FAQ 1129
Moin!
Ich
Du hast doch gerade angeklickt, dass du nicht in der Ich-Form schreiben wirst.
Nun muss dein Artikel gelöscht werden, weil eine persönliche Rechtsberatung im Internet nicht erlaubt ist.
hab meine Ausbildung nach 1 Jahr abgebrochen, die
Kündigung kam von der Fa. .
Hier wäre es sinnvoll mal anzugeben, was für eine Ausbildung das war.
Im Handwerk kann nicht gekündigt werden, da gibt es nur Aufhebungsverträge, mit denen beide Seiten einverstanden sein müssen.
Außerdem gibt es Ausbildungsberater bei der HWK und der IHK sowie Lehrlingswarte bei der HWK, aber solange wir nicht wissen, um welche Ausbildung es hier geht…
Nun hab ich folgendes Problem, ich
hab vom letzten Monat noch kein Geld bekommen. Nach dem ich
heute meine Arbeitskleidung abgegeben habe und anschließend
gefragt habe was mit der restlichen Vergütung sei, sagte mir
der Chef das auf Grund von meinen Verschulden
Welches Verschulden meint er und hast etwas verschuldet?
er mir erst
noch die Abmeldung aus der IHK, die Rückgabe der
Arbeitskleidung und die anderen Kosten die ihm dadurch
entstanden sind abziehen will.
Was sagt der Ausbildungsvertrag über Arbeitskleidung?
Normalerweise muss ein Azubi weder Arbeitskleidung noch Gebühren, die mit seiner Ausbildung zusammenhängen bezahlen.
Darf er das?
Beantworte bitte erstmal die Fragen.
Aber am besten stellst du die Frage nochmal neu ein und formulierst nicht in der Ich-Form.
Gruß, Fo