Ausbildung abgebrochen - kein Geld

Hey Leute.

Ich hab meine Ausbildung nach 1 Jahr abgebrochen, die Kündigung kam von der Fa. . Nun hab ich folgendes Problem, ich hab vom letzten Monat noch kein Geld bekommen. Nach dem ich heute meine Arbeitskleidung abgegeben habe und anschließend gefragt habe was mit der restlichen Vergütung sei, sagte mir der Chef das auf Grund von meinen Verschulden, er mir erst noch die Abmeldung aus der IHK, die Rückgabe der Arbeitskleidung und die anderen Kosten die ihm dadurch entstanden sind abziehen will.

Darf er das?

Hey Leute  ???  was soll denn diese anrede , wir sind hier nicht in der Disco !!!

Hey Leute  ???  was soll denn diese anrede , wir sind hier
nicht in der Disco !!!

Ich würde ja verstehen, wenn hier FAQ 1129 beanstandet wird , aber eine freundliche Anrede???

Du kannst Ja gern hilfreiche Hinweise geben, wenn Du schon was sagen musst.

Schade dass es keine negativen Sterne gibt.

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Was erwartest du?
Euer Majestät?

*kopschüttel*

Ebenfalls ohne Gruß

FAQ 1129
Moin!

Ich

Du hast doch gerade angeklickt, dass du nicht in der Ich-Form schreiben wirst.
Nun muss dein Artikel gelöscht werden, weil eine persönliche Rechtsberatung im Internet nicht erlaubt ist.

hab meine Ausbildung nach 1 Jahr abgebrochen, die
Kündigung kam von der Fa. .

Hier wäre es sinnvoll mal anzugeben, was für eine Ausbildung das war.
Im Handwerk kann nicht gekündigt werden, da gibt es nur Aufhebungsverträge, mit denen beide Seiten einverstanden sein müssen.
Außerdem gibt es Ausbildungsberater bei der HWK und der IHK sowie Lehrlingswarte bei der HWK, aber solange wir nicht wissen, um welche Ausbildung es hier geht…

Nun hab ich folgendes Problem, ich
hab vom letzten Monat noch kein Geld bekommen. Nach dem ich
heute meine Arbeitskleidung abgegeben habe und anschließend
gefragt habe was mit der restlichen Vergütung sei, sagte mir
der Chef das auf Grund von meinen Verschulden

Welches Verschulden meint er und hast etwas verschuldet?

er mir erst
noch die Abmeldung aus der IHK, die Rückgabe der
Arbeitskleidung und die anderen Kosten die ihm dadurch
entstanden sind abziehen will.

Was sagt der Ausbildungsvertrag über Arbeitskleidung?
Normalerweise muss ein Azubi weder Arbeitskleidung noch Gebühren, die mit seiner Ausbildung zusammenhängen bezahlen.

Darf er das?

Beantworte bitte erstmal die Fragen.

Aber am besten stellst du die Frage nochmal neu ein und formulierst nicht in der Ich-Form.

Gruß, Fo

Bevor deine erneut gem. FAQ1129 unzulässige Frage einer konkreten Sachverhaltsdarstellung in der Ich-Form gelöscht wird:

Ja, das darf er. Löst der Auszubildende das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit schuldhaft vorzeitig, so kann der Ausbildende gem. § 23 Abs. 1 S. 1 BBiG Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er nach den Umständen für erforderlich halten durfte, sh. BAG-Urteil 8 AZR 578/99 vom 17.08.2000

G imager

Ja, das darf er.

Das ist so pauschal natürlich mal wieder total falsch - kommt häufiger vor bei Dir, oder?

Abgesehen davon, dass er nicht einfach das Geld einbehalten darf, da bei einem Azubi eigentlich immer die Pfändungsfreigrenze unterschritten wird, hast du das Urteil nicht wirklich gelesen oder gar verstanden, nicht wahr?

Man man man …

Gruß
Guido

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Moin,

Im Handwerk kann nicht gekündigt werden, da gibt es nur
Aufhebungsverträge, mit denen beide Seiten einverstanden sein
müssen.

Echt? Ich darf als Azubi im Handwerk meinem Chef aufs Maul hauen und ihm auf den Schreibtisch kacken und er kann mich nicht kündigen? Vielleicht hätte ich doch im Handwerk lernen sollen.

Welches Verschulden meint er und hast etwas verschuldet?

Unter Umständen das Verschulden, welches zur Kündigung geführt hat?

Was sagt der Ausbildungsvertrag über Arbeitskleidung?
Normalerweise muss ein Azubi weder Arbeitskleidung

Und auch das ist so grundsätzlich erstmal falsch.

TET

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