Ausbildung-Ende nach Ablauf des Prüfungsmonats?

Servus.

Folgendes Problem:
2 jährige Ausbildung, vor 3 Wochen waren schriftliche Prüfungen. Aufgrund von Krankheit bin ich dieser fern geblieben. Eine nette Dame bei der IHK hat mich teilweise schon aufgeklärt wie es nun weiter geht - mündliche Prüfung im Sommer, schriftliche im Herbst.
Leider ist die Dame nun im Urlaub bis Ende nächster Woche.

Gestern hat sich nun mein Chef mit mir zusammen gesetzt. Der Ausbildungsvertrag würde mit dem Prüfungstermin enden, heißt zum Monatsende.
Er hat mir das „großzügige“ Angebot gemacht, meinen Vertrag bis 30.08 laufen zu lassen, wie es auch eigentlich im Ausbildungsvertrag steht.
Wenn es nach mir geht, würde ich allerdings zum Ende des Monats die Ausbildung beenden. Da ich hier nichts mehr lerne, seit feststeht das ich nicht übernommen werden will.

Frage:
Stimmt es, dass die Ausbildung theoretisch vorbei ist nachdem die schriftliche Prüfung nun war vor 3 Wochen und ich zum Ende des Monats gehen kann?
Eine schriftliche Unterzeichnung von mir für die „Verlängerung“ musste ich nicht machen.

Vielen Dank.

Gruß

Oh je oh je, wieder ahnungslose Immo.branche

Servus.

Hallo.
Ausbildende sollen mit den Azubis mit Aufnahme der Ausbildung auch mal das BBiG besprechen. Und da findest du den § 21 BBiG.

Folgendes Problem:
2 jährige Ausbildung, vor 3 Wochen waren schriftliche
Prüfungen. Aufgrund von Krankheit bin ich dieser fern
geblieben. Eine nette Dame bei der IHK hat mich teilweise
schon aufgeklärt wie es nun weiter geht - mündliche Prüfung im
Sommer, schriftliche im Herbst.
Leider ist die Dame nun im Urlaub bis Ende nächster Woche.

Sei es ihr gegönnt, den Brückentag genutzt zu haben.

Gestern hat sich nun mein Chef mit mir zusammen gesetzt. Der
Ausbildungsvertrag würde mit dem Prüfungstermin enden, heißt
zum Monatsende.

Seid wann hätte mal einer von den Immobilienmaklern Ahnung von Gesetzen bewiesen. Es ist unglaublich, aber immer wieder festzustellen. Hat der Chef eine Ausbildereignung?
Das Ausb.verhältnis endet in diesem Fall mit dem vereinbarten Ablauftermin, nach § 21 (1) BBiG.

Er hat mir das „großzügige“ Angebot gemacht, meinen Vertrag
bis 30.08 laufen zu lassen, wie es auch eigentlich im
Ausbildungsvertrag steht.

Das ist kein großzügiges Angebot, das ist so gestzlich vorgeschrieben!

Wenn es nach mir geht, würde ich allerdings zum Ende des
Monats die Ausbildung beenden.

Du kannst nur nach § 22 BBiG kündigen. Aus wichtigem Grund oder wenn du die Ausb. aufgibst… Letzteres mit 4 Wo Frist.

Da ich hier nichts mehr lerne,
seit feststeht das ich nicht übernommen werden will.
Frage:
Stimmt es, dass die Ausbildung theoretisch vorbei ist nachdem
die schriftliche Prüfung nun war vor 3 Wochen und ich zum Ende
des Monats gehen kann?

Nein.

Eine schriftliche Unterzeichnung von mir für die
„Verlängerung“ musste ich nicht machen.

Ist das eine Frage?

Und solche Chefs sind im Bereich der Grundstücksrechte tätig. Das gibts einfach nicht. Das gibt es nicht.
MfG

Hallo,

nur eine Anmerkung:

Ausbildende sollen mit den Azubis mit Aufnahme der Ausbildung
auch mal das BBiG besprechen. Und da findest du den § 21 BBiG.

hätte Milchmann89 in der Berufsschule in Sozialkunde aufgepasst, dann hätte er das wohl mitbekommen. Denn das ist idR Stoff des 1. Ausbildungsjahres und wird auch von der IHK in der Abschlussprüfung geprüft.

Gruß
Wawi

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