Ausbildung im eigenem Betrieb

Zurverfügungstellung eines Meistertitels
Das ist nur rechtens, wenn man dort auch eine gewisse, bestimmte Zeit arbeitet! Da du selbst nicht über den hierzu notwendigen Meistertitel verfügst, kannst du mit einem Bootsbauermeister/in ist, „ein Handwerksberuf“, einen Gesellschaftsvertrag abschließen, wonach dieser gegen eine Gewinnbeteiligung von ~10% Prozent seinen Meistertitel zur Verfügung stellen kann. Es muss darüber Einigkeit bestehen, dass die gesamte Betriebsführung insbesondere die der„Handwerksordnung“ als selbstständiger Betrieb eines Handwerks und nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet ist. Eine Eintragung in die Handwerksrolle darf nur erfolgen, wenn der Handwerksmeister insgesamt für die technische Leitung des Betriebs verantwortlich ist.
Über eine Gewinnbeteiligung aus dem Unternehmen muss verhandelt werden. Wenn alles rechtens sein soll, muss der Chef den Handwerksmeister auch a n s t e l l e n!
Die Anwesenheit des Leihmeisters muss nicht 100% sein - aber eine gewisse Arbeitszeitpräsenz muss nachgewiesen werden!!!
Vielleicht hat es dir ein bisschen weitergeholfen.
Viel Erfolg

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