Ausbildung+Kindergeld+Nebenjob

Hallo,

ich hätte mal eine Frage.

Ich mache seid dem 15.10.2010 eine 3jährige ausbildung und verdiene 657,00€ brutto (ca.520,00netto)

ich habe noch kein kindergeld beantragt muss diese aber unbedingt machen, da ich mehr Kosten habe als ich verdiene.

kann ich zusätzlich zum Kindergeld auch ein nebenjob haben?
wenn ja wieviel darf ich denn im nebenjob verdienen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

liebe grüße

eure honey05

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Hi Honey,

die Bezugsgrenze über das Einkommen beträgt 8004.- Euro im Jahr.

Nachzulesen unter:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Es sind aber noch Werbungskosten abstzbar, entweder die Pauschale von 920.- Euro oder einzeln aufgegliedert wenn es mehr sein sollte.

Ich hoffe das hilft dir weiter.

Gruß Frank und einen Guten Rutsch in Neue Jahr


Hallo Honey,

das Kindergeld solltest du sofort beantragen.

Einen Nebenjob kannst du auf 400Euro-Basis machen, den du gering zu versteuern hast.
Falls du etwas Geld von zu Hause verdiehnen willst, könnte ich dir behilflich sein.
Schaue einfach auf den Link und schreibe mir ob du Interesse hast. viel Spass, weil sehr lukrativ…

http://www.wellness-produkte-herford.de/

liebe Grüße von Heinz

Hi Honey,
ich bin zwar keine Expertin für Kindergeld, aber nach menschlichem Ermessen dürfte es egal. Wenn Du noch keine 18 bist steht Dir das Kindergeld auf jeden Fall, egal unter welchen Umstände, zu.
Meiner Meinung nach wird es erst kritisch wenn Du die 18 überschritten hast und willst eine Unterstützung beantragen.
Soweit meine persönliche Meinung dazu - wie gesagt - ich bin keine Expertin für Kindergeld und deren Gesetzestexte.
Toi-toi-toi bei Deinen Ermittlungen, ich drück Dir die Daumen das Du s hinbekommst. Hut ab vor Deinem Fleiß
:wink:Du bist auf dem richtigen Weg.

Liebe Grüße
Rosemarie

Hallo,

kann ich Dir leider auch nicht beantworten. Informiere Dich vielleicht bei der Arbeitsagentur.

Viele Grüße
von Simone

Hallo honey05,

wenn das Kindergeld für dich ist, dann kannst du ohne weiteres einen Nebenjob machen ohne Kürzungen zu erwarten. Anders ist es, wenn du das Kindergeld für dein Kind beantragst und Elterngeld beziehst, dann würde dir das Elterngeld unter umständen gekürzt.

Kläre aber bitte mit deinem Ausbildungsbetrieb ob die etwas gegen einen Nebenjob haben…

Viele Grüße

Hallo Honey05,

leider hast du dein Alter und die Wohnverhältnisse nicht angegeben.

Sofern es sich in deinem Fall nicht um eine zusätzliche Ausbildung handelt, kannst du natürlich den Kindergeldantrag stellen. Der Antrag müsste aber eigentlich bereits bei der Kindergeldkasse vorliegen. Wurde in der Vergangenheit für dich kein Kindergeld bezogen?

Während der Zeit der Ausbildung wird dein persönliches Einkommen bei der Bemessung des Anspruches auf Kindergeld herangezogen. Außerdem müssen auch die Eltern, die beide barunterhaltspflichtig sind, ihre Einkommensnachweise beibringen.

Da du bereits über Einkommen aus der Ausbildungsvergütung erhältst (abzüglich Freibetrag) und demnächst einen weiteren Job ausüben wirst, könntest du die Einkommensgrenze übersteigen.

Selbst wenn dir kein Kindergeld zustehen sollte, kannst du einen Antrag auf Wohngeld stellen, damit die Kosten der Unterkunft und Heizung (ggf. teilweise) ausgeglichen werden.

In Vergleichsfällen hat sich herausgestellt, dass es sich oft nicht lohnt, für das geringe Kindergeld auf einen Minijob bzw. geringfügige Beschäftigung zu verzichten. Am Ende zählt nur der verbleibende Nettobetrag aller Einkünfte, damit man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Bitte vergiss nicht, dass ein Anspruch auf staatliche Unterstützung nicht oder nur teilweise besteht, wenn aufgrund deines Alters und der Lebensumstände eine Barunterhaltspflicht besteht. Deine Eltern müssen also, vorausgesetzt sie verfügen über Erwerbseinkommen, während der Ausbildung ebenfalls ihren Beitrag in Form von Unterhalt leisten.

Du solltest eine Beratungsstelle an deinem Wohnort aufsuchen und dort eine Modellrechnung erstellen lassen, bevor du eine falsche Entscheidung triffst oder Anträge versäumst.

Viel Erfolg in deiner Ausbildung und einen guten Rutsch!

Gruß aus Hamburg

Steve-HH

Hallo,
natürlich kannst du noch etwas dazu verdienen.
Es darf eben die maßgebende Einkommensgrenze von 8004 € jährlich nicht überschritten werden.
D.h., Bruttovergütung plus Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld minus ca. 20 % Sozialabgaben. Minus 920 € Werbungskosten. Evtl. erhöhte Werbungskosten, wenn z.B. viele Fahrtkosten etc.
Du kannst auch alles unter der HP www.familienkasse.de nachlesen.

Gruß
juliatimlea

Zu Nebenjobs müsste was in deinem Vertrag stehen. Bei mir ist das jedenfalls so. Ansonsten frage mal die Personalabteilung.

Frohes Neues.

Hallo,

zu diesem Thema kann ich leider nicht weiterhelfen!
Grüße!

Die hilfreichsten Infos, die ich damals zu solchen Themen gefunden habe war: [http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1__AN/Nod…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1 AN/Node.html? nnn=true)

Hallo ihr lieben,

ich bedanke mich sehr für eure zahlreichen Antworte.

Tut mir leid, dass ich nicht zu viele Angaben gemacht habe.

Ich bin 23Jahre alt und wohne zuhause.

Kann mir jemand erklären was Werbungakosten sind?

ich bekomme kein weihnachtsgeld und auch kein urlaubgeld.

meine ausgaben sind eigentlich nur 36,00€ für meine monatskarte und ansonsten habe ich keine ausgaben für das geschäft.

ich freue mich schon sehr auf eure antworten.

eure honey05

Hallo,

ich gehe jetzt davon aus, dass Du volljährig bist und dass es sich bei dem Kindergeld, das Du beantragen möchtest, um das handelt, was normalerweise Deine Eltern bekommen. Wenn Du minderjährig bist, und/oder das Kindergeld für Dein eigenes Kind ist, sieht es anders aus.

Kindergeld kannst Du beziehen, wenn Du pro Jahr maximal 8004,00 Euro verdienst.
Zu Deinem Einkommen zählt die Ausbildungsvergütung, einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld und VwL, abzüglich Sozialversicherung, außerdem Dein Einkommen aus dem Nebenjob und (wenn vorhanden) Einnahmen aus Kapitalvermögen.

Werbekosten in Höhe von 920,00 Euro darfst Du abziehen. Es dürfen auch mehr als 920,00 Euro sein, dann musst Du es allerdings nachweisen. Einen Vordruck bekommst Du bei der Familienkasse.

Mehr Informationen zum Kindergeld gibt es hier (PDF-Datei):

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Hier gibt es Informationen zum Thema Minijob:

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1__AN/Nod…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/1 AN/Node.html? nnn=true)

Falls Du BAB oder Bafög beziehst, bedenke, dass sich durch den Nebenjob Dein Einkommen erhöht und sich dadurch der Anspruch verringert und ganz wegfällt.

Grüße
Jeanine

Sorry, da kenne ich mich nicht aus.

Viele Grüße,

Heike

Ausbildung+Kindergeld+Nebenjob
Hallo,

ja ich bin volljährig. und verdiene zurzeit monatlich 657€ brutto (ca.522,00€ netto)

So wie ich es verstanden habe könnte ich einen Nebenjob haben wo ich monatlich um die 120,00€ verdiene+Kindergeld.
Weihnachts und Urlaubsgeld bekomme ich nicht.

Stimmt das?

Was sind denn Werbekosten?

Liebe Grüße eur Honey

Tut mit Leid, ich kenne mich immer noch nicht aus.

Hallo,

Nebenjob ist bis 400 Euro, BKK zahlt der Arbeitgeber, darüberhinaus muß beim Finazamt Lohsteuerpflichtig angemeldet werden.