Ausbildung bei der Polizei gD

Hallo zusammen!

Und zwar hätte ich mal eine Frage.

Mein Partner möchte gerne eine Ausbildung bei der Polizei beginnen und zwar gleich in den gehobenen Dienst einsteigen.
Er ist gerade dabei sein Abitur nachzuholen. In 3 Jahren hat er sein Fachabitur und 4 Jahre könnte er machen um das allgemeine Abitur zu erwerben.

Nun ist ihm leider vor 2 Jahre etwas sehr dummes passiert. Er hatte eine Auseinandersetztung mit einem Kollegen. Durch einen dummen Zufall brach er ihm dabei die Nase.
Dieses Jahr im Januar wurde er wegen vorsetzlicher Körperverletzung angeklagt und musste Sozialstunden leisten.
Dies steht aber nicht in seinem Führungszeugnis.

Stellt das jetzt ein Problem dar, wenn er sich in 3-4 Jahren bei der Polizei bewerben möchte?

Verjährt das irgendwann, oder ist seine Zukunft bei der Polizei hiermit wirklich beendet?

Ich freue mich sehr über Antworten und bedanke mich schon einmal.

Viele Grüße
Angsthäschen

Hallo,

Zunaechst erstmal wird es echt schwer. Er brauchte schob eib abitur von mind. glatt 2. Was die Straftat betrifft, ist es folgendermassen. Die pol haendelt das wie es passt. Wahrsxheinlich ist das nicht soo schlimm. Aber es kann auch sein, dass es die pol stoert. Am besten versucht er es einfach, aber bewirbt sich vorsichtshalbef noch woanders.

Gruss

Wenn es nicht im pol. Führungszeugnis steht, gilt er nicht als Vorbestraft und es dürfte keine Rolle Spielen.

Hallo,

ich kann die Frage nur für das Land NRW beantworten, da Polizei Ländersache ist.
Wenn Dein Freund nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde, wovon ich aufgrund der Sozialstunden ausgehe, dürfte die Vorstrafe keine Rolle bei der Bewerbung spielen. Diese Strafen werden grundsätzlich sehr schnell gelöscht, weil man eben verhindern will, dass durch eine Jugendsünde, gleich das ganze Leben versaut wird.
Zumindest in NRW reicht das Fachabitur völlig zur Bewerbung aus, da der gehobene Dienst an Polizeifachhochschulen und nicht an Unis ausgebildet wird. Ich denke, dass das sogar für alle Bundesländer gilt. Etwas anderes würde keinen Sinn machen, was nicht heißt, dass es nicht möglich wäre.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte,

viele Grüße

Thorsten Trautmann

Hallo,
entschuldige bitte, dass ich jetzt erst antworte.

ich kann nur für die Polizei in NRW sprechen. Hier benötigt man das Abitur oder die Fachhochschulreife, das sog. Fachabitur, um bei der Polizei anzufangen.
Es gibt nur noch die Ausbildung für den gehobenen Dienst. Es handelt sich hierbei um ein dreijähriges Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, das von mehreren Praktika begleitet wird.

Jetzt zu den Einstellungsvoraussetzungen. Man darf keine Vorstrafen haben. Das Führungszeugnis genügt nicht. Die Polizei fordert darüber hinaus noch einen Strafregisterauszug an.
Dein Partner hätte nur dann eine Chance, wenn es sich bei ihm um eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht handelt. Diese Strafen tauchen in keinem Strafregister auf.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Hallo Winterengelchen resp. Angsthäschen :smile:,

Mein Partner möchte gerne eine Ausbildung bei der Polizei beginnen und zwar gleich in den gehobenen Dienst einsteigen.

Das ist lobenswert:smile:

Er ist gerade dabei sein Abitur nachzuholen. In 3 Jahren hat er sein Fachabitur und 4 Jahre könnte er machen um das allgemeine Abitur zu erwerben.

Also grundsätzlich gibt es unterschiedliche Ausbildungsgänge in den verschiedenen Bundesländern. Polizei ist Ländersache und diesbezüglich regeln die einzelnen Länder auch die Einstellungsvoraussetzungen in den Polizeivollzugsdienst.

Ich weiß z.B. von der Hochschule der Polizei des Freistaates Sachsen (FH), dass hier für einen Direkteinstieg das Abitur oder die Fachhochschulreife notwendig ist. Dabei darf der Notendurchschnitt die Zahl 2,0 oder 2,3 (bin ich mir nicht sicher), nicht unterschreiten. Anschließend folgt ein Einstellungstest über zwei Tage mit theoretischem Wissen, ärztlichem Test und Sport. Hat er dies überstanden und in die Endrunde geschafft, folgt ein psychologisches Gespräch. Ist er auch da weiter, folgt ein 3 1/2 jähriges Studium, welches man mit dem Bachelor abschließt. Wenn man dies geschafft hat, wird man zum Polizei- oder Kriminalkommissar ernannt.

Nun ist ihm leider vor 2 Jahre etwas sehr dummes passiert. Er hatte eine Auseinandersetztung mit einem Kollegen. Durch einen dummen Zufall brach er ihm dabei die Nase.Dieses Jahr im Januar wurde er wegen vorsetzlicher Körperverletzung angeklagt und musste Sozialstunden leisten. Dies steht aber nicht in seinem Führungszeugnis.

Stellt das jetzt ein Problem dar, wenn er sich in 3-4 Jahren bei der Polizei bewerben möchte?

Wenn es nicht im Führungszeugnis steht, ist es erstmal kein Problem. In drei oder vier Jahren wäre die Tat dann auch aus den Systemen gelöscht und er würde mit einer „weißen“ Weste den Dienst anfangen. Fraglich ist, ob er dann über genügend Selbstbeherrschung verfügt, um den Beruf seinem Amt angemessen auszuüben.

Verjährt das irgendwann, oder ist seine Zukunft bei der Polizei hiermit wirklich beendet?

Wenn es ein Urteil in der Sache gab und dieses ist rechtskräftig, dann spielt die Verjährung keine Rolle mehr. Die Löschfristen in den Datenbanken sind bei Körperverletzungsdelikten glaube ich 5 Jahre.

Ich hoffe, ich konnte helfen

MfG

Daniel

Zur Beantwortung von Fragen rund um die Bewerbung stehen Ihnen
Monika Janning, Tel.: 0251 - 7795 - 614 und
Martina Schrade, Tel.: 0251 - 7795 - 616
zur Verfügung.

Sprechzeiten:

Montag - Donnerstag 08:30 Uhr - 11:30 Uhr und 12:30 Uhr - 16:00 Uhr

oder

rufen Sie unsere Hotline an: 0180 3 500 110 (werktags zwischen 08:00 und 18:00 Uhr)

Er möge den Einstellungsberater der nächsten Polizeibehörde kontaktieren.

Die Prüfung der Polizei kann noch weiter gehen, in dem man in den polizeilichen Dateien prüft, ob gegen den Bewerber als Straftäter ermittelt wurde. Man muss davon ausgehen, dass viele Straftaten wegen Geringfügigkeit nicht angeklagt werden. Dennoch liegt eine strafbare Handlung vor, wo die Polizei berechtigt ist, Daten zu speichern. Wenn man ganz sicher gehen will:

Antrag auf Auskunft über gespeicherte Daten stellen
dann Antrag auf Datenlöschung stellen (sich ggf. mit einem Anwalt beraten, ob dies Sinn macht)

Hallo!

Hast du mittlerweile genug Antworten bekommen?

Grüße

Markus

Hallo!

Ja, vielen Dank!
Waren alle sehr unterschiedlich in ihren Meinungen. Wir müssen dann doch wohl hier einen Einstellungsberater kontaktieren.

LG