Ausbildung/ Krankheit / Nebenjob

Hallo!

Mein Problem ist glaube ich nicht ganz einfach…

Ich bin aufgrund von Krankheit in den letzten Jahren schon öfter länger krank gewesen und nun läuft mein Krankengeld im Oktober aus.

Ich bin noch in der Ausbildung, aber schon seit März 2006 dauerhaft krangeschrieben. Aufgrund von zusätzlichen psychischen Beschwerden möchte ich meine Ausbildung dort nicht mehr fortsetzen. Das Ausbildungsverhältnis ist aber noch NICHT gekündigt.

Ich würde gerne kündigen, jedoch würde ich ja dann die Arbeitslosengeld-Sperre bekommen und das möchte ich nicht. Aufgrund meiner gesundheitlichen Problemen könnte ich für vielleicht 10 Stunden pro Woche irgendwo arbeiten, aber eine Ausbildung (ca. 40 Std. Woche) ist noch nicht möglich und auch noch nicht absehbar.

Ich habe nach Nebenjobs geguckt, da mir vom „zu Hause rumsitzen“ die Decke auf den Kopf fällt. Jetzt habe ich ein Angebot bekommen für einen Aushilfsjob (kenne jedoch den Verdienst noch nicht).

Meine Frage ist nun, ob ich ohne weiteres diesen kleinen Job annehmen darf, oder ich ersteinmal mein Ausbildungsverhältnis kündigen muss. jedoch wird mir dann ja wohl kein Arbeitslosengeld gezahlt ab Oktober, oder (wegen der Sperrfrist). Mir ist klar, dass ich es der Krankenkasse melden muss, dass ich wieder einen Job hätte, nur wie ist das mit dem Ausbidlungsvertrag?! Ich würde ja aus gesundheitlichen Gründen kündigen und nicht aus Lustlosigkeit.

Weiß jemand vielleicht weiter?! SChon mal danke im Voraus!

Mein Problem ist glaube ich nicht ganz einfach…

Ich finde es nicht besonders kompliziert.

Meine Frage ist nun, ob ich ohne weiteres diesen kleinen Job
annehmen darf,

Erstmal muß die Arbeitsunfähigkeit beendet sein, vorher darfst Du nicht arbeiten, egal wo.

oder ich ersteinmal mein Ausbildungsverhältnis kündigen muss.

Wenn Dein Ausbildungsbetrieb damit einverstanden ist, dass Du einen Nebenjob hast, brauchst Du nicht zu kündigen. Vermutlich wird das aber nicht so sein.

Ausbidlungsvertrag?! Ich würde ja aus gesundheitlichen Gründen
kündigen und nicht aus Lustlosigkeit.

Ob sich das auf die Sperrfrist auswirkt, solltest Du vielleicht im Forum „Arbeitsrecht“ oder „Ämter und Behörden“ fragen.

Hallo,

Ich würde gerne kündigen, jedoch würde ich ja dann die
Arbeitslosengeld-Sperre bekommen und das möchte ich nicht.
Meine Frage ist nun, ob ich ohne weiteres diesen kleinen Job
annehmen darf, oder ich ersteinmal mein Ausbildungsverhältnis
kündigen muss. jedoch wird mir dann ja wohl kein
Arbeitslosengeld gezahlt ab Oktober, oder (wegen der
Sperrfrist). Mir ist klar, dass ich es der Krankenkasse melden
muss, dass ich wieder einen Job hätte, nur wie ist das mit dem
Ausbidlungsvertrag?! Ich würde ja aus gesundheitlichen Gründen
kündigen und nicht aus Lustlosigkeit.

Wenn ein Attest des behandelnden Arztes vorliegt, dass man die Ausbildung aus gesundheitlichen Gründen (das können auch psychische sein) nicht mehr fortsetzen kann, dann gibt es in der aktuellen Praxis der Arbeitsagenturen auch keine Sperre, da ein wichtiger Grund zur Aufgabe des Ausbildungsverhältnisses vorliegt.

Eine AU im Hauptberuf bedingt nicht zwingend eine AU im Nebenjob, beruht die AU auf psychischen Gründen und die wiederum auf der Situation am Ausbildungsplatz, wären diese aber bei dem Nebenjob nicht gegeben, ist es arbeitsrechtlich unproblematisch (entgegen „urban legends“, wonach die Ausübung eines Nebenjobs in der Krankschreibung ein fristloser Kündigungsgrund sein soll).

Abgesehen davon dürfte es dem Ausbildungsbetrieb doch sowieso völlig egal sein, denn die rechnen nun ohnehin nicht mit der Fortsetzung der Ausbildung und sind ja auch aus der Entgeltfortzahlung lange heraus (die Probleme fangen ja normalerweise nur da an, wo der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leistet und dann feststellt, dass der AN irgendwo anders noch arbeitet und daher glaubt, die AU würde nur vorgetäuscht und er um die Entgeltfortzahlung betrogen)

Es wäre außerdem hilfreich, sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen, wenn noch nicht geschehen.

Grüße
EK