Hallo
Ich mache zeit dem 1.09.10 eine Ausbildung als Werkzeugmechaniker.
In meinem Ausbildungsvertag steht der Firmeninhaber als Ausbilder. Wohl er Verfahrenmechaniker gelernt hat.
Und ich habe einen ganz anderen Ausbilder, der steht nicht im Ausbildungsvertag.
Mein Ausbilder ist nur ein Werkzeugmechaniker.
Er ist sehr nett und veruscht mir sehr viel zu erklären.
Also mit dem Ausbilder wo eingetragen ist habe ich nichts zu tuhen.
Jetzt hat ein Freund gemeint das Ich so die Ausbildung gar nicht machen kann. Weil ich bräuchte einen Werkzeugmechaniker Meister.
Kann ich so die Ausbildung machen?
Kevin
Hallo Kevin,
erstmal: Immer langsam mit den jungen Pferden.
Geregelt ist (fast) alles im Berufsbildugnsgesetz. Wenn Du es nachlesen möchtest, ab § 27.
Ich mache zeit dem 1.09.10 eine Ausbildung als
Werkzeugmechaniker.
In meinem Ausbildungsvertag steht der Firmeninhaber als
Ausbilder. Wohl er Verfahrenmechaniker gelernt hat.
Gut.
Im Berufsbildungsgesetz wird von „Abschlußprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung“ geschrieben. Ich gehe davon aus, daß die IHK als zuständige Stelle das abgeprüft hat.
Und ich habe einen ganz anderen Ausbilder, der steht nicht im
Ausbildungsvertag.
Mein Ausbilder ist nur ein Werkzeugmechaniker.
Das ist das, was man eine „Fachkraft“ nennt. Steht auch im Berufsbildungsgesetz.
Jetzt hat ein Freund gemeint das Ich so die Ausbildung gar
nicht machen kann. Weil ich bräuchte einen Werkzeugmechaniker
Meister.
Gemeint und gesagt wird vieles, wenn der Tag lang ist. Das meiste ist dann im Zweifelsfall nicht belegbar
Kann ich so die Ausbildung machen?
Ohne die Einzelheiten zu kennen, würde ich hier für „Ja“ stimmen. Im Zweifelsfall kannst Du ja mal die Beraterin für berufliche Bildung bei der IHK anrufen und zu den Einzelheiten nachfragen.
Gruß
Jörg Zabel
PS: Wurden in Deinem Ausbildungsbetrieb bisher auch schon Auszubildende als Werkzeugmachaniker ausgebildet? Wenn es dort bisher keine Probleme gab, dann würde ich mir keine grauen Haare wachsen lassen …
Hallo,
In meinem Ausbildungsvertag steht der Firmeninhaber als
Ausbilder. Wohl er Verfahrenmechaniker gelernt hat.
Was weißt du über die Qualifikation des Firmeninhabers wenn du nicht einmal den korrekten Beruf nennen kannst? Guck http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/simpleSear…
Und ich habe einen ganz anderen Ausbilder, der steht nicht im
Ausbildungsvertag.
Mein Ausbilder ist nur ein Werkzeugmechaniker.
Bei Betrieben ab einer bestimmten Größe wirst du im Laufe der Ausbildung mit den verschiedensten Fachkräften zu tun haben. Diese müssen nicht die Ausbildereignung haben bzw. deine Beruf gelernt haben. Ein Schweißer z.B. kann dir das Schweißen beibringen. Ein Zerspanungsmechaniker kann dir das Drehen beibringen. Sämtliche Metallgrundbearbeitungstechniken kann dir jeder Metaller beibringen. Was würde dir ein älterer Werkzeugmechaniker-Meister nützen, der die neuesten CNC-Maschinen nicht bedienen kann?
Er ist sehr nett und veruscht mir sehr viel zu erklären.
Dann pass mal gut auf.
Jetzt hat ein Freund gemeint das Ich so die Ausbildung gar
nicht machen kann.
Die persönliche Meinung kann er ja haben. Hat er dir dazu auch eine Rechtsvorschrift genannt? Wenn nicht, dann sag ihm, er solle sich vorher sachkundig machen und dich nicht mit solchen Äußerungen verunsichern. Das tut ein Freund nicht.
Weil ich bräuchte einen Werkzeugmechaniker
Meister.
Steht so nicht im BBiG.
Kann ich so die Ausbildung machen?
Wie soll man die Frage verstehen? In rechtlicher Hinsicht? Dann frag anders (FAQ 1129). Wenn du Zweifel hast, dann geh zum Ausbildungsberater der IHK.
Gruß
Otto