Ausbildung abgebrochen - kein Geld

Hey Leute.

Ich hab meine Ausbildung nach 1 Jahr abgebrochen, die Kündigung kam von der Fa. .
Nun hab ich folgendes Problem, ich hab vom letzten Monat noch kein Geld bekommen.
Nach dem ich heute meine Arbeitskleidung abgegeben habe und anschließend gefragt habe was mit der restlichen Vergütung sei, sagte mir der Chef das auf Grund von meinen Verschulden, er mir erst noch die Abmeldung aus der IHK, die Rückgabe der Arbeitskleidung und die anderen Kosten die ihm dadurch entstanden sind abziehen will. 

Darf er das?

Tja ohne zu wissen was genau da war, kann man da nix sagen. Geh einfach zum Arbeitsamt, da solltest du dich ja eh melden und frage nach, ob der Chef das Recht dazu hat. Die kennen dann ja den Sachverhalt.

Tja ohne zu wissen was genau da war, kann man da nix sagen.
Geh einfach zum Arbeitsamt, da solltest du dich ja eh melden
und frage nach, ob der Chef das Recht dazu hat. Die kennen
dann ja den Sachverhalt.

Super, seit wann bietet das Arbeitsamt eine kostenlose Rechtsberatung, Fachbereich Arbeitsrecht an?

Das hat mir jetzt natürlich super weiter geholfen.

Meine Recherchen haben mich nicht weiter gebracht, wäre also gut wenn dies Bezüglich noch was brauchbares kommentiert wird. Ansonsten das Kommentieren einfach lassen.

… wenn Du den Vorschalttextnciht ignoriert und auch ansonsten dei FAQ:1129 beachtet hättest.

Dazu solltest Du in Deiner neu formulierten Frage dann die nicht ganz unwichtigen an Dich bereits gerichteten Rückfragen beantworten - selbst, wenn wir dürften, könnten wir die Frage so nicht beantworten.

Gruß
Guido

Ok, hab verstanden. Nur weiß ich gerade nicht was du mit dem Vorschalttext meinst, daher bitte um Erklärung.

Ok, hab verstanden. Nur weiß ich gerade nicht was du mit dem
Vorschalttext meinst, daher bitte um Erklärung.

Du hast insgesamt DREI mal (beim Formulieren der Frage sowie Deinen beiden Nachfragen) bevor du schreiben durftest, ein Textkästchen ignoriert. Das nennt man Vorschalttext.
Und in diesem Vorschalttext sind die Regeln zur Formulierung einer rechtlichen Frage beschreiben, deren Lesen und Beachten Du dann noch mal per Mausklick (fälschlicherweise) bestätigt hast .