Ausbildung kündigen

Ich habe ein Problem.
Ich habe ein neues Jobangebot, welches ich schnellst möglich wahrnehmen muss, da sie sich sonst jemand anderen nehmen.
Mein Chef will im gegenseitigen Einvernehmen kündigen, mich aber aus Trotz(ob ihrs glaubt oder nicht) erst zum 1.5. gehenlassen.
So lange will der neue Chef aber nicht warten und würde dann einen anderen Bewerber nehmen, da er dringend jemanden braucht für eine anstehendes Projekt.

Was tue ich nun? Kann ich einfach nicht mehr hingehen und die Arbeit verweigern und zum neuen Betrieb gehen?
Passiert dann was gravierendes?

Hallo,

das sind arbeitsrechtliche Fragen, bei denen es auch auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrags ankommt. Da sollte man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten.

nordon

Du musst die Gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, die in deinem Vertrag stehen.

Oh ja, da kann etwas Gravierendes passieren. Du fliegst fristlos, wirst verklagt, musst Geld zahlen, falls es mit dem neuen Job nicht klappt, bekommst Du erst mal kein Geld etc. etc. etc.

Oh ja, da kann etwas Gravierendes passieren. Du fliegst
fristlos, wirst verklagt, musst Geld zahlen, falls es mit dem
neuen Job nicht klappt, bekommst Du erst mal kein Geld etc.
etc. etc.

Na mein Ziel ist es ja fristlos dort wegzukommen. Über den Job danach muss ich mir keine Gedanken machen, da flieg ich schon nicht raus…
Aber ich bin nur ein kleiner Azubi der nicht einmal 300€ im Monat verdient. Würd der mich wirklich verklagen? Der Aufwand wäre für ihn ja noch größer?
Theoretisch habe ich auch genug Gründe. Selbst fristlos zu kündigen, aber ich hab keine Ahnung wie man solche Gründe wie „Mobbing“ belegen kann?

Das sind jetzt deutlich mehr Informationen.

Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass er Dich verklagt, damit Du die ausstehende Arbeitsleistung noch erbringst. Damit wäre Dein alter und Dein neuer Job weg und Geld vom Arbeitsamt gäbe es wegen einer Sperre nicht.

Mobbing zu beweisen ist immer schwierig. Der einzige Beweis, der vielleicht ein wenig zählt (außer schriftlichen Drohungen und Zeuginnen/Zeugen natürlich), ist ein Mobbingtagebuch, das über einen längeren Zeitraum jedes Vorkommnis akribisch beschreibt.

Ob Dein alter Chef Dich verklagt, hängt Deiner Beschreibung nach wohl nicht davon ab, wieviel Du verdienst oder wie klein Du bist, sondern wie groß seine Hassgefühle Dir gegenüber sind.

Ich wünsche Dir viel Glück und drücke sämtliche vorhandenen Daumen! :smile:

Hallo,

Dein nächster Kündigungstermin ist nun mal der 30.04.
Dein Chef ist glaube ich aus dem Trotzalter heraus.
So ist nun einmal das Gesetz. Daran hast Du und Dein Chef sich zu halten.
Hast Du noch Urlaub übrig? Dann reiche den ein.
Wenn Du einen guten Arzt hast, unterhalte Dich mit
diesem einmal.
Nur lass Dich von Deinem Alten Chef nicht erwischen!
Wenn Du einfach nicht mehr hingehst, bezahlt der Dich auch nicht mehr. D. h. Du bist nicht mehr Sozialversichert und in Deinem Zeugnis macht sich das besonders schlecht.

Viel Erfolg

Das Zeugnis ist so, oder so nicht gut. 
Eine abgebrochene Ausbildung ist macht sich nie gut. Ich bezweifle, dass ich das jemals brauchen werde, da ich in eine komplett andere Branche wechseln werde.
Außerdem könnte ich, falls es wirklich nötig wäre, ein gutes Arbeitszeugnis einklagen für die Zeit, die ja einwandfrei war (Von meiner Seite jedenfalls!).
Wenn man einen Aufhebungsvertrag vereinbart, dann kann man an jedem Tag kündigen und hat keine Frist einzuhalten. Dafür ist er ja da.
Wenn ich hätte zum 30. kündigen wollen, hätte ich das selbst auch ganz normal machen können.
Ich habe nur noch 5 Tage Urlaub. Und die bringen mir nicht, da ich von mo-sa arbeite.
Er ist in dem Sinne „trotzig“, da er nicht versteht, dass man für den Aufhebungsvertrag keine Frist braucht. Er kannte diese Möglichkeit nicht einmal, bis ich’s ihm schriftlich vorgelegt habe.
Und nun will sagt er jedoch: dass macht man „vernünftig“ zum Ende des Monats.
Was den Aufhebungsvertrag nutzlos machen würde.

Auf meine Aussage: ich bekäme den Job nicht, wenn Sie mich bis dahin hierbehalten, kam nur ein „ist ja nicht mein Problem :wink:“.
Er ist nicht einmal auf mich „angewiesen“ auf der Arbeit.
DANN würde ich es sogar noch verstehen und bleiben, aber es ist einfach Grundlos…

Ich weiß nicht mehr weiter…

Hallo,

dass Du sauer auf Deinen Chef bist, kann ich durchaus verstehen. Allerdings hast Du kein Recht darauf!!!
Denn gemäß Bundesbildungsgesetz §22 beträgt die Kündigungsfrist für den Auszubildenden nach Ablauf der Probezeit vier Wochen. Das entspricht also dem Zeitraum, den Dein Arbeitgeber von Dir noch verlangt.

Außerdem solltest Du Dir bewusst sein, dass Du die Ausbildung nur aus einem Grunde kündigen darfst: Du musst Dich für jetzt und immer gegen eine Ausbildung in diesem Beruf entscheiden. Das bedeutet: wenn Deine Kündigung wirksam wird, kannst Du niemals mehr eine Ausbildung in dieserm Beruf beginnen. Auch das findest Du in §22 BBiG.

Also: Überlege es Dir, ob Du für ein paar Euro, die Du jetzt mal schnell verdienen kannst, wirklich eine so tiefgreifende Entscheidung treffen willst.

Die Ausbildung geht 3,5 Jahre und ich bin nun im 2. Lehrjahr.
Seit kurz nach der Probezeit wurde mir klar, dass ich dies nicht mehr machen will und es nicht der Job ist, den ich in der Zukunft ausüben möchte.
Es hat nicht so lange gedauert, da ich nicht aufhören wollte ehe ich nicht DAS Jobangebot bekomme, was ich wirklich will.
Nun habe ich die Chance und kann sie nicht wahrnehmen.
Und wie schon oben gesagt:
Es ist ein Aufhebungsvertrag und keine Kündigung meiner oder seinerseits.
Da gibt es keine Frist die man einzuhalten hat.

nach $7 des Berufsbildungsgesetz beträgt die ordentliche Kündigung ( in gegenseitigem Einvernehmen für den Auszubildenden nach der Probezeit die Kündigungsfrist 4 Wochen, wenn eine andere Ausbildung usw. angenommen werden soll. Rechne nach, ob das hinkommt. Wenn die Kündigungsfrist kürzer ist, ist das bereits ein Entgegenkommen des Arbeitgebers. Anders ist es bei einer fristlosen Kündigung aus „besonderem Grund“ das ist aber für den Lebenslauf negativ. Da ist sie ohne Frist.

Hallo,

der bisherige Arbeitgeber hat dann ggf. das Recht Schadensersatz zu fordern, z.B. für Vertragsstrafen wegen nicht rechtzeitig ausgeführter Aufträge.

Ggf. bei der Gewerkschaft erkundigen. Sind ggf. noch Resturlaubstage oder Überstundentage möglich?

Gruß

RHW

Hallo,

Kann bei dieser Frage leider nicht helfen.

Gruß eppeltronic