe nun Angst, dass er dann nach 2 Jahren sagt, ne mache
3 Jahre. Geht das überhaupt ohne meine Zustimmung, wenn mein
Vertrag sagt bis Sommer 2013?

Siehe oben.

Ich habe einfach Angst dann noch länger bleiben zu müssen.
Was passiert wenn er mich absichtlich nicht zur Prüfung
anmeldet?

Nichts. Die Ausbildung läuft weiter.

Du kannst ja mal Deinen Ausbildungsvertrag und Deine anderen Ausbildungsunterlagen nehmen und zur IHK zu einem Beratungsgespräch gehen (mehr nicht). Möglicherweise siehst Du dann klarer.

Gruß
Jörg Zabel

jetzt noch nicht
Hallo

…ist meine Ausbildungszeit bereits verkürzt auf 2 Jahre laut meinem
Ausbildungsvertrag.
Ich wurde nun darauf aufmerksam gemacht, seitens der
Berufsschule, dass ich einen Antrag stellen soll, dass ich auf
1 1/2 Jahre verkürzen kann, denn meine Vorkenntnisse und mein
Zeugnis (1,0) lassen dies ohne weiteres zu. Mein Chef lehnt
dieses aber völlig ab, zu der vorigen zugesprochenen Zusage
zur Verkürzung meinte er nur, ich wäre noch nicht so weit.

Die Kürzung ist ja mit Beginn der Ausb. gemeinsam beantragt und dann im Ausb.vertrag vereinbart worden. Die IHK hatte demzufolge zugestimmt. Aufgrund der Vorbildung ist dies absolut nachvollziehbar.
Eine nochmalige Verkürzung in der bereits gekürzten Ausb.zeit ist wiederum gemeinsam (Ausbildender + Auszubildender) bei der zuständigen Stelle zu beantragen. § 8 BBiG wurde ja schon genannt.

Stimmt der Chef (Ausbildender) dem nicht zu, wars das. Seine Einschätzung „der Azubi ist noch nicht so weit“ kann hier nicht beurteilt werden. Sie kann objektiv sein. Die Meinung der Berufsschule ist hier nicht relevant, da diese nur die theoretische Ausbildung beurteilt. Nach dieser Einschätzung könntest du zur Prüfung antreten und würdest wohl auch bestehen.

Aber eine Berufsausbildung ist eine duale Ausbildung. Der Ausbildende hat dafür zu sorgen, dass der Azubi die berufliche Handlungsfähigkeit erlangt! Und diese besteht nicht nur aus der Theorie.

Ferner ist die Frage, ob du mit einer 1 1/2 jährigen Ausb.zeit damit unbedingt Vorteile erlangst, denn der nächste AG wird nicht einen Theoretiker einstellen wollen, sondern jemanden der praxiserprobt arbeits- und handlungsfähig ist.

Ansonsten könnten wir ja gleich alle Ausbildungen auf ein 1/2 Jahr kürzen. Ich bin mir sicher, dass in 6 Monaten Vollzeitschulbankdrücken alle soweit „ausgebildet“ werden könnten die Prüfung (schriftl.) anzutreten und sogar bestehen würden. Ist das der Berufsausbildungssinn?

Klar könnte ich jetzt zur IHK gehen und dies Prüfen lassen,
jedoch wenn diese ablehnt, weil mein Chef ein ziemlich guter
Redner ist, muss ich ein halbes Jahr durch die Hölle, wobei
die Situation für mich jetzt schon fast unmöglich ist.

Es gibt Chefs die sind unbelehrbar darüber Studienabgänger auszubilden und dafür den Schulabgänger zu verschmähen. Der erst Genannte ist für die Ausb. selten dankbar und will nachher eh wieder studieren, um was „richtiges“ zu werden und der zweit Genannte muss über staatliche Ausbildunghilfe einen ungewollten Beruf erlangen und sich später in den Wunschberuf, welchen er wegen dem Studienabbrecher nicht bekam, fortbilden.
Was für ein Ausbildungswahnsinn!?

Er meinte nur in deinem Vertrag steht Sommer 2013 und das
bleibt. Ihm geht es eben um die billige Arbeitskraft.
Ich habe nun Angst, dass er dann nach 2 Jahren sagt, ne mache
3 Jahre. Geht das überhaupt ohne meine Zustimmung, wenn mein
Vertrag sagt bis Sommer 2013?

Es bleibt bei der vertraglichen Übereinkunft, also dem gekürzten Zeitraum auf 2 Jahre und endet ferner mit der bestandenen Prüfung, wie hier schon gesagt wurde.

Lieber Gruß
Nina

MfG

In welcher Realität lebst Du

Es gibt Chefs die sind unbelehrbar darüber Studienabgänger
auszubilden und dafür den Schulabgänger zu verschmähen. Der
erst Genannte ist für die Ausb. selten dankbar und will
nachher eh wieder studieren, um was „richtiges“ zu werden

Sicher, es laufen da draußen tausende von jungen Menschen rum, die

  • ein abgeschlossenes Studium haben
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • und dann noch mal studieren, um etwas „richtiges“ zu werden.
    Nö, nicht wirklich.

Aber weißt Du, was ich zuhauf kenne? Leute, die Abitur machen, dann eine Berufsausbildung, und dann doch noch studieren.

M.

und

der zweit Genannte muss über staatliche Ausbildunghilfe einen
ungewollten Beruf erlangen und sich später in den Wunschberuf,
welchen er wegen dem Studienabbrecher nicht bekam, fortbilden.
Was für ein Ausbildungswahnsinn!?

Er meinte nur in deinem Vertrag steht Sommer 2013 und das
bleibt. Ihm geht es eben um die billige Arbeitskraft.
Ich habe nun Angst, dass er dann nach 2 Jahren sagt, ne mache
3 Jahre. Geht das überhaupt ohne meine Zustimmung, wenn mein
Vertrag sagt bis Sommer 2013?

Es bleibt bei der vertraglichen Übereinkunft, also dem
gekürzten Zeitraum auf 2 Jahre und endet ferner mit der
bestandenen Prüfung, wie hier schon gesagt wurde.

Lieber Gruß
Nina

MfG

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Hallo nochmal,

  1. bitte sieh es den anderen nach, dass bereits gegebene Antworten nochmal gegeben werden, und du den gleichen Inhalt nochmal lesen musst, nur in anderen Worten …

Ihm geht es eben um die billige Arbeitskraft.

Ich denke, das kann man so nicht sagen. Es ist bekannt, dass ein Auszubildender v.a. im ersten Jahr nur kostet und wenig erwirtschaftet. Mit fortschreitender Ausbildungsdauer relativiert sich dieses Verhältnis, am meisten profitiert der Betrieb dann, wenn der Azubi übernommen wird.

Es geht also sicher nicht um eine billige Arbeitskraft, sondern darum, dass wenigstens ein Teil der Kosten (oder gar ein kleines Plus) wieder hereinkommt.

Gruße
Wawi

…abbrecher

Es gibt Chefs die sind unbelehrbar darüber Studienabgänger

Studienabbrecher waren gemeint. Sorry.

Sinn?

Es gibt Chefs die sind unbelehrbar darüber Studienabgänger

Studienabbrecher waren gemeint. Sorry.

Aha. Dann fehlt mir allerdings der Sinnzusammenhang mit dem Problem des UP, der ein abgeschlossenes Studium hat. Was genau hat das Verhältnis von Chefs zu Studienabbrechern mit dem Problem des UP zu tun?

M.

1 Like

Hallo
Für die kfm Ausbildung ist die IHK zuständig.
Gehe zu deinem Ausbildungsberater der IHK
und trage deinen Wunsch vor.
Der wird dann zum Betrieb gehen und die Sache klären.
PiRo

Hallo,

Gehe zu deinem Ausbildungsberater der IHK
und trage deinen Wunsch vor.

Gut.

Der wird dann zum Betrieb gehen und die Sache klären.

Was dann?
Der Berater ist nicht der „Ober-Ausbilder“ und auch nicht dem Betrieb weisungsberechtigt.

Was kann der Berater „klären“?
Er kann die Sache nochmals erläutern.
Er kann beide Seiten anhören und versuchen, eine Lösung zu finden. Dazu gehört aber der gute Wille beider Seiten. (Vielleicht ist es ganz gut, beide Seiten anzuhören, hier kennen wir nur die eine Seite.) Eingreifen kann die zuständige Stelle (dazu gehört der Berater) nur dann, wenn gegen Rechtsvorschriften verstossen wird.

Aber im Prinzip kann er (oder auch sie) nur ganz nett bitten. Wenn der Ausbildende „mauert“, dann ist die Sache erledigt.

Gruß
Jörg Zabel