Nehmen wir mal an X hat die Chance beim Finanzamt eine Ausbildung zum „Fachangestellten für Bürokommunikation“ zu absolvieren, wird er dadurch automatisch verbeamtet?
Ich hatte mal irgendwo gehört, dass nur bei Bedarf verbeamtet wird, aus einer anderen Quelle habe ich gehört, dass beim Finanzamt allgemein verbeamtet wird.
Nehmen wir mal an X hat die Chance beim Finanzamt eine
Ausbildung zum „Fachangestellten für Bürokommunikation“ zu
absolvieren, wird er dadurch automatisch verbeamtet?
Nein. Es handelt sich hier um einen „normalen“ Ausbildungsberuf.
Ich hatte mal irgendwo gehört, dass nur bei Bedarf verbeamtet
wird, aus einer anderen Quelle habe ich gehört, dass beim
Finanzamt allgemein verbeamtet wird.
Ich habe gehört … ist immer gut. Wie seriös sind die Quellen? Beides kann möglich sein und sich auch „von heut auf morgen“ ändern.
Was ist nun richtig?
Für die Verbeamtung ist mit Sicherheit eine weitere Qualifikation nötig.
Falls es notwendig ist: --> Finanzamt Wiesbaden
Genau wissen es wahrscheinlich nur die Leute, die dort sind. Und die möglicherweise auch nur für den Stand „heute“. bzw. für das nächste Vierteljahr. Ich würde einfach anrufen.
wie du schon geschrieben hast, handelt es sich um die Ausbildung als FachANGESTELLTER.
Ein Angestellter ist kein Beamter.
Wenn der Azubi fertig ist, ist er FachANGESTELLTER und wird normalerweise nie Beamter.
Beamter wird man in der Regel, wenn man in den Vorbereitungsdienst (so heisst die Ausbildung d. Beamten) eintritt, dann ist man bereits im Vorbereitungsdienst Beamter auf Widerruf. Beim Finanzamt nennt sich das Finanzwirt oder Finanzwirt FH.