ich befinde mich in einer Ausbildung mit einem Gehalt von brutto 480 (netto 340) Euro.
Seit kurzem arbeite ich nebenbei auf 400 Euro Basis.
Soweit ich weiß darf ich aber 700 Euro nicht überschreiten, damit das Kindergeld für meine Eltern nicht verloren geht, ist das soweit richtig?
Jetzt bekomme ich von meinem Ausbilder ca. 280 Euro Fahrtkosten für Seminare, die ich besucht habe. Meine Frage ist, wird das auch angerechnet? Und handelt es sich bei der 700-Euro-Grenze um brutto oder netto?
hy u.hallo
Fahrgeld ist normal pfändungsfrei, da es ein „einkommen“ für eben eine zuwendung des Arbeitgebers für eine bestimmte Aufwendung ist- mobilität.
soweit mein dünken.
so wie Aufwandsentachädigungen Steuerfrei sein sollen, habe sowas noch nie pers. erhalten,da meißt bei Ehrenämtern der oberen 100 000 zugewendet wird- Führungskräfte, Politiker, da wo schon ne menge kommt- kommt oft von „fast“ allein mehr rein. zuwachsprinzip.
ich befinde mich in einer Ausbildung mit einem Gehalt von
brutto 480 (netto 340) Euro.
Seit kurzem arbeite ich nebenbei auf 400 Euro Basis.
Soweit ich weiß darf ich aber 700 Euro nicht überschreiten,
damit das Kindergeld für meine Eltern nicht verloren geht, ist
das soweit richtig?
Nach Abzug von Sozialversicherung und Werbungskosten (alle beruflich veranlassten Ausgaben) darfst du jährlich nicht mehr als 7.680 € haben. Andernfalls fällt das Kindergeld weg.
Jetzt bekomme ich von meinem Ausbilder ca. 280 Euro
Fahrtkosten für Seminare, die ich besucht habe. Meine Frage
ist, wird das auch angerechnet?
Nachdem Fahrtkosten meines Wissens i.d.R. steuerfrei erstattet werden, werden sie nicht angerechnet.
Allerdings können dann diese entstanden Fahrtkosten nur abzüglich der Erstattung als Werbungskosten geltend gemacht werden.
da es ein „einkommen“ für
eben eine zuwendung des Arbeitgebers für eine bestimmte
Aufwendung ist- mobilität.
hä? Einkommen für eine Zuwendung für eine Aufwendung -mobilität???
soweit mein dünken.
so wie Aufwandsentachädigungen Steuerfrei sein sollen, habe
sowas noch nie pers. erhalten,da meißt bei Ehrenämtern der
oberen 100 000 zugewendet wird- Führungskräfte, Politiker, da
wo schon ne menge kommt- kommt oft von „fast“ allein mehr
rein. zuwachsprinzip.
Sorry aber wer soll das Gestammel verstehen?
Gleiches gilt -nebenbei bemerkt- für die anderen Beiträge die ich von dir gelesen habe. Mit teils scheinbar sinnfrei aneinandergereihten Satz- und Wortfetzen bzw teils falschen Schilderungen hilfst du hier niemandem.
Es gibt nur eine jährliche Grenze, keine monatliche.
Es gilt alles als Einkünfte - zu versteuernde (brutto) und steuerfreie.
Es kann aber sein, dass die echten Werbungskosten (nal auflisten) höher als die Pauschale von 920€ sind, dann werden die genommen.