Ausbildung: BaföG oder BAB oder beides?!?

Hallo,
wenn man nach einer abgebrochenen Ausbildung (nehmen wir an, aus berechtigtem Grund abgebrochen) eine zweite beginnt (betrieblich oder überbetrieblich, nicht schulisch), volljährig ist und nicht mehr bei den Eltern wohnt, hat man dann Anspruch auf BaföG? BAB müßte es ja ohnehin geben. Könnte man eigentlich auch beides gleichzeitig beziehen? Welche finanziellen Unterstützungen sind darüber hinaus denkbar (außer Wohngeld), wenn die Ausbildungsvergütung sehr gering ausfällt?
Ich danke euch! Caro

Hallo,

nicht-schulische Ausbildung werden grundsätzlich nicht mittels Bafög gefördert.
BAB gibt es, wenn das Gehalt der Eltern zu gering ist, um den Azubi zu unterstützen. Hierbei kann es noch Probleme geben, da es die zweite begonnene Ausbildung ist (die erste aber abgebrochen wurde).

Könnte man eigentlich auch beides gleichzeitig beziehen?

Nein, da kein Anspruch auf Bafög.

Gruß
Tato

Hallo,

nicht-schulische Ausbildung werden grundsätzlich nicht mittels
Bafög gefördert.
BAB gibt es, wenn das Gehalt der Eltern zu gering ist, um den
Azubi zu unterstützen. Hierbei kann es noch Probleme geben, da
es die zweite begonnene Ausbildung ist (die erste aber
abgebrochen wurde).

Wieso kann es dann Probleme geben? Wenn es nachvollziehbare Gründe für den Abbruch der ersten Lehre gibt? Es ist vielleicht auch die Frage, wann die Lehre abgebrochen wurde, am Anfang kann es doch Jedem passieren, dass es doch nicht das Richtige ist. Oder später kommt Mobbing oder eine Krankheit, die zu großen Ausfällen in der Lehre führte.
Bin jetzt etwas aufgewühlt, da mein Sohn nach mehr als 2 Jahren seine Traumlehre abgebrochen hatte und jetzt eine neue Lehre (wieder sein Traumberuf) begann und wir diesmal BAB beantragen werden.
Gruß die Miezekatze

Hallo,

da mein Sohn nach mehr als 2
Jahren seine Traumlehre abgebrochen hatte

Aus welchem Grund?

„Nach der vorzeitigen Lösung eines Ausbildungsverhältnisses darf erneut gefördert werden, wenn für die Lösung ein berechtigter Grund bestand.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__60.html

MfG

Hallo,

da mein Sohn nach mehr als 2
Jahren seine Traumlehre abgebrochen hatte

Aus welchem Grund?

„Nach der vorzeitigen Lösung eines Ausbildungsverhältnisses
darf erneut gefördert werden, wenn für die Lösung ein
berechtigter Grund bestand.

Hallo,
dort steht, darf erneut gefördert werden, für die erste Ausbildung hatte mein Sohn kein BAB (also ist es keine erneute Förderung, sondern die erste). Er hatte nur bedingte Betriebstauglichkeit bekommen und demzufolge nicht die vollständige Ausbildung, dann kam eine längere Krankheit (Zwischenprüfung wurde abgesagt und verschoben) und zuguterletzt fing Mobbing an (was sich immer schwer beweisen lässt). Es gibt aber Dokumente über die bedingte Betriebstauglichkeit und die Krankheit lässt sich auch nachweisen und die nicht stattgefundene Zwischenprüfung. Das dürfte doch reichen, oder?
Gruß von der Miezekatze

Ich habe gestern mit dem Azubi den BAB-Antrag ausgefüllt. BaföG fällt ja in der Tat aus. Eigentlich wollten wir noch Wohngeld beantragen, und nun hab ich was Neues gesehen: „Antrag auf einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Auszubildende“. Heißt das, der normale Wohngeldantrag ist hinfällig? Was ist der Unterschied?

Hallo, es gibt wirklich kein Wohngeld für einen Azubi, der dem Grunde nach Anspruch auf BAB hat. Mit diesem Antrag auf Zuschuss zu den ungedeckten Kosten … ist Folgendes gemeint: im BAB ist nur eine Miete bis höchstens 199 EUR berücksichtigt. Dafür bekommt heute keiner mehr eine Wohnung. Da deshalb früher oft Ausbildungen abgebrochen wurden, weil halt immer offene Mietkosten waren, die dann vom normalen Lebensunterhalt zu begleichen waren, es blieb also weniger Geld zum Essen. Seit 2007 kann man also diese Kosten beantragen bei derselben STelle, die für Hartz IV zuständig ist. Dann natürlich auch nur in dem Rahmen, wie es ein Hartz IV-ler bekommen würde. Aber es ist ein Fortschritt.
Alles Gute.

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Danke für die Antwort! Du hast mir sehr geholfen.