Hallo Leute
Ich habe am 1.8.2006 eine ausbildung angefangen müsste aber leider die ausbildung am 22.8.2006 abrechen wegen gesundheitlichen gründe.Die 1.Woche habe ich gearbeitet.Die 2. Woche und die 3. Woche war ich krank geschrieben.Bekomm ich nun die 3 wochen bezahlt oder bekomme ich garnichts bezahlt?
Soweit ich weiß, muss der Betrieb mir die 3 wochen bezahlen oder?
Und was kann ich dagegen tun falls der Betrieb nicht zahlt?
MFG
Matthias
Hallo Matthias,
Die 1.Woche habe ich gearbeitet.Die 2.
Woche und die 3. Woche war ich krank geschrieben. Bekomm ich
nun die 3 wochen bezahlt oder bekomme ich garnichts bezahlt?
Du bekommst die 1. Woche, wo du gearbeitet hast bezahlt. Die 2. und 3. Woche sind Sache der Krankenkasse (= Krankengeld).
Zitat: „(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.“
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html
… und bevor die Frage kommt: Ja, das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt auch für Azubis.
Und was kann ich dagegen tun falls der Betrieb nicht zahlt?
Für wann wäre denn lt. Vertrag der Zahlungszeitpunkt gewesen?
MfG
Der Zahlungszeitpunkt ist der immer der 1 bezieungs weise der 31 also morgen
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