Ausbildung - Chef fordert Führerschein!

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin nun im letzten Lehrjahr (Immobilienkaufmann) und in 7 Monaten fertig.

Nun drängt mich mein Chef dazu, dass ich endlich meinen Führerschein machen MUSS. (Bin 22 Jahre)
Konnte und kann ich aufgrund meiner finanziellen Situation nicht, da ich eine eigene Wohnung etc zu zahlen habe. Ist mit dem Lehrgehalt alleine nicht möglich.

Nun hängt meine Einstellung nach der Ausbildung davon ab…

Wisst ihr, ob man da Zuschüsse beantragen kann??? Es ist ja nicht so, dass ich nicht angefangen habe mit dem Schein. Theorie ist fertig, Stunden teilweise gemacht…fehlt nur das Ende…

Danke.

Gruß

Huhu,

vielleicht kann man ja einen Kompromiss finden. ZB dass du den Führerschein gleich nach deiner Ausbildung machst, wenn du mehr verdienst. Bestimmt kann man das vertraglich so regeln, oder?

Liebe Grüße,
Anna

Danke für die zügige Antwort.

Problem ist, dass hier nur auf selbstständiger Basis eingestellt wird.
Womit ich mir die erste Zeit auch keinen Führerschein leisten könnte dadurch.

Gruß

Womit ich mir die erste Zeit auch keinen Führerschein leisten könnte dadurch.

Du wirst für deine Berufsausübung nicht nur einen Führerschein, sondern auch ein Auto brauchen. Wenn Du nicht über das Geld dafür verfügst, solltest Du mit Deinem Chef über ein Arbeitgeberdarlehen sprechen.

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Problem ist, dass hier nur auf selbstständiger Basis eingestellt wird.

Das nennt man Scheinselbstständigkeit (google mal).

Womit ich mir die erste Zeit auch keinen Führerschein leisten könnte dadurch.

Dann fange einfach nach der Ausbildung woanders mit arbeiten an, oder versuche das zumindest!

Gruß

Grüße

Erdbeerzunge

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Um den Anschein der Scheinselbständigkeit zu untermauern?!?

osmodius

Um den Anschein der Scheinselbständigkeit zu untermauern?!?

Die Scheinselbständigkeit ist in einigen Branchen gang und gäbe, da gibts nicht viel zu verheimlichen.

Nach Ausbildung Alternativen suchen!

Um den Anschein der Scheinselbständigkeit zu untermauern?!?

Die Scheinselbständigkeit ist in einigen Branchen gang und
gäbe, da gibts nicht viel zu verheimlichen.

Und leider geben Gerichtsurteile den Auftraggebern auch noch Recht. Siehe die Urteile zu den Allianz- Vertretern, welche nach Weggang von der Allianz Scheinselbstständigkeit feststellen lassen wollten, damit die Allianz nachträglich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollte.

Der Fragesteller sollte nach meiner Meinung sehr darauf achten, daß er nach der Ausbildung die Kurve kratzt…

Also: In der Ausbildung gute Miene zum bösen Spiel machen. Danach sehr intensiv jede Alternative zur „selbstständigen Anstellung“ durch den Chef :wink: suchen.

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