Hallo Honey05,
leider hast du dein Alter und die Wohnverhältnisse nicht angegeben.
Sofern es sich in deinem Fall nicht um eine zusätzliche Ausbildung handelt, kannst du natürlich den Kindergeldantrag stellen. Der Antrag müsste aber eigentlich bereits bei der Kindergeldkasse vorliegen. Wurde in der Vergangenheit für dich kein Kindergeld bezogen?
Während der Zeit der Ausbildung wird dein persönliches Einkommen bei der Bemessung des Anspruches auf Kindergeld herangezogen. Außerdem müssen auch die Eltern, die beide barunterhaltspflichtig sind, ihre Einkommensnachweise beibringen.
Da du bereits über Einkommen aus der Ausbildungsvergütung erhältst (abzüglich Freibetrag) und demnächst einen weiteren Job ausüben wirst, könntest du die Einkommensgrenze übersteigen.
Selbst wenn dir kein Kindergeld zustehen sollte, kannst du einen Antrag auf Wohngeld stellen, damit die Kosten der Unterkunft und Heizung (ggf. teilweise) ausgeglichen werden.
In Vergleichsfällen hat sich herausgestellt, dass es sich oft nicht lohnt, für das geringe Kindergeld auf einen Minijob bzw. geringfügige Beschäftigung zu verzichten. Am Ende zählt nur der verbleibende Nettobetrag aller Einkünfte, damit man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Bitte vergiss nicht, dass ein Anspruch auf staatliche Unterstützung nicht oder nur teilweise besteht, wenn aufgrund deines Alters und der Lebensumstände eine Barunterhaltspflicht besteht. Deine Eltern müssen also, vorausgesetzt sie verfügen über Erwerbseinkommen, während der Ausbildung ebenfalls ihren Beitrag in Form von Unterhalt leisten.
Du solltest eine Beratungsstelle an deinem Wohnort aufsuchen und dort eine Modellrechnung erstellen lassen, bevor du eine falsche Entscheidung triffst oder Anträge versäumst.
Viel Erfolg in deiner Ausbildung und einen guten Rutsch!
Gruß aus Hamburg
Steve-HH