Hallo Experten,
ein fiktiver Fall:
Hat eine Tochter Anspruch auf Kindergeld, die gerade aus dem Elterngeld gefallen ist und Arbeitslos ist (nur geringüfig dazu verdient 400 € Basis), und jetzt kommt’s nächstes Jahr eine Ausbildung anfängt (August '16), Vertrag ist bereits unterschrieben? Oder muss sie gänzlich Ohne Vertrag sein, und dieses „Ausbildungssuchend“ sein, um Kindergeld zu bekommen (Also die Mutter die das Geld weiterleitet, da Tochter nicht mehr bei Ihr wohnt). Zurzeit ist sie beim JobCenter für 2 Monate, danach nicht mehr (Geld reicht dann aus durch den Partner).
Mit freundlichen Grüßen