Hi
ich mache demnächst eine Ausbildung zum diplom Sozialpädagogen in Österreich (ich nehme mal an ich machs bis zum diplom Lehrgang d.h. grundlehrgang und dann diplom-Lehrgang)
Meine Ausbildung sieht dabei ein Praktikum vor… im Ausmaß von 40 stunden pro woche…
nun meine Frage(n)
wenn ich nun wärend der ausbildung das praktikum mache sprich 4 jahre lang und später in den Beruf einsteige, steht mir laut Kollektivvertrag ein Einstiegsgehalt von 1748 euro brutto.
…jedoch mit 5 jahren berufserfahrung (1 jahr zivildienst in dem jugendwohnheim wo ich auch 4 jahre praktikum mache = 5 jahre tätig in diesem berufsfeld mit 40 stunden pro woche)bekäme ich 1837 euro
…kann ich mein Praktikum bzw. eventuell auch den Zivildienst als berufserfahrung anrechnen und somit in eine höhere Gehltsstufe zu kommen? Und muss ich laut kollektivvertrag bezahlt werden, oder läuft das auch oft anders sprich weniger oder selten auch mehr?? +g+
hoffe ihr könnt mir einige antworten geben auf meine fragen…
lg aus linz
martin
Hallo Martin,
nach welchem KV stehen dir die € 1.748,-- und € 1.837,-- zu?
Als Sozialpädagoge müsstest du nach dem BAGS KV entlohnt werden, mit dem stimmen aber deine Anfangsgehälter nicht überein, es sind aber noch nicht alle NGOs auf den BAGS umgestiegen. Im BAGS Verwendungsgruppe 7 bekommst du im 4. Jahr 1.837,60.
Caritas KV ist es auch nicht, ist das Jugendwohnheim vom Bund oder Land?
…kann ich mein Praktikum bzw. eventuell auch den Zivildienst
als berufserfahrung anrechnen und somit in eine höhere
Gehltsstufe zu kommen?
Beim BAGS KV werden 10 Jahre als Vordienstzeiten angerechnet, wobei
sowohl Praktikum als auch Zivildienst dabei sind.
Und muss ich laut kollektivvertrag
bezahlt werden, oder läuft das auch oft anders sprich weniger
oder selten auch mehr?? +g+
Unterm KV darf nicht entlohnt werden, wobei es da beim BAGS eine Ausnahme gibt. Bis 2014 können die Gehälter, bei einem Umstieg von einem anderen KV in den BAGS KV, eingeschliffen werden, wenn die BAGS Gehälter höher sind als die des vorherigen KVs.
Also bis 2014 könnte auch unter dem KV entlohnt werden, aber das ist mir nur beim BAGS KV bekannt.
Mehr als den KV Gehalt kann man immer verlangen, nur ob man mehr bekommt ist eine andere Sache.
Gruß
ReMa
aus Wien
Hallo Martin,
danke für dein Mail mit dem KV im Anhang.
Also doch BAGS KV, nur du hattest die Gehaltstafel von 2007 - meine ist für 2008.
Also passt meine Antwort für dich, auch dass durch Einschleifregelung unter dem KV entlohnt werden könnte.
Wichtig für Praktikum und auch Zivildienst, lasse dir eine möglichst genaue Tätigkeitsbeschreibung geben, damit du deine Fachkenntnisse belegen kannst. Dann hast du gute Chancen, dass du Zivildienst und Praktikum (da ja berufsspezifisch) angerechnet bekommst. Es gibt halt auch immer wieder Vereine, die bei den Vordienstzeiten möglichst wenig anrechnen und damit durchkommen.
Gruß
ReMa