Hi Michael,
vielen dank schonmal für die antwort
ganz verstanden hab ich aber noch nicht:
(um die nettiquette zu wahren: es geht hier nicht um mich, sondern eine fiktive person - ich nenne sie im folgenden: ich)
entscheidend für den Abzug als Werbungskosten, ist vereinfacht
gesagt, die berufliche Prägung.
ist doch bei Diplomarbeit gegeben.?
Aufgrund des u.a. aufgeführten
Absatzes ist dies im Rahmen Deiner Ausbildung?? oder neben
Deiner normalen Arbeitnehmertätigkeit???
ich habe Verwaltung studiert, bin nach abgeba der arbeit diplomverwaltungswirt, und bin als solcher auch in einer stadtverwaltung tätig.
Diplomarbeit dürfte also zur ausbildung gehören.
auch immer wit in bibi sein mag).
sorry - ist mir nicht aufgefallen: ich meinte natürlich: Weit zur Bibo (Bibliothek) (blöde umgangssprache) gefahren. ca. 120 km - was auch nötig war. Auch die treffen mit professor - jeweils 200 km. kann man sowas ansetzen? wie weise ich das nach? hab ja keine unterschrift von ihm dass ich zur konsultation war.
Du kannst natürlich nur was wieder bekommen, wenn Du auch
Lohnsteuer bezahlt hast.
ich habe ausgaben währen der ausbildung und die kann ich also später, wenn ich den beruf ausübe NICHT zurückbekommen?
Sofern das Studium für Deinen
zukünftigen Beruf (oder jetzt neu ausgübten) ist, kann man
ggf. über vorweggenommene WK nachdenken.
vorweggenommene Werbungskosten - ja, ich glaub das triffts
Hinsichtlich der
Zeitfrist gilt für Dich generell die Antragsveranlagung = 2
Jahres - Frist.
was heißt das? von wann bis wann zwei jahre? ab wann zählen die?
Falls Deine Frage so interpretiert werden muß,
ob du die in z.B. 2002 entstandenen Aufwendungen in der
Steuererklärung 2004 geltend machen kannst, lautet die Antwort
NEIN.
nee, ich glaube So kann man das nicht sehen. denn: geltend gemacht hab ich sie schon 2002. hab ja damal steuererklärung gemacht. das stand:
Werbungskosten: xxx eur
gezahlte steuer: 0 eur
wiederbekommen: 0 eur
so oder so ähnlich stand es da.
Darf ich nochmal zusammenfassen: ich habe 2002 steuererklärung gemacht und betrag von X wurde anerkannt, aber nicht zurückgezahlt da ich ja nichts bezahlt hab. nun verdiene ich und zahle steuern. ich kann in steuererklärung 2004 aus die steuererkl. 2002 und 2003 verweisen und von der lohnsteuer 2004 die werbungskosten für 02/03/04 erhalten.
ja?
wie gebe ich das an?
und: ich arbeite erst seit wenigen monaten. ich glaube ich hab noch nicht so viel lohnsteuer in 04 gezahlt wie ich werbungskosten hab.
kann ich den rest dann noch mit in 05 nehmen?
ich hoffe ich hab mich nicht zuu kompliziert ausgedrückt
(…nochmal für die wächter des gesetzes: „ich“ bin natürlich nicht ich, sondern eine fiktive person, die „mal angenommen“ diese problem hat…)
Dankeschööön
Gruß
Veronika