Da man in Deutschland im Öffentlichen Dienst kein Geld erhält, wenn man nicht einen Titel hat, hat auch ein „AZuBi“ zum Inspektor einen Titel:
Nämlich den Titel eines „Inspektoranwärter“.
Wie genau das dann alles mit dem Beamtenrecht und dem ganzen Gedöns zusammenhängt lernst du dann auf der FH.
Zur Bewerbung: Man bewirbt sich auf eine Stelle als Inspektoranwärter,
nicht auf eine Stelle als DiplVerwaltungswirt (denn dann hat man den Abschluß schon in der Tasche)
und man bewirbt sich nicht als „Inspektor“ denn für den ist die Voraussetzung, den Abschluß Dipl.Verwaltungswirt (FH) schon in der Tasche zu haben.
Man könnte sich noch für die „Laufbahn im geh. Dienst“ bewerben. Ist aber auch nicht ganz soo korrekt.
Da man in Deutschland im Öffentlichen Dienst kein Geld erhält,
wenn man nicht einen Titel hat,
Komisch, bis zu meiner Verrentung vor wenigen Jahren habe ich Geld ohne einen Titel bezogen im (vergleichbar) gehobenen Dienst. Ich habe mich auch von mehreren Kollegen ohne Titel verabschiedet - alles Arbeitnehmer.