stimmt es, dass das gleichwertig mit einer Ausbildung ist, wenn man 5 Jahre in einer bestimmten Position arbeitet ? (z.B. in der Produktion verbunden mit organisatorischen Aufgaben „Bandführer“ ö.ä.–> Industrie…irgendwas?)
Es kommt darauf an. Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, nach einer Tätigkeit im einschlägigen Bereich, eine Externenprüfung vor der entsprechenden Kammer abzulegen. Beträgt die normale Ausbildungsdauer z.B. 3 Jahre, wäre das nach 6 Jahren Berufstätigkeit möglich. Hat man einen entsprechenden Schulabschluss, der die Ausbildungsdauer verkürzen könnte, gilt das auch für die nötige Berufstätigkeit. Könnte man also wegen eines Realschulabschlusses auf 2,5 Jahre verkürzen, reichen dann eben 5 Jahre Berufspraxis.
Bedenke aber, dass eine solche Prüfung nur mit Berufspraxis kaum machbar ist. Man muss sich auch mit der Theorie beschäftigt haben. Wie das genau läuft, kannst Du bei der zuständigen Kammer erfragen. Ich hatte das mal für einen kaufmännischen Beruf geplant und hätte dann 4 Jahre Berufspraxis benötigt (mit FH-Reife). Soweit ich weiß hat meine Kindheits-Freundin das sogar so gemacht.
Will man aber eine Weiterbildung machen, wie z.B. die Technikerschule oder einen Betriebswirt, könnte es sein, dass die doppelte Zeit im Beruf auch ohne Prüfung als Eingangsvoraussetzung reichen kann. Da müsstest Du Dich nochmal bei der Schule erkundigen. Ich meine aber, es irgendwo und irgenwann mal gelesen zu haben.
Wenn es Dir aber um die Tarifeinstufung geht, solltest Du Dich mal bei der entsprechenden Gewerkschaft oder beim Betriebsrat erkundigen. Darüber kann ich nichts sagen.
Viele Grüße
Anne
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