Ausbildung fristlos gekündigt, was tun?

Hallo,

ich habe heute meine Ausbildung verloren, Grund waren unentschuldigte Fehltage in der Berufsschule. Ich hatte gestern auch ein längeres Gespräch mit meinem Chef in dem ich die Gründe schilderte, er wollte darüber schlafen… und heute sprach er mir die Kündigung aus, fristlos. Das Vertrauensverhältnis sei gestört.

Ich war in der Berufsschule recht gut. Die Probezeit habe ich hinter mir und die Fehltage betreffen nur die Schule.

Ich weiss im Moment nicht was ich tun soll. Ich wohne zwar Zuhause dies aber erst wieder seit ein paar Monaten. Habe vorher BAB bezogen und eine eigene Wohnung gehabt.

Ich bin 19 Jahre alt. Und wollte fragen ob es eine Möglichkeit gibt für mich die Ausbildung schulisch weiterzuführen (Fachinformatiker Anwendungsentwicklung). Und welche Finanzierungsmöglichkeiten ich habe, insbesondere wieder eine Wohnung da das zusammenleben mit meinen Eltern nicht möglich ist. Dies würden sie auch schriftlich bestätigen.

Ich bin wirklich verzweifelt, vielen Dank für Antworten!

Hallo,
der Grund mit der Kündigung ist glaube ich logisch und nachvollziehbar. Warum warst du denn nur in der Berufsschule nicht da? Weil es klingt ein bissel paradox dann zu sagen ob man eine schulische Ausbildung machen kann.
Wenn du nur eine schulische Ausbildung, Weiterbildung wie auch immer musst du mal schauen wo es diese Fachschulen in deinem Gebiet ( je nach Flexibilität)gibt und dich da bewerben. Ob du da so schnell angenommen werden kannst weiss ich nicht. Bin in der Hinsicht kein Experte.
Was ich aber weiss ist, dass wenn du eine Schule besuchst, die nicht in der Nähe des Elternhauses ist und du somit gewzungen bist umzuzuziehen dir Bafög zusteht. Da ich BAB selbst habe und meine Schwester Bafög kann ich dir sagen, das vom finanziellen es auf dasselbe hinauskommt. Vielleicht kannst du ja nebenher noch ein Praktikum von einem Jahr oder so machen, somit kannst du dich praktisch weiterbilden und vielleicht Aussicht auf eine Ausbildungsstelle im nächsten Jahr hast. Wobei du echt einen guten Grund haben musst, für die Kündigung wegen den Berufsschultagen. Mir fällt spontan nämlich keiner ein. Hoffe ich habe dir ein bissel weiter geholfen.

Hallo,

Hallo

ich habe heute meine Ausbildung verloren, Grund waren
unentschuldigte Fehltage in der Berufsschule. Ich hatte
gestern auch ein längeres Gespräch mit meinem Chef in dem ich
die Gründe schilderte, er wollte darüber schlafen… und heute
sprach er mir die Kündigung aus, fristlos. Das
Vertrauensverhältnis sei gestört.

Mir fehlen einige Informationen. Hat er dir die Kündigung nur mündlich ausgesprochen oder hast du sie auch schriftlich? In welchem Lehrjahr bist du? Welchen Beruf erlernst du? Wie viele Fehltage hattest du? Waren es nur ein oder zwei, oder eine ganze Serie? Ich weiss nicht ganz genau, wie das mit dem Kündigungsschutz bei Auszubildenden aussieht. Wenn dich dein Lehrherr zur Berufschule freistellt und du nicht hingehst (unentschuldigt), dann ist das wie Arbeitsverweigerung. Allerdings weiss ich, dass es für einen Betrieb nach der Probezeit nicht grade einfach ist, einen Auszubildenden zu kündigen, vor allem ohne eine Abmahnung. Wie hat er denn von den Fehlzeiten erfahren? Hast du ihm es gebeichtet oder hat er es durch die Schule rausbekommen?

Ich war in der Berufsschule recht gut. Die Probezeit habe ich
hinter mir und die Fehltage betreffen nur die Schule.

Die Leistung, die du sonst in der Berufschule erbracht hast, ist erstmal egal.

Ich weiss im Moment nicht was ich tun soll.

Mein Tipp:
Geh erst mal weiter zur Berufschule, dass du da den Anschluss nicht verpasst. Dann geh mal zur IHK, mach zügig einen Termin und sprich mit denen drüber, ob Sie da noch eine Chance sehen oder dich vielleicht auch anderweitig (in einem anderen Betrieb) vermitteln können. Dann musst du vielleicht ein Lehrjahr wiederholen, aber musst nicht komplett von neuem anfangen.

Wenn du die Ausbildung weiter machen kannst oder einen anderen Betrieb hast, dann kannst du ja schauen, ob du dir wieder eine kleine Wohnung suchst, in der du dann wieder unabhängig von deinen Eltern leben kannst. BAB müsstest du dann auch wieder bekommen.
Bei einer rein schulischen Ausbildung könntest du Bafög bekommen, aber da musst du schauen, da dort auch teilweise die Vermögensverhältnisse der Eltern mit einbezogen werden.

Alles Gute.

hallo
also nach der probezeit kannst du nicht einfach so gekünndigt werden
wenn du ein paar tage in der schule gefehlt hast kann der dich abmahnen aber bevor er dich kündigen darf muss du zwei abmahnungen bekommen haben die fristlose kündigung darf dein chef nur aussprechen wenn du geklaut hast , firmen sachen weitergeben hast oder vieleicht durch schlechtes reden deiner firma extrem geschadet hast selbst dann ist es nicht immer so einfach.
ich würde mal mit deiner berufschule sprechen ich glaube einhalbes jahr darfst du auch ohne ausbildungsplatz dorthin.
kannte mal eine die hat das auch so gemacht und sich dann schnell was neues gesucht.

Abend!

aber bevor er dich kündigen darf muss du zwei abmahnungen bekommen

Das steht wo?

Stefan

PS: Deine Shift-Taste klemmt.

Wende dich mit der Problematik umgehend an die Kammer! Dort kann man dir mutmaßlich helfen und evtl. auch einen neuen Ausbildungsbetrieb finden.

Gruß Andreas

hallo,

Ich weiß ja nicht was du mittlerweile ( sind ja schon ein paar Tage vorbei) erreicht hast, aber ich kann dir aus eigener erfahrung sagen das diese Kündigung egal ob Mündlich oder Schriftlich nicht Wirksam ist.

Gründe :

Die Probezeit ist vorbei
2 Abmahnungen aus dem selben Grund sind nicht vorhanden

Ich weiß nicht genau ob deine Zwischenprüfung schon vorbei ist bzw. wie diese gelaufen ist.
Sollte diese schon vorbei sein kannst du nahtlos im selben oder einem anderem Betrieb deine Ausbildung weitermachen.
Wichtig dafür ist das du zu deiner zuständigen Kammer gehst ( Ich denk mal IHK ) dort den Fall schilderst und weiterhin in die Schule gehst.
Wichtig ist auch weiterhin das dein Berichtsheft Tadellos geführt ist.

Ich hatte in meiner Lehre genau den selben fall und habe gerichtlich recht bekommen.

Urteilsbegründung waren eben genau die zwei oben genannten Punkte.
Weil fristlos darf er dich nur kündigen in der Probezeit oder bei groben verstößen gegen den Lehrvertrag ( Klauen, Betriebsgeheimnisse )
Fehltage zählen da nicht drunter ob im nachhinein entschuldigt oder unentschuligt, das is da egal.
Und weil es hier irgendjemand wissen wollte… das steht in jedem gutem Lehrvertrag in der Ausbildungsverordnung und im Ausbildungsgesetz.

Soweit die gesetzliche Seite. Ob du dir das nach der ganzen Geschichte nochmal menschlich mit dem Chef antuen willst musst du für dich entscheiden. Ich habe es gemacht allerdings war das kein Zuckerschlecken mehr für die restliche Lehrzeit.

Gruß

Ronny