Hallo,
bei meinem Freund in der Firma wurde nun laut seinen Angaben einem Azubi gekündigt, der wohl auf dem hochheiligen Farblaser der Firma Routenplaner zu seiner Berufsschule in mehreren Varianten ausgedruckt haben soll.
Ich fange gerade auch eine Ausbildung an und da frage ich mich ob sowas wirklich ein Kündigungsgrund ist.
Haben Azubis nicht auch einen gewissen Schutz?
Danke für Eure Antworten
der hatte wahrscheinlich vorher nicht um erlaubnis gefragt.
Hi,
Ich fange gerade auch eine Ausbildung an und da frage ich mich
ob sowas wirklich ein Kündigungsgrund ist.
wenn der Azubi dieses Jahr erst angefangen hat, ist er mutmaßlich noch in der Probezeit und kann ohne Grund gekündigt werden. Wenn nicht, sieht das etwas anders aus, aber dafür müsste man die Situation etwas genauer kennen.
Haben Azubis nicht auch einen gewissen Schutz?
Haben sie. Nach der Probezeit kann ihnen nur aus einem „wichtigen Grund“ gekündigt werden, was „wichtige Gründe“ sind, beantwortet Dir kreatives Googlen.
Gruß,
Malte
Hallo,
wie schon gesagt hängt es von der Probezeit ab. Ist es in der Probezeit kann der Betrieb ohne Probleme deswegen oder auch ohne Grund kündigen. Danach hat jeder Auszubildende einen besonderen Kündigungsschutz. Er darf nur außerordentlich gekündigt werden. Was außerordentlich ist verrät dir google, hängt aber auch immer von der schwere des Vergehens ab. In diesem Fall hängt es auch davon ab wie viel er gedruckt hat. Grundsätzlich sollten private Angelegenheiten zuhause erledigt werden oder vorher den Vorgesetzten um Erlaubnis fragen. Eine Abmahnung sollte hier gerechtfertig sein. Am bessten ist in so einem Fall wenn der Ausbildungsbetrieb kündigt und sie nicht gerechtfertig erscheint die Schlichtungsstelle der zuständigen Kammer (z.B. IHK, Handwerkskammer)anzurufen.