Hallo,
ich bin in einer Ausbildung über 21 bzw 21 J. alt, verdiene
Brutto 690,- (Netto ca 550,-). Nach der Düsseldorfer Tabelle
stehen mir 625,- insgesammt zu.
Wo kommt denn die DüTa-Zahl her? Der HÖCHSTunterhalt ist 670 Euro. In diesem Unterhalt sind die eigenen Einkommen (abzügl. 90 Euro) und das Kindergeld enthalten.
Mehr als 670 Euro wird es nicht werden. Da 550 abzügl. 90 Euro 460 Euro ergibt und das Kindergeld von 184 Euro ein Gesamteinkommen von 644 Euro ergibt, wird u. U. kein Unterhaltsbedarf mehr errechnet werden können.
Die 670 Euro Unterhaltshöchstgrenze sind nämlich nur dann fällig, wenn die BEIDEN Eltern soviel verdienen, dass sie 670 Euro zahlen könnten.
Wieviel Geld kann ich denn jetzt wo bekommen?
Vermutlich kommt nichts mehr dazu.
Bekomme ich das Kindergeld (184,-) und hab dann 734,- € oder
bekomme ich nur die Differenz Zwischen den (550 - 90
„Anrechnungsfreibetrag“) 460,- € und 625,- €?
Wäre ja super, solch eine Rechenkonstruktion. Dann kämen die Kinder ja u. U. auf ein höheres Einkommen als den zahlenden Elternt übrig bleigt. Ideen geistern durch die Welt, da kann man nur staunen. 
Das Kindergeld steht natürlich dem volljährigen Kind zu.
Was passiert wenn ich über die Einkommensgrenze von 8004,- €
komme oder wenn ich z.B. durch einen zweiten kleinen Job mir
etwas dazuverdiene?
Hier einen Fachmann für Kindergeld befragen. Soweit ich weiß, muss man dann das Kindergeld zurückbezahlen: http://www.bafoeg-aktuell.de/soziales/kindergeld/ein…
Gruß