Hallo,
ich habe folgende Frage:
ein Auszubildender besteht seine Abschlussprüfung nicht und er beginnt auch keine neue Ausbildung (aus welchen Gründen auch immer). Wonach richtet sich die Höhe des Arbeistlosengeldes: nach der Ausbildungsvergütung im letzten Lehrjahr oder erhält er einen gewissen Prozentsatz des Tarfiflohnes?
schon mal danke für zahlreiche antworten 
Gruß
Melanie
hallo melanie,
bei nicht bestandener prüfung ist die bemessungsgrundlage das gehalt im letzten lehrjahr. bei bestandener prüfung wird er in das tarifentgelt eingestuft, das er nach der ausbildung erhalten hätte.
gruß bianca
hallo bianca,
bei nicht bestandener prüfung ist die bemessungsgrundlage das
gehalt im letzten lehrjahr. bei bestandener prüfung wird er in
das tarifentgelt eingestuft, das er nach der ausbildung
erhalten hätte.
heißt bemessungsgrundlage, dass er 100% seiner letzten ausbildungsvergütung bekommt? (oder nur einen teil davon)
grüße
Melanie
Hallo,
kenne mich nicht so gut damit aus, aber es war mal so, dass wenn er die Ausbildung abbricht, es sich nach dem letzten Ausbildungsgehalt richtet und davon auch nur ein bestimmter %-Anteil.
Wäre er fertig und Arbeitslos, würde es nach dem Std-Lohn berechnet, den er evtl. bekommen hätte!
Aber wenn er die Ausbildung abbricht, bekommt er bestimmt eine Sperre vom Arbeitsamt für 6 Wochen, so ist es zumindest bei Arbeitern/Angestellten die Ihre Arbeit kündigen und keinen neuen Job haben.
Gruß Ginii
Hi,
wird die Ausbildung mit nicht bestandener Prüfung beendet, bekommst du 60% des Geldes das du in den letzten 12 Monaten durchschnittlich bekommen hast.Mit bestandener Prüfung sind es 50% von dem was du verdienen würdest (oder wieder 60% des letzten Ausbildungsgehalts, je nachdem was mehr ist).
Ciao,
Christian
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hallo melanie,
heißt bemessungsgrundlage, dass er 100% seiner letzten
ausbildungsvergütung bekommt? (oder nur einen teil davon)
nein, bemessungsgrundlage, ist die grundlage auf dessen die leistung bemessen wird. ich nehmen mal an, dass er ohne kind ist, dann sind das 60%.
gruß bianca
danke !
-)