Ausbildung - diplomarbeit - steuern

hallo,
können die kosten zur anfertigung einer diplomarbeit.
3x wit in bibi gefahren
5x treff mit Prof.
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von der lohnsteuer abgesetzt werden?

weiterhin:

jemand hat in den letzten drei jahren studiert und dafür vom betrieb eine „ausbildungs“-vergütung bekommen.
hat aber keine lohnsteuer gezahlt.

hat aber jhährlich meine steuererklärung gemacht.

nun geht er/sie arbeiten und zahlt welche, kann er/sie die beträge, die er/sie für ausbildung in den vergangenen steuererklärungen geltend gemacht hat noch zurückbekommen? wie lange zurück geht das?

ich hab mal was von 3 jahren gehört.

vielen dank
liebe Grüße
Veronika

Hallo veronika,

entscheidend für den Abzug als Werbungskosten, ist vereinfacht gesagt, die berufliche Prägung. Aufgrund des u.a. aufgeführten Absatzes ist dies im Rahmen Deiner Ausbildung?? oder neben Deiner normalen Arbeitnehmertätigkeit??? entstanden. In diesem Fall kannst du die Kosten als Werbungskosten ansetzen (was auch immer wit in bibi sein mag).

Du kannst natürlich nur was wieder bekommen, wenn Du auch Lohnsteuer bezahlt hast. Sofern das Studium für Deinen zukünftigen Beruf (oder jetzt neu ausgübten) ist, kann man ggf. über vorweggenommene WK nachdenken. Hinsichtlich der Zeitfrist gilt für Dich generell die Antragsveranlagung = 2 Jahres - Frist. Falls Deine Frage so interpretiert werden muß, ob du die in z.B. 2002 entstandenen Aufwendungen in der Steuererklärung 2004 geltend machen kannst, lautet die Antwort NEIN.
Gruß
Michael

Hi Michael,
vielen dank schonmal für die antwort
ganz verstanden hab ich aber noch nicht:

(um die nettiquette zu wahren: es geht hier nicht um mich, sondern eine fiktive person - ich nenne sie im folgenden: ich)

entscheidend für den Abzug als Werbungskosten, ist vereinfacht
gesagt, die berufliche Prägung.

ist doch bei Diplomarbeit gegeben.?

Aufgrund des u.a. aufgeführten

Absatzes ist dies im Rahmen Deiner Ausbildung?? oder neben
Deiner normalen Arbeitnehmertätigkeit???

ich habe Verwaltung studiert, bin nach abgeba der arbeit diplomverwaltungswirt, und bin als solcher auch in einer stadtverwaltung tätig.
Diplomarbeit dürfte also zur ausbildung gehören.

auch immer wit in bibi sein mag).

sorry - ist mir nicht aufgefallen: ich meinte natürlich: Weit zur Bibo (Bibliothek) (blöde umgangssprache) gefahren. ca. 120 km - was auch nötig war. Auch die treffen mit professor - jeweils 200 km. kann man sowas ansetzen? wie weise ich das nach? hab ja keine unterschrift von ihm dass ich zur konsultation war.

Du kannst natürlich nur was wieder bekommen, wenn Du auch
Lohnsteuer bezahlt hast.

ich habe ausgaben währen der ausbildung und die kann ich also später, wenn ich den beruf ausübe NICHT zurückbekommen?

Sofern das Studium für Deinen

zukünftigen Beruf (oder jetzt neu ausgübten) ist, kann man
ggf. über vorweggenommene WK nachdenken.

vorweggenommene Werbungskosten - ja, ich glaub das triffts

Hinsichtlich der

Zeitfrist gilt für Dich generell die Antragsveranlagung = 2
Jahres - Frist.

was heißt das? von wann bis wann zwei jahre? ab wann zählen die?

Falls Deine Frage so interpretiert werden muß,

ob du die in z.B. 2002 entstandenen Aufwendungen in der
Steuererklärung 2004 geltend machen kannst, lautet die Antwort
NEIN.

nee, ich glaube So kann man das nicht sehen. denn: geltend gemacht hab ich sie schon 2002. hab ja damal steuererklärung gemacht. das stand:
Werbungskosten: xxx eur
gezahlte steuer: 0 eur
wiederbekommen: 0 eur

so oder so ähnlich stand es da.

Darf ich nochmal zusammenfassen: ich habe 2002 steuererklärung gemacht und betrag von X wurde anerkannt, aber nicht zurückgezahlt da ich ja nichts bezahlt hab. nun verdiene ich und zahle steuern. ich kann in steuererklärung 2004 aus die steuererkl. 2002 und 2003 verweisen und von der lohnsteuer 2004 die werbungskosten für 02/03/04 erhalten.

ja?

wie gebe ich das an?

und: ich arbeite erst seit wenigen monaten. ich glaube ich hab noch nicht so viel lohnsteuer in 04 gezahlt wie ich werbungskosten hab.
kann ich den rest dann noch mit in 05 nehmen?
ich hoffe ich hab mich nicht zuu kompliziert ausgedrückt

(…nochmal für die wächter des gesetzes: „ich“ bin natürlich nicht ich, sondern eine fiktive person, die „mal angenommen“ diese problem hat…)

Dankeschööön
Gruß
Veronika

Hallo Veronika,
so wie das verstehe hast du also an einer staatlichen FH im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (3 Jahre Ausbildung und gleichzeitig Studium mit Abschluß DiplVerwWirt) studiert. Damit sind grundsätzliche alle im Zusammenhang stehenden Kosten Werbungskosten. Auch alle Kosten im Zusammenhang mit der Diplomarbeit, selbstverständlich auch die entstandenen Fahrtkosten für Bibliothek und Besuch beim Prof. Mit dem Nachweis ist das so eine sache. Sofern du es glaubwürdig darlegst, dürfte es kein Problem seein. Es kommt immer nur auf die Argumentation an.

Hinsichtlich der Abzugsfähigkeit gilt das Zufluß/Abfluß-Prinzip. Nur in dem Jahr wo die Aufwendungen angefallen sind, kann man sie auch steuerlich absetzen. Das nachträgliche Sammeln aus Vorjahren und ansetzten in 2004 ist nicht möglich.
Offensichtlich haben sich die Werbungskosten damals bereits ausgewirkt. Sie sind somit weg. Wenn du keinen Verlustfeststellungsbescheid erhalten hast im Rahmen Deiner damaligen Steuerfestsetzung, werden sich die WK auch auch nicht für die Zukunft auswirken.

Werbungskosten kann man nicht mit ins andere Jahr nhemn (s.o. Zufluß/Abfluß-Prinzip).

Die 2 Jahresfrist ist wie folgt zu sehen. ESt 2003 kann bis zum 31.12.2005 abgegeben werden

Gruß
Michael

Hallo Michael,
Ja, das hast du alles richtg verstanden.
schade eigtl. das ich die hohen aufwendungen nun nicht mehr absetzen kann.
aber die diplomarbeit habe ich ja erst in 04 geschrieben, müsste ich also absetzen können.
mein vater meint allerding das das nicht sinnvoll, da sowieso ein hoher betrag existiert, über den man erstmal drüberkommen muss um was absetzen zu können. er meint das schaff ich nie.
weißt du wie hoch der betrag für mich ist (ledig)?

Und noch ne frage: eas ist denn ein verlustfeststellungsbescheid. wann bekommt man den? und wie muss man den extra beantragen?

Danke, veronika

kannst du mir in kurzfo

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Hallo Veronika,

Ja, das hast du alles richtg verstanden.
schade eigtl. das ich die hohen aufwendungen nun nicht mehr
absetzen kann.
aber die diplomarbeit habe ich ja erst in 04 geschrieben,
müsste ich also absetzen können.

Aber nur die Kosten, die Du auch in 2004 damit hattest (sprich Rechnungenm, Quittungen aus 2004)

mein vater meint allerding das das nicht sinnvoll, da sowieso
ein hoher betrag existiert, über den man erstmal drüberkommen
muss um was absetzen zu können. er meint das schaff ich nie.
weißt du wie hoch der betrag für mich ist (ledig)?

920,- EUR Werbungskosten (alles zusammen, also Fahrten Wo-ArbSt, Gewerkschaft, Arbeitsmittel usw.). Bis dahin brauchst Du es gar nicht erst einreichen. Solltest Du höher kommen, dann die WK exakt aufschlüsseln in Anlage N / Rückseite

Und noch ne frage: eas ist denn ein
verlustfeststellungsbescheid. wann bekommt man den? und wie
muss man den extra beantragen?

Wird vom Amt automatisch bei Vorliegen der Voraussetzungen erstellt und mit dem ESt-Bescheid versand. Wird nur erstellt, wenn vortragsfähige Verluste existieren, die sich dann in den Folgejahren auswirken. Aber wirst du nicht haben.
Gruß
Michael