Hallo zusammen,
so wie es scheint, werde ich mitte des Jahres meine derzeitige Firma (mit Abfindung, die ich jedoch nutzen wollte, um meine Schulden zu tilgen) verlassen und ab August eine Hotelfachschule besuchen, um in 2 Jahren (Vollzeitausbildung) den staatl. gepr. Betriebswirt zu machen. Arbeitslosengeld steht mir nicht zu bzw. bekomme ich nicht, da ich der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehe.
Nebenberuflich bin ich selbstständig als Kleinunternehmer im Sinne des §19 UStg - habe da nur ein sehr geringes Einkommen, wenn überhaupt. Werde für diese Zeit das Unternehmen u.U. auch „auf Eis legen“.
Ich bin 31 - zum Zeitpunkt der Ausbildung 32.
Meister-Bafög kann ich beantragen.
Weiss jemand wo ich noch Geld herbekommen kann? Vielleicht noch/wieder Kindergeld oder Halbwaisenrente (bin Halbwaise)?
Steht mir Sozialhilfe zu?
Danke für eure Hilfe!
hallo,
also für Studenten gibt es spezielle Studienkredite, sowas kannst du evtl. auch beantragen, da kann dir das für´s Bafög zuständige Amt bestimmt auch weiterhelfen.
Ansonsten gibt´s natürlich immer noch Stipendien. Schau mal im Internet, da findest du evtl sogar eine Stiftung die speziell für deinen Fachbereich Stipendien vergibt. Oder du findest eine Firma, die dir einen Teil der „Weiterbildung“ finanziert…
Kindergeld
Kindergeld kann definitiv wieder aufleben a b e r
wird nur für in Ausbildung befindliche Kinder bis 27 gezahlt +unbestimmter Zeitraum
der sich aus einem geleisteten Wehr- oder Zivildienst ergibt (anspruchsverlängerung) das dürfte vorbei sein
Stiftung geht zu googlen, da sind aber ziemlich konkrete Bedingungen drangeknüpft
Es wäre hilfreich einen Studenten oder… zu finden, der das schon in Anspruch genommen hat. Denn dieser kann Vorschläge unterbreiten, wer geeigneter Stiftungsgeldempfänger ist
Ha tolles Wortungetüm, das mir da gelungen ist 
Weiss jemand wo ich noch Geld herbekommen kann? Vielleicht
noch/wieder Kindergeld oder Halbwaisenrente (bin Halbwaise)?
Steht mir Sozialhilfe zu?
Da ist ja schon wieder dieser sltsame Begriff Sozialhilfe, was ist das denn?
Abgeschafft und plattgemacht zu ALGII. Dort wird nach dem SGBII entschieden. Möglicherweise kannst Du einen zutreffenden Paragraphen finden. Auf jeden Fall bist Du nichtvermittelbar u n d hilfebürftig was einen Anspruch begründen muß!
Viel Glück Solbane