Ausbildung im eigenem Betrieb

Hallo liebe „www“-Gemeinde…
Zu meinem Problem ( wenn es denn eins ist…):
Den Betrieb (Bootsbau) dem ich angehöre würde ich gerne übernehmen. Nur LEIDER habe ich weder Meistertitel NOCH einen Gesellenbrief. Ich bin in dem Betrieb als Umschüler tätig…:wink:
Mein Chef würde mir ( gegen ein noch undefininierten Betrag ) seinen Meistertitel zur Verfügung stellen…
so…und nun meine Frage…:
Wie oft muss er vor Ort sein, damit ich meine Ausbildung abschließen darf !
LG

Ich habe keine Ahnung.
Aber einen Meistertitel käufl. erwerben ??? Ich weiß nicht.

Ich habe keine Ahnung.
Aber einen Meistertitel käufl. erwerben ??? Ich weiß nicht.

…vlt habe ich mich da etwas undeutlich Augedrückt. Ich kann natürlich KEINEN Meistertitel kaufen.:wink:
er stell ihn für meinen Betrieb zur Verfügung…so müsste es besser sein…:wink:

Hallo xarxas,
sezte Dich bitte mit entsprechenden Handwerkskammer in Verbindung um Deine Frage zu klären. Dort kannst Du Dich auch gleich über Existenzgründung informieren und ob Du überhaupt einen Meistertitel benötigst. (In vielen Berufen kann mittlerweile auch ohne Meistertitel ausgebildet werden.)
Meiner Meinung nach sollte der Meister schon immer da sein, um Dich richtig ausbilden zu können und seinen Meistertitel an Dich verkaufen - das geht leider nicht.
Viel Erfolg zunächst einmal zur Gesellenprüfung wünscht
Hanne

Die Antwort hat die Handwerkskammer deiner Region!
Diese sind für die ordnungsgemäße Durchführung deiner Ausbildung zuständig.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Erik Meyer

Hallo,

ich denke, dass Ihnen die Handwerkskammer in diesem Fall eine bessere Hilfe ist, als ich es bin.

Viel Erfolg!

Hallo,
für die Ausbildung, brauchtest du bei euch wie es aussieht, weil es ein handwerklicher Beruf ist, ein Handwerksmeister. Seinen Titel kann er dir nicht überlassen. Läuft höchstens alles auf seinen Namen und du als eingetragener Geschäftsführer kann ich mir vorstellen. Bei nötigen Anwesenheitszeiten bin ich überfragt, wenn es sowas überhaupt gibt. Du musst die Inhalte des ausbildungsrahmenplan vermittelt kriegen und die Voraussetzung für die Abschlussprüfung ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung. Läuft aber alles über seinen Namen. Gesellen zur Vermittlung des Stoffes sollten schon vorhanden sein.

Hallo Hanne…
Vielen Dank für deine schnelle Antwort…
Natürlich ist mir immer noch nicht geholfen, da ich gerne
„well informed“ zur zuständigen HWK wollte…
das ich auf kurz oder lang da hin muss war mir schon klar.
Da die HWK aber grundsätzlich jedem der sich OHNE Meistertitel selbstständig machen will entgegen stellt
wollte ich das nunmal vermeiden…
bei der BUH bin ich (was mein Prob angeht) leider nicht fündig geworden…
LG

auch ein Danke an dich Jan…
aber auch die Antwort hilft nicht so recht da ich nicht uninformiert zur HWK gehen will…

Jetzt komme ich - allerdings etwas verspätet - ins Grübeln …

Umschüler sind meines Wissens nach keine Auszubildenden. Hast du einen Umschulungsvertrag mit der Agentur für Arbeit oder mit der Handwerkskammer geschlossen? (Siehe http://www.hwk-saarland.de/html/seiten/output_adb_fi…)

Es muss ja einen Ausbilder geben. Für die Anerkennung als Ausbilder ist es nicht relevant, ob er den Meisterbrief hat oder nicht. Wichtig ist, dass er eine Berechtigung hat, dich in diesem Ausbildungsberuf auszubilden. Seit dem 01.08.2009 muss es eine Person sein, die gemäß. Ausbildereignungsverordnung (AEVO) geschult und geprüft ist oder zwischen 2003 und dem 01.08.2009 ausgebildet hat. Ob es jetzt dein Chef oder ein Vorgesetzter ist, ist egal.

Der Ausbilder muss während der betrieblichen Ausbildungszeit überwiegend (= mindestens 24 h/Woche) im Betrieb anwesend sein. Näheres findest du hier: http://www.hwk-koeln.de/Aus_und_Weiterbildung/02_Ber…

Mit freundlichen Grüßen
Jan Erik Meyer

Hallo, das ist nicht ganz mein Gebiet, ich glaube aber, dass es zwei Fragen sind:
Kann man einen Betrieb übernehmen, ob dass man ein Geselle ist? M.E. regelt das die Handwerkskammer und ich glaube, dass es nicht möglich ist.
Wie gestaltet sich die Ausbildung, wenn der Meister nicht im Betrieb ist? Auch das hat die Handwerkskammer in der Hand und ist m.E. auch nicht möglich.
Auch, dass der Chef „seinen Meistertitel zur Verfügung“ stellt, erscheint mir etwas merkwürdig.
Gruß
Jensch

je späeter der abend, desto besser die Antworten…
das hilft natuerlich enorm weiter…:wink:
24 Std sind natürlich ne Menge aber da der derzeitige Meister eh kürzer treten wollte, könnte ihm das ja entgegen kommen…
nun kommt es natürlich nur noch auf die Konditionen an…:wink:

btw.: der Umschulungsvertrag wurde über die HWK geschlossen ( bin ehem. Soldat und jetzt im BfD )
LG

Klär das am besten bei der Handwerkskammer.
Hallo liebe „www“-Gemeinde…
Zu meinem Problem ( wenn es denn eins ist…):
Den Betrieb (Bootsbau) dem ich angehöre würde ich gerne
übernehmen. Nur LEIDER habe ich weder Meistertitel NOCH einen
Gesellenbrief. Ich bin in dem Betrieb als Umschüler tätig…:wink:
Mein Chef würde mir ( gegen ein noch undefininierten Betrag )
seinen Meistertitel zur Verfügung stellen…
so…und nun meine Frage…:
Wie oft muss er vor Ort sein, damit ich meine Ausbildung
abschließen darf !
LG

Hi,
eine konkrete Antwort habe ich leider nicht.
Wie wäre es, wenn Du den Betrieb erst übernimmst, wenn Du Deine Ausbildung abgeschlossen hast. Das kann man ja vertraglich regeln.

Erkundige Dich doch bei der örtlichen IHK oder der Handwerkskammer, die können Dir das sagen

Hallo,
dazu müsste ich noch einiges wissen.
Musst Du überhaupt einen Meistertitel haben,
um diesen Betrieb führen zu können? Oder gehört Deine Branche den „freigstellten“ Berufen an? D. h. Du kannst den Betrieb führen auch ohne Gesellenbrief. Nur Ausbilden darfst Du dann nicht.
Das kannst Du bei der HWK in Erfahrung bringen.
Ich würde Dir sowieso dringend empfehlen Dich mit der Wirtschaftsberatung der Handwerkskammer in Verbindung zu setzen. Was Du da vorhast kann Dich ganz schnell in den Ruin führen.
Warum will Dein Chef so plötzlich und ganz schnell verkaufen? Hat das nicht Zeit bis Deine Umschulung beendet ist. Wann hast Du Prüfung? Hast Du Ahnung von Buchführung und Steuern? Wenn nicht, dann lass die Finger davon! Sicher, Steuerberater übernehmen das für Dich. Kostet aber eine Menge Geld und der Steuerberater haftet für nichts. Ein(e) Angestellte®? Auch eine Möglichkeit. Aber wenn Du nicht verstehst, was die/der da macht, wirds kritisch. Auch dieser Mensch kostet Geld, das erst einmal verdient werden muss.
Auch Deinem Chef wirst Du nicht wenig für den Titel zahlen. Und solange der in dem Laden herumrennt, wird der sich in alles einmischen. Ich meine das nicht böse. Das liegt in der Natur des Menschen. Auch er wird es nur gut meinen. Aber gut meinen und gut machen sind eben 2 Paar Schuhe.
Wenn Du die Firma kaufst, wirst Du Rechtsnachfolger. D.h. Du musst !!!ALLE!!! Verträge übernehmen, die Dein Chef abgeschlossen hat. Auch alle Mitarbeiter. Wenn Dein Chef auch noch bleibt, weil er Dir seinen Meistertitel „stellt“, was glaubst Du, wem die Loyalität gilt?
Lange Rede, kurzer Sinn:
Geh zur Handwerkskammer und dort zur Wirtschaftsberatung, Rechtsberatung und Ausbildungsberatung, bevor Du sonst etwas tust.
Ich wünsche Dir alles Gute und viel Glück und Erfolg für Deine Prüfung.

hallo…
erm…erst einaml ein dickes „wow“ für deine antwort…
ABER…
hast du meine frage ueberhaupt gelesen…?
sie lautet :
„Wie oft muss er vor Ort sein, damit ich meine Ausbildung abschließen darf !“

du bist da schon ein schrittchen weiter…:wink:
ist aber nicht schlimm…ich denke nur das wenn ein anderer genau diese information sucht sich durch unmengen von unnoetigen beitraegen lesen muss bis er die erforderliche antwort bekommt…
welches risiko man eingeht…steuerfragen…abraten… ist hier nicht gefragt und auch nicht gewollt…:wink:
aber nun schweife ich ab…
so…:wink:
ob ich nun einen meistertitel benoetige kann ich dir nicht so recht sagen denn leider habe ich 2 verschieden informationen bekommen…eine von der HWK und 2 weitere von der BUH / Amt
wobei die, die ich benoetige von der HWK kommt…:wink:…(sprich : auch ohne meistertitel ( reisekarte!)…
von einer uebernahme des „ladens“ war nie die rede…
es soll eine neugruendung sein…neuer name…neue besatzung…etwas anderes konzept und andere schwerpunkte…
von buchhaltung selbst habe ich keine ahnung…ist aber derzeit auch nicht diskusionsgegenstand…( OT, siehe oben)…
meien frage und deine antworten sind quasi ( wie hast du so schoen geschrieben ) 2 verschiedene paar schuhe…:wink:

LG

ich muss mich natuerlich berichtigen…
uebernahme des betriebs ist eher an oertlichkeiten gebunden…maschinen/raeumlichkeiten…
den betrieb als solches will ich nicht haben…:wink:

wow, also erst mal glückwunsch und dann - mhm, ehrlich gesagt keine ahnung… mal ganz salopp gesagt - wenn das keiner mitkriegt, dann ist es ja egal… aber na ja, wenn kontrolliert wird ist halt für beide bescheiden… mal ganz vorsichtig bei der ihk nachfragen. Wünsch dir auf jeden Fall alles Gute!

Hallo,
habs ja nur gut gemeint. Also es kann Dir da nur die HWK (dort der Ausbildungsberater) eine rechtssichere Antwort geben.
Schöne Grüße