Ausbildung der Kinder

Hallo Experten,

drei Fragen fürs Steuerjahr 2002 hätte ich:

§32 EStG
Grenzbetrag Einkünfte und Bezüge für Berücksichtigung von Kindern 7188 Euro:
Worüber entscheiden denn die 7188 Euro ???

§33a EStG
Sonderbedarf für Berufsausbildung 924 Euro:
Hängt dieser frühere Ausbildungsfreibetrag
auch vom Einkommen des Kindes ab ?

Gibt’s für 18jährige Schüler, die noch zu Hause wohnen, wie früher einen Ausbildungsfreibetrag ?

Dank und Gruß !

Hallo Experten,

drei Fragen fürs Steuerjahr 2002 hätte ich:

§32 EStG
Grenzbetrag Einkünfte und Bezüge für Berücksichtigung von
Kindern 7188 Euro:
Worüber entscheiden denn die 7188 Euro ???

Ob es Kindergeld/Kinderfreibetrag gibt.
Verdient das Kind mehr, gibts nix.

§33a EStG
Sonderbedarf für Berufsausbildung 924 Euro:
Hängt dieser frühere Ausbildungsfreibetrag
auch vom Einkommen des Kindes ab ?

Ja. Aber den Betrag hab ich gerade nicht vorliegen (und im Kopf schon gar nicht). War aber (natürlich) geringer als die siebentausend von Nr. 1.

Gibt’s für 18jährige Schüler, die noch zu Hause wohnen, wie
früher einen Ausbildungsfreibetrag ?

Nein. (Das IST übrigens dieser Sonderbedarf von Nr. 2)

Dank und Gruß !

Keine Ursache :smile:
Robert