Ich glaub ich hab schon alles mal irgendwie gegoogelt.
Aber schlau werd ich da nicht draus, weil alle mir etwas anderes erzählen. Bin im ersten Ausbildungsjahr, zur Einzelhandelskauffrau in einem 7 Tage Betrieb.
Mal ein Beispiel.
Über Weihnachten musste ich an 2 Feiertagen volle 8 Std arbeiten und irgendwie war da ja auch noch das Wochenende an dem musste ich auch noch arbeiten damit meine 40 Std voll wurden.
So, finde ich das aber reichlich seltsam, dass meine Klassenkameraden in der Berufsschule, einige Tage mehr frei hatten aber den gleichen Lohn bekamen. Genauso ja auch Silvester und Neujahr, die hatten beide Tage frei, ich musste ran.
Irgendwo habe ich mal gelesen das man für jeden Feiertag den man arbeitet, einen Ersatz freien Tag bekommen müsste, der einem auch nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen wird. Als ich beim Chef nachfragte, kam die Erklärung bei uns wäre das nicht so, schliesslich wäre es ein 7 Tage Betrieb.
Ich verstehe es irgendwie nicht.
Ach und dann habe ich noch eine Frage.Ist man verpflichtet, für jeden Fehl Tag, ob Berufsschule oder Betrieb, ein ärztliches Attest vorzulegen, damit der A-geber von irgendeiner Versicherung mein Fehlen erstattet bekommt?
… Vielen Dank im vorraus…
Hallo Carry
Ach und dann habe ich noch eine Frage.Ist man verpflichtet,
für jeden Fehl Tag, ob Berufsschule oder Betrieb, ein
ärztliches Attest vorzulegen, damit der A-geber von
irgendeiner Versicherung mein Fehlen erstattet bekommt?
Gesetzlich bräuchtest du erst ab 3. Krankheitstag eine AU-Bescheinigung vom Arzt vorzulegen, ABER der Arbeitgeber darf diese bereits ab 1. Tag fordern, was Dein AG ja offensichtlich macht.
Diese „irgendeine Versicherung“, wie du sie nennst, ist die Umlageversicherung bei der Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt in die Umlageversicherung U1 (für Krankheit) ein und erhält dafür im Gegenzug 60-80 % (je nach Krankenkasse) zurück, wenn ein AN erkrankt u. er Entgeltfortzahlung leisten muss.
Gruß
Sonja
http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_j005.htm
Hi, lies Dir das mal durch.
Du kannst Dich mit Deinen Fragen auch an d. zuständige Gewebeaufsichtsamt, an d. Handwerkskammer u. an d. Staatsministerium Deines Bundeslandes Abtlg. Arbeitsschutz wenden.
Insbesondere d. 7 Tagewoche u. d. Beschäftigung an Sonn- u. Feiertagen scheint mir doch nicht Rechtskonform zu sein und dann noch ohne Freizeitausgleich!
Für d. Berufsschule brauchst Du kein Attest irgendwelcher Art. Dafür muss Dich Dein AG frei stellen.
MfG ramses90