Guten Tag,
mal angenommen jemand hat im August 2010 eine Ausbildung angefangen, die dieser jemand aber aus bestimmten Gründen abbrechen möchte. Dieser jemand ist nun aus der Probezeit und hat einen Monat Kündigungsfrist. Unter den bestimmten Gründen zählen größtensteils psychische Probleme. Da dieser jemand aber erst im Mai 18 Jahre alt wird stellt sich die Frage mit der Schulpflicht.
MUSS der jenige für die restlichen 3-4 Monate unbedingt eine andere Schulform besuchen oder könnte dies umgangen werden, damit der jenige sein Leben erst mal in den Griff bekommt. Dieser jemand hat schon in Aussicht zu Beginn des nächsten Schuljahres (August oder September) die Höhere Handelsschule zu besuchen. Falls dieser jemand die Stelle zur Höheren Handelsschule fest haben sollte und die Ausbildung nun abbricht, kriegt der jenige A noch Kindergeld zwischen der Zeit des Ausbildungsabbruchs und des Schulbeginns und B MUSS der jenige wirklich noch zur Schule gehen oder kann er sich z.B. aus psychischen Gründen so krankschreiben lassen, bis er das 18 Lebensjahr erreicht hat und die Schulpflicht so ausfällt?
Würde mich über Antworten freuen