Hallo,
habe ein kurze Frage und zwar werde ich am Freitag 26 Jahre alt und beginne am 07.08.06 meine zweite Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel. Meine erste Ausbildung war leider überbetrieblich und fand von 2000 bis 2003 statt, seitdem bin ich arbeitslos und Hartz IV Empfänger. Nun habe ich bereits meinen Lehrvertrag unterschrieben und beziehe im ersten Jahr 538 € mit Abzügen hab ich also knapp 435 € auf die Hand. Nun möchte ich jetzt endlich in eine eigene Wohnung ziehen da ich bisher bei meiner Mutter gelebt habe in einer normalen Zweiraumwohnung mit 46 qm. Da dies mittlerweile vom Platz her unzumutbar ist würde ich gerne wissen was mir an staatlichen Zuschüssen noch zusteht? Kann ich eventuell noch Kindergeld beantragen oder irgendwelche Zuschüsse für eine eigene Wohnung? Über ein paar hilfreiche Antworten wär ich sehr dankbar 
greetz Hannes
Hallo,
du kannst noch für einen kurzen Zeitraum Kindergeld beantragen (bis du 27 wirst). Allerdings muss dein Azubigehalt unter einem bestimmten Satz liegen.
Bafög bekommst du nicht und auf Berufsausbildungsbeihilfe hast du keinen Anspruch, da du schon eine Ausbildung abgeschlossen hast.
Eventuell hättest du Anspruch auf Wohngeld. Aber nur, wenn du eine eigene Wohnung hast und nicht mit einem verdienenden Partner zusammen lebst.
Ehrlich gesagt müsste das mit den Finanzen auch so hinhauen, gehe eifnach nebenher jobben. Ich weiß, dass wird ne schwere Zeit, aber es geht. Ich habe als ich meine zweite Ausbildung gemacht habe auch mein Leben alleine finanzieren müssen (eigene Wohnung, Auto-da die Arbeit nicht mit öffentlichen Verkehrsmittel erreichbar war, usw…) Ich habe nebenbei gejobbt und mir so das Leben ermöglicht. Es war schwer, aber es ging.
Gruß
Phoebe
Danke, jobben tu ich schon seit knapp 3 Jahren nebenbei aber mit der Ausbildung wirds nen bissel schwierig da es erstens bei mir net erwünscht ist in der Firma nen zweit Job zu nutzen und zweitens ich sicherlich kaum Zeit haben werde da die Schicht meist zwischen 7-16 Uhr, 8-17 Uhr oder 11-20 Uhr liegt :\ Dazu werd ich sicherlich viel Samstags arbeiten.
greetz Hannes
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Hallo,
kann sein das ich mich irre, aber es ist doch bis zum Vollendeten 27. Lebensjahr, also bis er 28 wird.
Und nebenbei Jobben darf er an sich neben der Lehre natürlich nicht wirklich.
Soviel ich weiss müssen die Eltern mit etwa 320 Euro + Kindergeld aufkommen (Die 320 Euro sparen die sich glaub bei der Steuer wieder ein) oder der Staat springt mit Bafög mit etwa geschätzt 320 Euro / Monat ein.
So schlecht ist das gar nicht, da hat er dann ca. 1000 Euro + Kindergeld +vermögensbildende Leistungen -Sondervergütungen +falls ausgehandelt Fahrgeld auf die Hand. Damit kann er schon leicht eine Lehre stemmen.
Da er schon berufliche Praxis aufweist könnte er die Lehre evtl. auf 2 Jahre verkürzen. Ist halt bei der IHK oder HWK zu erfragen.
Hoffe ist vielleicht hilfreich.
Grüsse
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