Hallo,
hoffe, das ich hier richtig bin. Mal angenommen, eine Person ist aus der Ukraine und hat dort als Lehrerin gearbeitet. Nun ist sie seit 6 Jahren in Deutschland, mit einem ehem. ? Russen, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat verheiratet und hat auch zwei Kinder mit ihm.
Würde sie sich scheiden lassen, dürfte sie bis die Kinder volljährig sind, im deutschen Lande bleiben, ansonsten schlägt sie sich wohl immer noch mit fehlenden Papieren rum, welcher Art auch immer, das sie auch so in Deutschland bleiben darf. Sorry, wenn ich diese Umstände nicht ganz wiedergeben kann. Aber allgemein ist meine Frage, wenn ihre Ausbildung als Lehrerin in Deutschland nicht anerkannt wird, was kann sie tun oder an wen muss sie sich wenden, um diese Anerkennung in Deutschland zu erhalten ? Ich meine Anbetracht dessen, das sie diese Beruf gerne wieder ausüben möchte in Deutschland.
Vielen Dank
Hansi