Ausbildung kündigen?

Hallo,
ich bin jetzt im 2 Ausbildungsjahr und habe in 2 wochen meine abschlussprüfung. Habe von meinem arbeitgeber vor nem monat einen brief erhalten mit der zusage für das 3 lehrjahr. (hätte jetzt mein verkäufer, nach dem dritte lehrjahr einzelhandelskauffrau)
so bin nun allerdings schwanger (ssw 28) habe bereits ein beschäftigungsverbot.
Jetzt hat letzte woche die personalabteilung angerufen und gemeint sie brauchen eine kündigung von mir?!
Was ich nicht verstehe da mein vertrag ja dann eh ausläuft und ich den vertrag für das dritte lehrjahr noch gar nicht habe bzw. unterschrieben habe.
Was soll ich jetzt machen?

Dein jetziger Vertrag läuft aus, da hst Du Recht. Aber die Zusage, dass Du einen neue Ausbildung bekommst, ist bindend für die/den Arbeitgeber/in, auch wenn sie nur mündlich war. Sie ist nicht bindend für Dich - höchstens moralisch.

Überlege Dir, was Du willst. Nach der Geburt Deine Prüfung machen? Jetzt Deine Prüfung machen? Das funktioniert auch mit Beschäftigungsverbot. Es kommt dabei natürlich darauf an, wie es Dir geht. Sprich mit Deiner/m Ärztin/Arzt darüber.

Dasselbe gilt für das dritte Ausbildungsjahr. Möchtest Du trotz Kind weitermachen? Dann musst Du nichts machen. Wenn nicht, sehe ich auch keinen Grund für Dich zu kündigen. Der Ausbildungsvertrag, den Du jetzt hast, läuft weiter, wenn Du nicht bestehst, auch wenn Du nicht zur Prüfung antrittst aus gesundheitlichen Gründen. Du hast die Möglichkeit, die Prüfung in einem halben Jahr zu wiederholen. Deshalb rate ich Dir, auf KEINEN FALL zu kündigen. Du verlierst nur Geld.

Weitere Informationen kannst Du bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) einholen.

Ich wünsche Dir eine gute und gesunde Restschwangerschaft und eine ebensolche Geburt und ein gesundes und süßes Kind. :smile:

Danke erstmal.
Allerdings habe ich meine kündigung jez abgebe weil sie meinten sie brauchen die jez dringend. und ich hab mir keine gedanken drüber gemacht weil ich gedacht habe der vertrag endet ja eh.
Entstehen mir da jetzt probleme?
zum beispiel wenn ich die prüfung nicht bestehen sollte?!

Ja, genau dann können Dir Probleme entstehen.

Wenn Du die Ausbildung nicht bestehst, wird Dein Ausbildungsvertrag im Normalfall um ein halbes Jahr bis zur nächsten Prüfung verlängert - insgesamt kann die Verlängerung ein Jahr betragen.

Nimm die Kündigung zurück. Am besten fragst Du vorher bei der IHK nach.

Hallo,

das kann ich leider nicht so spontan beantworten, da ich die Rechtslage von diesen mehrstufigen Ausbildungen nicht richtig im Kopf habe (bin Ausbilder für eine volle dreijährige Ausbildung). Ich müsste mal meine Unterlagen durchsuchen, doch ich könnte man annehmen, dass du vielleicht schon Antwort von jemandem bekommen hast, der sich da besser auskennt. Falls nicht, gib Bescheid, dann kann ich auch noch mal nachsehen.

Ungeachtet dessen klingt das aber verdammt nach einem Trick der Personalabteilung. Wenn die eine Kündigung von dir wollen, dann wissen sie, dass sie dich nicht einfach so los werden und wollen dich daher dazu bringen selbst zu gehen, um aus ihrer Verpflichtung rauszukommen. Auf sowas solltest du keinesfalls eingehen.

Darüber hinaus müsstest du eigentlich Kündigungsschutz haben. Dieser Kündigungsschutz gilt vom errechteten Tag der Geburts rückwirkend 280 Tage, also prinzipiell ab der Empfängnis. Noch ein Grund, warum dich die Personalabteilung vermutlich dazu bringen will, dass du von selbst gehst.

Adios

Sie mal nach bei:
http://www.ruv.de/de/r_v_ratgeber/ausbildung_berufse…
Vielleicht hilt dir das etwas weiter.
All the Best

Hallo,
ich bin jetzt im 2 Ausbildungsjahr und habe in 2 wochen meine

abschlussprüfung. Habe von meinem arbeitgeber vor nem monat
einen brief erhalten mit der zusage für das 3 lehrjahr. (hätte
jetzt mein verkäufer, nach dem dritte lehrjahr
einzelhandelskauffrau)
so bin nun allerdings schwanger (ssw 28) habe bereits ein
beschäftigungsverbot.
Jetzt hat letzte woche die personalabteilung angerufen und
gemeint sie brauchen eine kündigung von mir?!
Was ich nicht verstehe da mein vertrag ja dann eh ausläuft und
ich den vertrag für das dritte lehrjahr noch gar nicht habe
bzw. unterschrieben habe.
Was soll ich jetzt machen?

also ich habe jetzt nochmal meine Chefin angerufen und gefragt ob ich die Kündigung zurück nehmen kann, die hat sie nun schon an die Personal ab. Geschickt. Habe dann noch kurz mit ihr geredet und sie hat mir gesagt ich soll mir da jetzt keine Gedanken machen. Und falls ich die Prüfung nicht bestehe kann ich die trotzdem nachholen ohne Probleme…
Weiß jetzt nicht ob oder was ich da jetzt machen soll?!
Fühle mich da jetzt langsam auch ein bisschen hintergangen…

Hallo,

das kann ich leider nicht so spontan beantworten, da ich die
Rechtslage von diesen mehrstufigen Ausbildungen nicht richtig
im Kopf habe (bin Ausbilder für eine volle dreijährige
Ausbildung). Ich müsste mal meine Unterlagen durchsuchen, doch
ich könnte man annehmen, dass du vielleicht schon Antwort von
jemandem bekommen hast, der sich da besser auskennt. Falls
nicht, gib Bescheid, dann kann ich auch noch mal nachsehen.

Ungeachtet dessen klingt das aber verdammt nach einem Trick
der Personalabteilung. Wenn die eine Kündigung von dir wollen,
dann wissen sie, dass sie dich nicht einfach so los werden und
wollen dich daher dazu bringen selbst zu gehen, um aus ihrer
Verpflichtung rauszukommen. Auf sowas solltest du keinesfalls
eingehen.

Darüber hinaus müsstest du eigentlich Kündigungsschutz haben.
Dieser Kündigungsschutz gilt vom errechteten Tag der Geburts
rückwirkend 280 Tage, also prinzipiell ab der Empfängnis. Noch
ein Grund, warum dich die Personalabteilung vermutlich dazu
bringen will, dass du von selbst gehst.

Adios

Oh je. Wenn du die Kündigung schon eingereicht hast, ist das ganz, ganz schlecht.

Um es mal kurz rechtlich zu formulieren, eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung die mit Empfang bei der anderen Seite gültig wird. Sofern die andere Seite nicht widerspricht gilt die Kündigung so wie es da drinsteht.
Um es normal zu formulieren: Einer Kündigung muss nicht zugestimmt werden. Wenn ein Vertragspartner einen Vertrag kündigen will, dann gilt das, sofern der andere Vertragspartner nichts dagegen unternimmt.

Jetzt lass mich mal raten. Du arbeitest vermutlich bei einer größeren Einzelhandelskette. Einen Betriebsrat gibt es nicht, weil sowas dort nicht gern gesehen wird. Und leider sind die sehr gut darin Leute loszuwerden. Deine Kündigung werden die ganz sicher nicht widersprechen, zumal sie diese ja fast schon eingefordert haben.

Auch wenn ich leider befürchten muss, dass deine Chancen nicht sehr gut stehen, möchte ich dir ganz dringend raten dich an einen Anwalt zu wenden. Die Kündigung wird vermutlich trotzdem gelten, aber vielleicht kann man da was machen hinsichtlich arglistiger Täuschung oder gar Nötigung. Einziges Problem dabei wird wohl sein, dass du das alles telefonisch gemacht hast und das einzige Schriftstück vermutlich deine Kündigung ist. Wenn dem so ist, dann hast du keine Beweise. Und zu wissen, dass viele Unternehmen das oft so machen darf dem Gericht leider nicht reichen. Trotzdem, wende dich an einen Anwalt!

Adios

Hallo Wolke,
auf keinen Fall die Ausbildung kündigen!!!
Es gibt aus meiner Sicht mehrere Optionen.
Ich würde zunächst die Ausbildung zum Verkäufer beenden und diese abschließen.
Wenn man schwanger ist, kann man bei der zuständigen Kammer, hier IHK, einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit stellen, um die Ausbildung nach der Geburt des Kindes und nach der Elternzeit fortzuführen.
Allerdings stellen sich natürlich verschiedene Fragen:

  • wie lange wird die Elternzeit sein?
  • wo wird das Kind danach untergebracht? (KiTA, Tagesmutter/-vater?,…)
  • Ist die Fortführung der Ausbildung noch gewünscht?
    Ich würde ggf. auch versuchen ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder der Aus- und Weiterbildungsberatung der IHK zu machen. Es gibt mittlerweile verschiedene Modelle, wie man auch mit Schwangerschaft in der Ausbildungszeit diese erfolgreich fortführen kann.

Hallo,

in der Situation würde ich mir Expertenrat holen:

z.B.

Alles Gute!

RHW

ich möchte das 3 Lehrjahr ja wahrscheinlich gar nicht mehr machen. (weil zu viel stress, habe schon einen kleinen Sohn…)
Mir geht es jetzt nur darum das ich in 12 tagen dann da stehe und vll nicht bestanden habe und dann selbst zahlen muss für die Wiederholung der Prüfung… Oder das ich dann kein Anspruch auf irgendwelche Leistungen habe…
Oder keine Ahnung…

Hallo,

auf gar keinen Fall kündigen!!! Du machst auf
jedenfall Deine Abschlussprüfung. Wenn Du jetzt
kündigen würdest, würdest Du unter Umständen zur
Prüfung nicht zugelassen werden. Bestenfalls
müsstest Du die Prüfungsgebühren aus eigener
Tasche zahlen. Lass alles so wie es ist.
Alles Gute zur Geburt und viel Erfolg bei der
Prüfung.

Da ich grade sehe, dass ich das nicht deutlich reingeschrieben habe: Du kannst eine Kündigung nicht zurücknehmen! Eine Kündigung gilt wie geschrieben und kündigt damit den Vertrag auf. Man kann sie nicht zurücknehmen, allerhöchstens einen neuen Vertrag aufsetzen, was aber vermutlich nicht das ist, was dein Arbeitgeber machen will, so lange du noch Mutterschutz hast.

Adios

Keine Kündigung abgeben und abwarten ob du die Prüfung bestehst. Solltest du durchfallen, kannst du die Prüfung auf Antrag ein halbes jahr später wiederholen. Hast du aber gekündigt entfällt das wahrscheinlich.