Nachdem die Informationssuche über die Arbeitsagentur mit ihren kompetenten Mitarbeitern kläglich gescheitert ist, bin ich so ziemlich auf mich allein gestellt.
Es geht um die Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst. Gibt es eine Anlaufstelle, über die man geeignete Bewerbungsadressen erfahren kann? Die Fachrichtung ist dabei zweitrangig.
Also mein Tipp wäre mal im Netz auf der jeweiligen Seite des Amtes bzw. der Behörde (recht schnell und einfach über Google zu finden) reinzuschauen! Da gibt’s meist viele Informationen über die Ausbildung und auch alles über die Bewerbung!
Nachdem die Informationssuche über die Arbeitsagentur mit
ihren kompetenten Mitarbeitern kläglich gescheitert ist, bin
ich so ziemlich auf mich allein gestellt.
mit deiner Erwartungshaltung wundert mich das nicht.
Es geht um die Ausbildung im gehobenen nichttechnischen
Dienst.
Das ist doch kein vernünftiges Suchkriterium. Genau so könntest du sagen, ich suche eine gehobene Ausbildungsstelle in der freien Wirtschaft wie Handwerk oder Industrie usw.
Gibt es eine Anlaufstelle, über die man geeignete
Bewerbungsadressen erfahren kann?
Nein, gibt es nicht. Es gibt unzählige Öffentliche Dienste, angefangen bei der Stadtverwaltung über Polizei, Auswärtiges Amt, Finanzamt, Innenministerium u.u.u.
Die Fachrichtung ist dabei
zweitrangig.
Das ist nicht nachvollziehbar. Was sind denn deine konkreten Berufswahlentscheidungskriterien?
Gruß
Otto
mit deiner Erwartungshaltung wundert mich das nicht.
Absoluter Käse. Ich habe versucht, unvoreingenommen zum Termin zu erscheinen. Das Bild, das sich mir bot, war ein gelangweilter Angestellter, dem ganz offensichtlich nur daran gelegen war, den Termin und den Arbeitstag so schnell wie möglich hinter sich zu bringen. Er betrachtete mein Erscheinen merklich als Ruhestörung. Einen Monat vorher hatte ich ihm die gewünschten Unterlagen zukommen lassen, welche er noch nicht einmal richtig gelesen hatte.
Das ist doch kein vernünftiges Suchkriterium. Genau so
könntest du sagen, ich suche eine gehobene Ausbildungsstelle
in der freien Wirtschaft wie Handwerk oder Industrie usw.
Wieder falsch. Zugangsvoraussetzungen für mittleren, gehobenen und höheren Dienst sind verschieden. Auch die Form der Ausbildung unterscheidet sich.
Nein, gibt es nicht. Es gibt unzählige Öffentliche Dienste,
angefangen bei der Stadtverwaltung über Polizei, Auswärtiges
Amt, Finanzamt, Innenministerium u.u.u.
Ich meinte eine Art Beratungsstelle, die über einen größeren Informationspool verfügt.
Die Fachrichtung ist dabei
zweitrangig.
Das ist nicht nachvollziehbar. Was sind denn deine konkreten
Berufswahlentscheidungskriterien?
Sicher lässt sich das nachvollziehen. Oberste Priorität hat für mich der Einstieg in den öffentlichen Dienst, um meinem hohen Sicherheitsbedürfnis entgegen zu kommen. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass beispielsweise ein Angestellter beim Arbeitsamt seinen Job aufgrund seines Helferkomplexes aufgenommen hat.
such mal auf den Seiten des Bundesinnenministeriums, auf der seite deines LandesInnenministeriums, (für allgemeine Verwaltung UND Polizei zuständig) beim Zoll, beim Finanzamt und bei allen Städten und Gemeinden rum.
Oder google mal nach der jeweiligen Fachhochschule für Verwaltung, Finanzen oder Polizei in den einzelnen Bundesländern
sorry aber das ist die absolut falsche Herangehensweise.
Such dir aus welche Ausbildungsberufe deinen Skills entsprechen und überprüfe dann, wenn es denn unbedingt sein muss, ob solch eine Ausbildung in einer Behörde angeboten wird. Zur Informationsbeschaffung können dir ganz einfach die Internetseiten der entsprechenden Behörden dienen.
Ach ja und um auf dein Sicherheitsbedürfnis einzugehen. Verabschiede dich schon einmal von der Vorstellung, dass dein Job sicher ist. Der öffentliche Dienst ist lange nicht mehr so sicher wie man allgemein annimmt. Als Stichwörter fallen mir Outsorcing und Fussion ein.
Ergänzung
Mir fällt gerade ins Auge, dass es dir um den gehobenen Dienst geht.
Du solltest wissen, dass mit Abschluss des neuen Tarifvertrages (TVÖD) nur noch Leute mit Abschluss eines FH-Studium oder Hochschulstudium in den gehobenen Dienst kommen. Welche Möglichkeiten es bei den einzelnen Behörden gibt kannst du an der FH für Öffentliche Verwaltungen deines Bundeslandes erfahren oder wie gesagt auf den Homepages der entsprechenden Behörden.
Mir fällt gerade ins Auge, dass es dir um den gehobenen Dienst
geht.
Du solltest wissen, dass mit Abschluss des neuen
Tarifvertrages (TVÖD) nur noch Leute mit Abschluss eines
FH-Studium oder Hochschulstudium in den gehobenen Dienst
kommen. Welche Möglichkeiten es bei den einzelnen Behörden
gibt kannst du an der FH für Öffentliche Verwaltungen deines
Bundeslandes erfahren oder wie gesagt auf den Homepages der
entsprechenden Behörden.
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer die Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen hochschulrechtlich als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss besitzt."
wie ich aus deiner Vika und deiner email-Adresse entnommen habe wirst du dieses Jahr 28 Jahre alt.
Dann fällt für dich leider die Beamtenlaufbahn im gehobenen Dienst flach. Du bist zu alt dafür. Ich meine dass das Höchstalter bei 26 oder 27 liegt. Bin mir aber nicht so ganz sicher. Ausnahme könnte es sein, wenn du vorher bei der Bundeswehr verpflichtet bist. Falls das alles auf dich zutrifft, mach dich mal schlau.
In den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst kann nach dem Ergebnis eines Auswahlverfahrens eingestellt werden, wer
* Deutscher im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzt,
* höchstens 35 Jahre alt ist, (Hinweis: Für schwerbehinderte Menschen ist die Einstellung bis zum 40. Lebensjahr möglich. Weitere Ausnahmen von dem Alterserfordernis regelt die Hessische Laufbahnverordnung),
* eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder einen gleichwertigen anerkannten Bildungsstand nachweisen kann und
* nicht vorbestraft ist und für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staats eintritt.
Das gleiche gilt meines Wissens nach für Bezirksregierungen,
Rentenversicherungsträger, Kommunale Verwaltung, Zoll, usw.
usw.
Also zumindest für den Zoll gilt das nicht!
Zum Zeitpunkt der Einstellung darf derjenige nicht älter als 31 Jahre sein. Schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen dürfen nicht älter als 39 Jahre sein.
Und das mit dem abgeschlossenen Studium stimmt ebenfalls nicht. Es ist wie der Fragesteller schon geschrieben hat: Abitur, vollständige Fachhochschulreife oder gleichwertiger Abschluss.
Das gleiche gilt meines Wissens nach für Bezirksregierungen,
Rentenversicherungsträger, Kommunale Verwaltung, Zoll, usw.
usw.
Also zumindest für den Zoll gilt das nicht!
Dann hat sich das geändert. Ok das wusste ich nicht.
Und das mit dem abgeschlossenen Studium stimmt ebenfalls
nicht. Es ist wie der Fragesteller schon geschrieben hat:
Abitur, vollständige Fachhochschulreife oder gleichwertiger
Abschluss.
Wie ich das liebe wenn Beiträge nicht richtig gelesen werden und dann behauptet wird, dass sie nicht stimmen!!!
Ich habe geschrieben, dass ein Beamter oder Angestellter grundsätzlich einen FH- oder Hochschulabschluss benötigt um in den gehobenen Dienst eingruppiert zu werden.
Selbstverständlich kann man in den Vorbereitungsdienst, der ja nichts anderes als ein FH-Studium mit Praxisphasen ist , mit FH-Reife einsteigen. Aber zu dem Zeitpunkt ist man noch nicht dem gehobenen Dienst zugeordnet (und auch nicht lebenszeitverbeamtet)!
Und da wir hier nicht wissen ob der/die Fragende vielleicht
eine Beamtenlaufbahn im Sinne hat, ist der Verweis auf den
TVöD nicht zwingend hilfreich.
Wieso dass denn nicht? Er möchte in den öffentlichen Dienst, wie er schreibt. Dort gibt es Angestellte und Beamte. Was ist daran falsch auf den TVÖD hinzuweisen? Das erkläre mir doch bitte.
Das gleiche gilt meines Wissens nach für Bezirksregierungen,
Rentenversicherungsträger, Kommunale Verwaltung, Zoll, usw.
usw.
Also zumindest für den Zoll gilt das nicht!
Dann hat sich das geändert. Ok das wusste ich nicht.
Das ist schon länger (mind. 15 Jahre) so. Es gibt bestimmte Bereiche in denen das Alter höher ist. Hier in BY gibt es (mittlerweile) außer zB bei der Porzelei mit 25 Jahren nur noch 45 Jahre als Altersgrenze des Beamtenrechts.
Wie ich das liebe wenn Beiträge nicht richtig gelesen werden
[…]
Ich habe geschrieben, dass ein Beamter oder Angestellter
grundsätzlich einen FH- oder Hochschulabschluss benötigt um in
den gehobenen Dienst eingruppiert zu werden.
Dann hat deine Antwort nicht zur Frage gepasst denn der Fragesteller wollte ja konkret über „Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst“ Bescheid wissen.
Ich habe deine Antwort auch so verstanden wie kiribati.
Wieso dass denn nicht? Er möchte in den öffentlichen Dienst,
wie er schreibt. Dort gibt es Angestellte und Beamte. Was ist
daran falsch auf den TVÖD hinzuweisen? Das erkläre mir doch
bitte.
Wenn der Frager „Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst“ machen will, bleibt nur die Beamtenlaufbahn, denn im Angestelltenverhältnis wird so etwas nicht angeboten! Ganz einfach…
Ob er danach übernommen wird ist etwas anderes, aber primäres Ziel des Vorbereitungsdienstes ist ja eigentlich die Übernahme …
„Der nichttechnische Dienst kann direkt nach dem Abitur begonnen werden, für den technischen Dienst ist die Zugangsvoraussetzung ein Ingenieurstudium an einer Fachhochschule mit Diplom- oder Bachelor-Abschluss. Die 3-jährige Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst besteht aus einem Studium an speziellen Fachhochschulen des Bundes oder der Länder und aus berufspraktischen Phasen in den jeweiligen Ausbildungsbehörden.“
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/Dienststellen/RD-NRW/Wu…
Wie vorher gesagt: der TVöD bringt hier echt nichts.
Wenn der Frager „Ausbildung im gehobenen
nichttechnischen Dienst“ machen will, bleibt nur die
Beamtenlaufbahn, denn im Angestelltenverhältnis wird so etwas
nicht angeboten! Ganz einfach…
Ob er danach übernommen wird ist etwas anderes, aber primäres
Ziel des Vorbereitungsdienstes ist ja eigentlich die Übernahme
…
Hallo Wawi,
das ist so nicht richtig. Zumindest bei uns hat man auch als Angestellter die Möglichkeit durch Ausbildung in den gehobenen Dienst zu kommen. Nannte sich mit dem alten Tarif-Vertrag dann 5b-Lehrgang. Wie sie ihn jetzt geschimpft haben weiß ich nicht.
Und mit abgeschlossenem Studium hat man ebenfalls auch die Möglichkeit als Angestellter in den gehobenen Dienst zu kommen. Nur ob man das heutzutage unbedingt möchte, ist eine andere Sache
auch wenn ich mir nicht sicher bin ob du selber Soldat bist oder warst! Es gibt eine Homepage speziell für ehemalige Soldaten der Bundeswehr die sich für eine Übernahme in den Öffentlichen Dienst interessieren! Hier gibt es auch umfangreiche Information rund um die Bewerbung bei den unterschiedlichen Ämtern - Adressen - Links - Bewerbungsfristen - Voraussetzungen usw!