Ausbildereignungsprüfung

Guten Tag.

Ich hätte eine Frage zum Thema Ausbildereignung.

Mein Onkel ist Fliesenleger und hat eine eigene Firma. Nun wolle ich mal fragen was er denn machen muss, wenn er mich Ausbilden würde.

Danke

mit freundlichen Gruß

Hallo,

wenn Dein Onkel einen eigenen Handwerksbetrieb hat wird er auch Meister sein. Dann verfügt er bereits über die Ausbildereignung. Er muss mit Dir einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und den Vertrag bei der Handwerkskammer eintragen lassen. Bei Fragen kann er sich an den Ausbildungsberater der Handwerkskammer zuwenden.

Viel Erfolg bei der Ausbildung!

Sotiria Ekizoglou

Ja das ist gerade das Problem das er kein Meister ist.
Er hat vor vielen jahren koch gelehrnt und hat sich später als Fliesenleger Selbstständig gemacht.

Und nun stelle ich mir die Frage ob er überhaupt einen Ausbilder Schein machen kann?!

Hallo, Michael,

sofern ein Meister die Ausbildung durchführt oder zumindest beaufsichtigt, ist nach der AEVO alles OK. Ansonsten muss der Ausbilder im Betrieb die Ausbildereingungsprüfung ablegen.

Zur Unterstützung biete ich die AEVO-Lernkartei an: www.memopower.de/AEVO/AEVO.htm

Gruß
Reinhold Vogt

Hallo Michael,

ich kann es dir nicht genau sagen aber ich denke wenn er seinen Meister hat kann er dich auf jedenfall ausbilden!

LG Janine

Einen Ausbilder-Schein kann er schon machen - dafür gibt es seit kurzem keine Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung. Als Fliesenleger darf er aber nicht ausbilden, da er keine abgeschlossene Berufsausbildung in diesem Beruf hat.

Er sollte sich auf jeden Fall an den Ausbildungsberater der Handwerkskammer wenden, es besteht die Möglichkeit auszubilden aufgrund seiner Berufserfahrung. Notwendig ist das 1 1/2fache der Ausbildungszeit an Berufserfahrung, also 4,5 Jahre. Man nennt es Zuerkennung der fachlichen Eignung und ist bei der Handwerkskammer zu beantragen. Allerdings handelt es sich um einen Handwerksberuf und die Handwerksordnung sieht den Meister vor um ausbilden zu können (die Ausbilder-Eignungsprüfung ist Teil 4 der Handwerksmeisterprüfung). In manchen Berufen ist es aufgelockert worden, ich weiß nicht ob es auch den Fliesenleger betrifft (also, dass man ohne Meister ausbilden kann).

Viel Glück

Sotiria Ekizoglou

Also Meister hat er keinen. und er ist auch nur eine 1 Mann Firma (seit ca. 8 Jahren), wir hatten uns schon vor ca. 3- 4 jahren mal erkundigt und da sagte man uns das er eine Ausbildereignungmachen soll.
Nun ist die Frage ob sich in der Zeit wieder was geändert haben könnte?

Gut, da weiß ich erstmal bescheid.
Also die Firma gibt es schon seit ca. 6-8 Jahren.

Ich bedanke mich erstmal für die Hilfe.

> Änderungen?

Nein, in diesem Punkt nicht!

Gruß
R. Vogt

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