Hallo, mal angenommen, man wäre in der Ausbildung (über 400EUR Gehalt) und würde noch einen Minijob machen wollen (unter 400EUR).
Müsste man dann eine Lohnsteuerkarte vorlegen (Klasse VI)? Oder wird vom AG eine Pauschale Steuer abgezogen?
Entscheidet dies der AG oder der AN?
Könnte man die Lohnsteuer am Ende des Jahres zurückholen wenn ein bestimmter Betrag nicht überschritten wurde?
Vielen Dank für Eure Antworten und ein schönes Wochenende.
Blue_wave
Woko
16. Mai 2009 um 13:59
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Hallo,
der Arbeitgeber entscheidet, ob er Pauschalbeiträge an die Minijobzentrale zahlt oder die Vorlage einer Steuerkarte (in diesem Falle StKl. VI) verlangt. Mit der Abrechnung über Steuerkarte und anderweitig niedrigem Einkommen gibt es im Rahmen der Steuererklärung die gezahlten Steuern zurück.
Wird pauschal versteuert und der Arbeitgeber wälzt die Pauschalsteuern auf den Arbeitnehmer ab, dann zahlt man Steuern, ohne sie zurück zu bekommen.
[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10184/DE/2__AG/4__ …](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10184/DE/2 AG/4 steuerrecht/InhaltsNav.html?__nnn=true)
Gruß Woko
joku
17. Mai 2009 um 17:45
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Vorsicht:
Wenn man durch zu viele Einkünfte das Kindergeld verliert, war’s das eventuell nicht wert!
Lesestoff: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php
Gruß JK