Hallo,
neben meinem Uni-Abschluß als Dipl.-Handelslehrer verfüge ich noch über das 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Berufskollegs. Mein Arbeitgeber in der Wirtschaft wünscht, daß ich die Ausbildereignungsprüfung ablege.
Muß ich diese Prüfung wirklich ablegen oder ist die Eignung durch das 2. Staatsexamen und die damit verbundenen zwei Jahre Referendariat am Berufskolleg bereits festgestellt?
Kann ich also das Examen als Ausbildereignung vorweisen?
Hallo,
Kann ich also das Examen als Ausbildereignung vorweisen?
normalerweise akzeptiert die IHK einen Ausbilder, wenn er eine pädagogische Qualifikation hat, auch ohne den AdA-Schein. Also einach Dich der IHK melden, die werden (fachliche Eignung für die Berufsfelder vorausgesetzt) Dich wahrscheinlich akzeptieren und Dir eine Ausbilderkarte ausstellen.
Sollte Dein Arbeitgeber in der Wirtschaft aber ein Bildungsträger sein, dann gute Nacht… denn bei Bildungsträgern arbeiten in Führungspositionen nur Vollidioten, die Sachargumenten nicht zugänglich sind…
Darauf ein gurgleurp!
Moin! Moin!
Dann mach die Prüfung doch…
Mit der Ausbildung kannst Du das doch (fast) ohne Vorbereitung!
Ein paar Feinheiten lernt man bei der Gelegenheit noch dazu und erfährt nebenbei die Schwerpunkte der IHK, vielleicht kannst Du auch ein paar Kontakte knüpfen…
Mit freundlichen Grüßen
Dino
Hallo,
nach dem 1. Staatsexamen (Lehramt) wurde ich von der Ausbildereignungsprüfung von Seiten der IHK befreit. Ein gestempeltes Schreiben wurde mir ausgestellt. Wenn du Dich an Deine IHK wendest, wird sie dies auch tun.
Wenn nicht - die AdA Prüfung dürfte kein Problem für Dich sein. Geht auch Online!
Gruß
Hans
Hallo,
mangelnde Fachkenntnis sollte nie ein Hinderungsgrund sein, der uns vom Antworten abhält…
Die Prüfung erfordert einen 100-stündigen Vorbereitungskurs (zwingend). Kurs, Lehrbuch, Gesetzestexte und Prüfungsgebühr kosten zusammen mindestens 500 €.
Darauf ein gurgleurp!
Hallo,
auch Hallo!
mangelnde Fachkenntnis sollte nie ein Hinderungsgrund sein,
der uns vom Antworten abhält…
Stimmt, so lange man nicht meint man wär der Größte…
Die Prüfung erfordert einen 100-stündigen Vorbereitungskurs
(zwingend). Kurs, Lehrbuch, Gesetzestexte und Prüfungsgebühr
kosten zusammen mindestens 500 €.
In Hamburg kostet der Kurs 395,-€ für 80 Stunden plus 150,-€ Prüfungsgebühren plus 50,-€ Bearbeitungsgebühren.
Da der Fragesteller aber von seinem Arbeitgeber aufgefordert wurde, hab ich unterstellt, dass der Arbeitgeber auch die Kosten übernimmt. Das muss natürlich nicht so sein!
Bei der Vorbildung meine ich, der Fragestelle benötigt keinen großen Arbeitsaufwand für die Prüfungsvorbereitung!
Mit freundlichen Grüßen
Dino
Hallo,
neben meinem Uni-Abschluß als Dipl.-Handelslehrer verfüge ich
noch über das 1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an
Berufskollegs.
Das ist das Eine.
Mein Arbeitgeber in der Wirtschaft wünscht, daß
ich die Ausbildereignungsprüfung ablege.
Und das ist das Andere.
Muß ich diese Prüfung wirklich ablegen oder ist die Eignung
durch das 2. Staatsexamen und die damit verbundenen zwei Jahre
Referendariat am Berufskolleg bereits festgestellt?
Hast Du Dich mal schlau gemacht, wie weit die jeweils vermittelten Kenntnisse deckungsgleich sind?
Wenn ja, kannst Du es bitte hier mitteilen?
Mit einer (für Dich) akzeptablen Antwort würde ich mit der IHK sprechen.
Gruß
Jörg Zabel