Ausbildung mit 35 Jahren

Guten Abend liebe WWW Gemeinde,

ich bin 35 Jahre alt und stehe eigentlich voll im Berufsleben. Sozialer Bereich und Schichtdienste. Weiterhin habe ich 2 Kinder.
Jedoch bin ich in meinem Beruf schon länger mehr glücklich (Personalmangel, ect).
Teilweise erste Anzeichen von Burnout.

Nun hätte ich die Chance, eine betriebliche Ausbildung zu machen. Lehrgeld alleine würde natürlich nicht reichen. Ich denke BAB bin ich ebenfalls nicht förderfähig.
Ist es realistisch, dass man Lehrgeld, Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten würde und es nicht gegenseitig angerechnet wird?

Lg Augentrost

Hallo,
Erstmal: Cool das du mit dem Gedanken spielst zu wechseln, es ist nie zu spät :slight_smile:
Aber ich will dir auch keine Tipps geben bei denen ich mit nicht sicher bin… deswegen mein Rat: geh damit doch mal zur Behörde und Frag nach, die haben mit Sicherheit eine Antwort :slight_smile:

Da fällt mir eine Frage ein, mit deinen Beruf oder mit dem Arbeitger / Arbeitgeberin / Arbeitgeberdivers / Abbeitgererdingsbums?

Bei Wohngeld wird meiner Kenntnis nach (die allerdings schon einige Jahre zurück liegt) alle Einkünfte und Transferleistungen mit berücksichtigt.

Je nach dem wie dein Zustand ist, könntest du auch in einer Umschulungsmaßnahme der Arbeitsagentur teilnehmen. Da bekommt man etwas mehr Vergütung. Um dort rein zukommen bedarf es Zeit und starke Nerven.

Hallo,

Du solltest Dich mal bei Deinem zuständigen Rentenversicherungsträger zum Thema LTA - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - beraten lassen. Gerade bei angestrebtem Berufswechsel aus gesundheitlichen Gründen ist das idR das geeignete Mittel.
Der Leistungsumfang richtet sich gem. § 16 SGB VI nach den §§ 49 - 54 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/BJNR323410016.html#BJNR323410016BJNG001300000

wobei das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht des Betroffenen gem. § 8 SGB IX
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__8.html
vom Rentenversicherungsträger beachtet werden muß.

Während der Dauer der LTA-Maßnahme besteht gem. § 20 SGB VI
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__20.html
Anspruch auf Übergangsgeld für die gesamte Dauer.
Die Höhe des Übergangsgeldes wird gem. § 21 SGB VI
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__20.html
berechnet und ist idR ungefähr gleich hoch wie das Krankengeld (ca. 67% des letzten Nettogehaltes, wenn es unterhaltspflichtige Kinder gibt. Leistungen wie Wohngeld und/oder Kindergeld werden auf das Übergangsgeld nicht angerechnet.

&tschüß
Wolfgang

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Und welche schwebt Dir da so vor?

Das Wasserwirtschaftsamt? Das Liegenschaftsamt? Oder doch vielleicht eher das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle?

Fragen über Fragen…

MM

Hallo. Danke erstmal für die ganzen Antworten. Bin zur Zeit krank geschrieben.
Umschulung wäre bestimmt eine tolle Sache. Ist aber, soviel ich weiß, fast unmöglich zu bekommen, wenn man im sozial bzw. medizinischen Bereich arbeitet. Genügend Arbeitsstellen stehen zur Verfügung.
Mein Wunsch wäre allerdings, komplett den Bereich zu wechseln.
Ich merke, es tut mir nicht gut.

Lg

Hallo,

Geht es um eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz?
Da gibt es die Möglichkeit die Abschlussprüfung nach einer bestimmten Anzahl von Praxisjahren abzulegen, ohne die vorgeschriebene Ausbildung absolviert zu haben. Ist das eine Möglichkeit?
(§ 45 Berufsbildungsgesetz)

Gruss
Jörg Zabel

Hallo,

Ich kann mich nur der Frage

anschließen, bzw. um die Frage „Wenn nicht, was ist das sonst für eine Ausbildung?“ (also nicht „als was“ sondern „welcher Art genau“) ergänzen.

Viele Grüße
Christa

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Hallo. Ich hoffe ich habe eure Fragen richtig verstanden zu haben. Meine letzte Ausbildung war eine schulische.
Mich würde der Verwaltungsbereich oder Systemintegrator interessieren. Beides betriebliche Ausbildungen.

Da ich aber davon ausgehe, dass ich keine Umschulung bezahlt bekomme (habe eine Festanstellung und in meinem Bereich wird auch gesucht) müßte ich mich auf herkömmliche Weise bewerben.

Wobei ich mit meinem 35 Jahre in Wettbewerb mit Schulabgängern stehen würde.

Würde zumindest versuchen die Zeit zu nutzen, um mich in Teilbereichen weiterzubilden, um evtl. Zertifikate zu erwerben (ggf. Fernstudium).
Sofern die Kosten für mich stemmbar sind.

Hallo,

nochmal, wenn es um gesundheitliche Gründe geht, die auch ärztlich bestätigt werden können, dann spielt das hier

und das hier

grundsätzlich keine Rolle.
Und die Rentenversicherungsträger kennen die Problematik im Bereich der sozialen Berufe nur zu genau. Du wärst nicht der Erste, der trotz Festanstellung und Mitarbeitersuche bei denen „aufschlägt“ und auch ggfs. eine LTA-Maßnahme bewilligt bekommt.

&tschüß
Wolfgang