Besteht das Ausbildungsverhältnis (Beginn August 2009) auch nach dem Tod des Arbeitgebers (Einzelperson) weiter?
Hallo Anika,
beim Tod des Ausbildenden geht die Ausbildungspflicht auf seine Erben über, der Ausbildungsvertrag bleibt also bestehen.
Das kannst du hier nachlesen.
http://www.recht-im-tourismus.de/Ausbild/Arbeitsrech…
Gruß Heike
aha, danke, das hört sich ja gut an.
Hallo Anika,
aha, danke, das hört sich ja gut an.
aber bestimmt nicht für die hinterbliebenen.
Auserdem, wenn die Ausbildung noch nicht begonnen hat, befindet sich der (die) Auszubildende zu Beginn der Ausbildung noch in der Probezeit.
Dazu mal kurz dieser Text:
Während dieser Probezeit kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten ordentlich und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Begründet werden muss die Kündigung nicht.
Also, was nutzt es dann dem (oder der) Auszubildenden bei den Erben auf Erfüllung des Vertrags zu bestehen?
Gruß Horst
Hallo,
beim Tod des Ausbildenden geht die Ausbildungspflicht auf
seine Erben über, der Ausbildungsvertrag bleibt also bestehen.
Hm, das mag für die/den Auszubildenden ja wünschenswert sein, aber wie soll das in der Praxis funktionieren?
Das kannst du hier nachlesen.
http://www.recht-im-tourismus.de/Ausbild/Arbeitsrech…
Ich habe den Artikel gelesen, ja, es steht dort, aber es ist doch Unfug.
Ich nehme jetzt mal meine Ausbildung „Diplom-Physiker“, angenommen mein Vater hätte ein Reisebüro gehabt. Er ist vor einigen Jahren verstorben, wie hätte ich die Ausbildung evtl. Auszubildener weiterführen können?
Wäre ich verpflichtet gewesen, jemanden einzustellen, der die Ausbildung fortführen kann?
Bei einem Familienbetrieb ist die Chance, dass hierfür Geld übrig ist, denkbar gering.
Selbst wenn die Ausbildungspflicht auf die Erben übergeht, wie sieht es in der Praxis aus?
Gruß Volker
hallo Anika
Da man zum Ausbilden eine Berechtigung haben muss (Ausbilderschein), und den die Erben ja nicht unbedingt haben, kann ich mir das nicht vorstellen, aber da wäre ein Arbeitsrechtler sicher der bessere Ansprechpartner.
Was ich aber dem Auszubildenden empfehlen würde, ist, sich an die Kammer / Innung zu wenden und über diese einen Betrieb finden, bei dem die Ausbildung fortgesetzt werden kann. Soweit mein Wissenstand ist, ist das auch die übliche Vorgehensweise in solchen Fällen.
Gruß
Sonja
Hallo,
mir ist gerade noch ein anderer Aspekt eingefallen. Was passiert wenn das Erbe ausgeschlagen wird?
Gruß Volker
Hallo!
Ich nehme jetzt mal meine Ausbildung „Diplom-Physiker“,
angenommen mein Vater hätte ein Reisebüro gehabt. Er ist vor
einigen Jahren verstorben, wie hätte ich die Ausbildung evtl.
Auszubildener weiterführen können?
Wenn du in der Lage bist, das Reisebüro weiterzuführen - warum sollte dort nicht auch der Azubi weiterhin seinen Platz haben können?
Kannst du es nicht, wäre es sinnvoll das Reisebüro zu verkaufen und der neue Inhaber bildet weiter aus.
Wäre ich verpflichtet gewesen, jemanden einzustellen, der die
Ausbildung fortführen kann?
Das glaube ich kaum. Es gibt doch auch so schon Sondergenehmigungen, für Leute ohne Ausbildereignung, damit Lehrstellen geschaffen werden.
Selbst wenn die Ausbildungspflicht auf die Erben übergeht, wie
sieht es in der Praxis aus?
Man wendet sich an die entsprechende Kammer und sucht gemeinsam nach einer Lösung, wie die Ausbildung weitergeführt wird. Entweder, der Betrieb bleibt erhalten und die Ausbildung wird fortgeführt oder der Azubi wechselt in einen anderen Betrieb. Die Kammer wird sicherlich bei der Suche behilflich sein.
Gruß
Anne