Ausbildung - ist das so möglich?

Hallo alle miteinander.

Ich habe mal eine Frage und zwar wenn sich jemand neben- oder hauptberuflich selbstständig gemacht hat, dies aber in einer anderen Branche (z.b. gelernter KFZ-Mechaniker als PC-Verkäufer oder Ausbildungssuchender als Jeansverkäufer) als er seine Ausbildung gemacht hat, wird das dann irgendwann „angerechnet“ und er ist Einzelhandelskauffmann oder kann er während seiner Selbstständigkeit eine Berufsschule besuchen und eine Prüfung absolvieren? Ich hatte irgendetwas darüber mal gelesen. Finde im www aber nichts darüber.

Über Antworten wäre ich sehr sehr dankbar.

Hallo,

die Zulassung zur Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG)geregelt s. http://www.uni-muenster.de/Rektorat/PersRat/gesetze/… .In deinem Falle wäre § 40 Abs. 2 anzuwenden: (2) Zur Abschlußprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, daß er mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, daß der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Auf Prüfungen wird nichts von früheren Prüfungen angerechnet.

Die Berufsschule kann man nur besuchen, wenn man in einem Berufsausbildungsverhältnis oder Umschulungsverhältnis steht (z. B. § 78 Abs. 2 Schulgesetz für Baden-Württemberg)

Gruß
Otto

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