Ausbildung bei der Lohnsteuer absetzen

Hallo,

hat hier jemand die Ahnung, ob man eine Ausbildung bei der Lohnsteuererkärung absetzen kann?

Ich habe nur mal etwas wegen Erstausbildung im Internet gefunden und entweder unter Werbungskosten oder Sonderausgaben zum Absetzen. Nur macht mich das nicht schlau.

Ein Fall liegt folgendermaßen (ist es überhaupt eine Erstausbildung?):

Bis Juli 2013 noch Angestellter, freigestellt seit Mai, mit Bezahlung bis 31.07.2013
Ab 01.08. arbeitssuchend und ALG1
Seit 10.06.2013 die Ausbildung zum Bürokaufmann (IHK-Abschluss), per Maßnahme der Agentur für Arbeit mit ALG1 Anspruch, Abschlussprüfung im November/Dezember 2013.

1998 wurde mal eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann gemacht, diese aber ohne Abschluss abgebrochen.

Ist es aktuell die Erstausbildung, welche gemacht wird oder zählt die abgebrochene Ausbildung schon als Erstausbildung?
Wenn es jetzt die Erstausbildung ist, müsste man diese dann über Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen?
Die Agentur für Arbeit zahlt den Ausbilder, also das Institut, aber Bücher/Material etc. nicht.

Abzusetzen wären Fachliteratur, Schreibutensilien (Ordner, Blöcke etc.) und ein neuer Drucker+Patronen. Kann das überhaupt abgesetzt werden (wenn es denn jetzt als Erstausbildung zählt)?

Danke erstmal vorab.

ja, kann man als Werbungskosten absetzen, wenn man nicht unter dem Pauschbetrag bleibt. Das dürften ja auch Beträge unter 4.000,-- sein, so dass es egal wäre, wenn das FA dieses als Erstausbildung ansieht und als Sonderausgabe ansetzt.

Lia