Ausbildereignung

Hallo ihr lieben!

Ich habe einige Fragen die ich mir nicht beantworten kann aber ich denke hier gibt es bestimmt den einen oder anderen der mit helfen kann…

Ich fange am 1.9. eine neue Arbeitsstelle als Bürokauffrau an ( habe ich auch gelernt). Nun hat mir mein neuer Arbeitgeber angeboten gleich zum nächsten Termin eine Ausbildereignungsprüfung abzulegen. *freu* Ich muß sagen ich bin immer bereit eine Weiterbildung zu machen, da ich sowas sehr wichtig finde! Habe mich auch schon darüber bei der IHK informiert, Wann, Wo usw… Aber trotzdem habe ich noch einige Fragen… Die „Weiterbildung“, werden da alle Leute in einem Topf geschmissen? Egal ob Einzelhandel, Indutrie.- oder Steuerfach?? Da steht nicht, das es extra für Bürokaufleute ist.

Dann möchte ich noch wissen ob man irgendwelche vorkenntnisse haben muß außer eine abgeschlossene Ausbildung und eine Weiterbildung zur REWE-Fachkraft??? Da ich nun 5 Jahre zuhause war wg Kinder! (Ob es dann wohl schwierig für mich wird??)

Es wäre lieb wenn mir jemand paar Infos geben könnte, was noch auf mich zu kommt…

LG Janine

hallo janine,

bei dem kurs für die ausbildereigenungsprüfung werden berufs- und arbeitspädagogische kenntnisse vermittelt sowie rechtliches rund um das thema berufsausbildung.

davon unabhängig muss aber auch noch die fachliche eignung nach § 30 berufsbildungsgesetz vorliegen oder zuerkannt werden. =>lese §30 bbig

berufsspezifisches wird in dem kurs für die ausbildereigenungsprüfung in der regel nicht vermittelt.

lg dev

Hallo Dev,

vielen Dank für deinen Artikel!! Habe mir gleich diesen § durchgelesen, hat mir auch sehr geholfen!! Da stand auch irgendwas von „Berufserfahrung mitbringen“! Weißt du zufällig wieviel Praxis man mitbringen muß oder es auch geht wenn man nebenbei Arbeitet? Das würde mich dann noch Interessieren… Ansonsten nochmals vielen vielen Dank!

LG Janine

hallo nochmal,

welche der regelungen des §30bbig für den beruf gilt, in dem du ausbilden sollst oder willst, weiß im zweifel die zuständige industrie- und handelskammer.

von deren stellungnahme hinge auch die zuerkennung ab, wenn keine „Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung“ bestanden worden wäre.

und die sind es auch, die dafür zuständig sind, dich als für einen bestimmten azubi-vertrag verantwortlichen ausbilder anzuerkennen.

ich vermute, dass für bürokaufleute keine erfahrung nachgewiesen werden muß und die eigene bestandene abschlußprüfung reicht.

lg dev

Hallo,

Die „Weiterbildung“, werden da alle Leute in einem
Topf geschmissen? Egal ob Einzelhandel, Indutrie.- oder
Steuerfach?? Da steht nicht, das es extra für Bürokaufleute
ist.

Das ist richtig. Es wird nichts fachspezifisches unterrichtet. Es gibt 7 Handlungsfelder, die die Grundlage für den Lehrgang bilden. In der Regel gibt es eine bundeseinheitliche schriftliche Prüfung (jeden ersten Dienstag im Monat), die man mit mind. 50 P. bestehen muss. Anschließend muss man bei vielen IHKs eine Unterweisung durchführen oder eine Präsenation halten. Diese muss vorher schriflich geplant und dokumentiert werden. Dieser Unterweisungsentwurf wird ebenfalls bewertet. Der Abschluss ist eine mdl. Prüfung von ca. 15 Minuten.

Klingt kompliziert und schwer - ist es aber wirklich nicht. Wer gerne Ausbilderin werden will, der überspringt alle Hürden mit Leichtigkeit.
Ach ja Kosten ca. 500-600 € + Prüfungsgebühr.

Gruß Hans