Ausbildung: Kindergeld, Unterh., Einkommensgrenze?

Hallo,
ich bin in einer Ausbildung über 21 bzw 21 J. alt, verdiene Brutto 690,- (Netto ca 550,-). Nach der Düsseldorfer Tabelle stehen mir 625,- insgesammt zu.
Wieviel Geld kann ich denn jetzt wo bekommen?
Bekomme ich das Kindergeld (184,-) und hab dann 734,- € oder bekomme ich nur die Differenz Zwischen den (550 - 90 „Anrechnungsfreibetrag“) 460,- € und 625,- €?
Was passiert wenn ich über die Einkommensgrenze von 8004,- € komme oder wenn ich z.B. durch einen zweiten kleinen Job mir etwas dazuverdiene?

Ich bräuchte wirklich Hilfe.
Vielen Dank für jede Bemühung.

Da solltest du dich bei der Stadt Düsseldorf erkundigen.

Da solltest du dich bei der Stadt Düsseldorf erkundigen.

Düsseldorfertabelle hat nichts mit der Stadt zu tun da steht drin was einam an Unterhalt zu steht.

Keine Ahnung

Hallo,

Du gehst zum Arbeitsamt Deiner Stadt. Dort gehts Du zur Kindergeldkasse und beantragst Kindergeld.
Dann bekommst Du entweder eine Ablehnung mit Begründung, oder Du bekommst Kindergeld.
Du kannst auf dem Arbeitsamt noch Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Aber da müssen Deine Eltern offenlegen, was die verdienen.
Einen Nebenjob während der Ausbildung muss Dein Chef genemigen! Von Nebenjobs während der Ausbildung ist eh abzuraten, da Du Deine ganze Kraft in Deine Ausbildung stecken solltest. Wie z. B. die Nase in die Lehrbücher stecken und praktische Übungen. Von der Prüfungsnote hängt Deine gesamte berufliche Zukunft ab.

Viel Erfolg

Hallo,
ab den 18. Lebendsjahr sind beide Eltern barunterhaltspflichtig.
da du Ausbildungsvergütung bekommst, wird das voll auf den Unterhalt angwrechnet.
Bekommst du Kindergeld? Das wird auch angerechnet. Ich gehe davon aus, das du Zuhause wohnst.
Nach der DT kann man nur gegen, wenn man kein Einkommen hat…bzw. zur Schule geht…
Wenn du ausziehen möchtest, MUSST du die Wohnung und einen Lebensunterhalt selber bestreiten, weil man bis zum 25 Geburtstag zuhause bleibt…

lisa

Aber das Kindergeld müsste ich doch bekommen oder?

Hi,
wenn du alleine wohnst, sollten deine Eltern dir das Kindergeld geben. Deine Eltern erhalten Steuerermäßigung(Kinderfreibetrag), solange du keine 8004 verdienst. Während der ersten Ausbildung sind deine Eltern unterhaltspflichtig (zu beiden Teilen). Wenn du über 8004 kommst, weiß ich nicht was kommt. Ich würde das mit der Agentur für Arbeit, dem Finanzamt oder der ArGe besprechen. Die sind auf dem Laufenden.

Hallo,

ich denke da kann Ihnen die zuständige Familienkasse (Arbeitsamt) sicherlich besser weiter helfen.

Viel Erfolg!

Aber das Kindergeld müsste ich doch bekommen oder?

Google bitte mal…wie lange Kindergeld…steht einiges…

lisa

so viel ich weis bekommst du das Kindergeld + Vergütung. mit Nebenjob weis ich nicht wie das ausschaut. musst ihn eh in der Firma melden und da würde ich im Büro nochmal nachhaken

Tut mir Leid, darüber weiß ich zu wenig.

Hallo,

ich bin in einer Ausbildung über 21 bzw 21 J. alt, verdiene
Brutto 690,- (Netto ca 550,-). Nach der Düsseldorfer Tabelle
stehen mir 625,- insgesammt zu.

Wo kommt denn die DüTa-Zahl her? Der HÖCHSTunterhalt ist 670 Euro. In diesem Unterhalt sind die eigenen Einkommen (abzügl. 90 Euro) und das Kindergeld enthalten.

Mehr als 670 Euro wird es nicht werden. Da 550 abzügl. 90 Euro 460 Euro ergibt und das Kindergeld von 184 Euro ein Gesamteinkommen von 644 Euro ergibt, wird u. U. kein Unterhaltsbedarf mehr errechnet werden können.

Die 670 Euro Unterhaltshöchstgrenze sind nämlich nur dann fällig, wenn die BEIDEN Eltern soviel verdienen, dass sie 670 Euro zahlen könnten.

Wieviel Geld kann ich denn jetzt wo bekommen?

Vermutlich kommt nichts mehr dazu.

Bekomme ich das Kindergeld (184,-) und hab dann 734,- € oder
bekomme ich nur die Differenz Zwischen den (550 - 90
„Anrechnungsfreibetrag“) 460,- € und 625,- €?

Wäre ja super, solch eine Rechenkonstruktion. Dann kämen die Kinder ja u. U. auf ein höheres Einkommen als den zahlenden Elternt übrig bleigt. Ideen geistern durch die Welt, da kann man nur staunen. :frowning:

Das Kindergeld steht natürlich dem volljährigen Kind zu.

Was passiert wenn ich über die Einkommensgrenze von 8004,- €
komme oder wenn ich z.B. durch einen zweiten kleinen Job mir
etwas dazuverdiene?

Hier einen Fachmann für Kindergeld befragen. Soweit ich weiß, muss man dann das Kindergeld zurückbezahlen: http://www.bafoeg-aktuell.de/soziales/kindergeld/ein…

Gruß

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen!

Hallo,

zu den Einzelheiten kann ich leider nichts sagen.

Ab 01.01.2012 wird es aber bei einer Erstausbildung keine Einkommensanrechnung beim Kindergeld mehr geben.

Der Unterhalt kann erst errechnet werden, wenn man die genauen Einnahmen des Kindes und des Unterhaltspflichtigen weiß.

Gruß

RHW