Ausbildung nach Erwerbsunfähigkeit über ARGE ?

Hallo Leute

Ich habe da mal eine Frage

Ich wurde durch ein Amtsärztliches Gutachten für Arbeitsunfähig erklärt aber nicht auf Dauer sondern nur für 6 Monate.

Da wollte ich wisssen ob ich nach den 6 Monaten bei der Arge einen Neuantrag Stellen muss auf ALG2 oder beim Sozialamt eine Verlängerung der Grundsicherung?

Falls ich wieder zur ARGE zurück muss

Kann ich dort einen Antrag stellen auf eine geförderte Ausbildung da ich gerne wenn ich wieder Arbeiten kann im Bereich Verkauf/Einzelhandel machen.

Wenn jemand was weiß wäre ich sehr dankbar

(Infos zu mir ich bin 26 Jahre und habe einen Schwerbehindertenausweiß auf 60%)

tut mir leid, bin ich nicht der richtige Experte für.

tut mir leid, bin ich nicht der richtige Experte für.

danke denoch

Hallo,

Ich wurde durch ein Amtsärztliches Gutachten für
Arbeitsunfähig erklärt aber nicht auf Dauer sondern nur für 6
Monate.

Bei welcher Behörde?
Du meinst sicher erwerbsunfähig? Arbeitsunfähig wird man nicht durch einen Amtsarzt erklärt.

Da wollte ich wisssen ob ich nach den 6 Monaten bei der Arge
einen Neuantrag Stellen muss auf ALG2 oder beim Sozialamt eine
Verlängerung der Grundsicherung?

Wenn die (vermutliche) Erwersunfähigkeit nicht verlängert wird, dann bist du wieder erwerbsfähig und mußt Alg2 beantragen, also bei der ARGE.

Falls ich wieder zur ARGE zurück muss

Kann ich dort einen Antrag stellen auf eine geförderte
Ausbildung

Ja.

Gruß
Otto

Die Behörde war die ARGE und der Arzt hat in das Gutachten geschrieben für 6 Monate

Was gäbe es den da für Möglichkeiten??
soll ich mich mal in dem BFW erkundigen zwecks Kursen oder macht das das Amt???

Kenne ich mich leider nicht mit aus.

MfG

Dennis_f

Hallo, zum Thema ALG 2 usw. kann ich leider nicht antworten, sorry.

Aber zum Thema Ausbildung: Meines Wissens nach, wird eine Ausbildung nur bis zum 25. Lebensjahr finanziert. Danach ist es eine Umschulung (auch ohne vorangegangene Ausbildung). Dafür muss man bei seinem Bearbeiter des JC/Arge einen Bildungsgutschein beantragen (formlos).
Im Internet auf der Seite Kursnet kann man dann nach Umschulungen in der entsprechenden Gegend suchen. Für den Einzelhandel müsste es aber einige/viele geben.
Ich drücke die Daumen und wünsche viel Spaß bei der Umschulung!

Hallo, tut mir Leid, darüber weiß ich nichts.

Ich drücke Dir die Daumen, dass alles klappt!

Viele Grüße, Heike

Hallo,
tut mir leid, aber da kann ich Dir nicht
weiterhelfen.
Schöne Grüße und alles Gute für Dich
Sprenzpeffer

Hallo nbg-wg-haus?

Tut mir leid…in diesem Fall würde ich mich auf jeden Fall an die ARGE Deines vertrauens wenden. Soweit ich weiß gibt es von der ARGE Möglichkeiten Dich in eine sogenannte Aktivierungshilfe zu stecken. Worüber Du dann eine geförderte Ausbildung machen könntest.

Mit freundlichen Grüßen

Bevermann

Hier kann ich nicht weiterhelfen.

Dazu kann ich leider keine Antwort geben.

Hi,

ich kann dir leider nicht weiterhelfen.

Ich wünsche dir alles Gute!

hallo nbg-wg-haus, in diesem Fall kann ich leider nicht weiter helfen. Nur die Behörden selbst können hier nach KLärung des Sachstandes Vorschläge machen. mfg Jörg

Ich habe keine Ahnung

hallo nbg-wg-haus,

also auf die arge musst du auf alle fälle und das melden, bzw. auch nach den 6 monaten das wieder melden.

aber ob du dann einen antrag auf geförderte ausbildung stellen kannst, kann ich dir leider nicht sagen.

viel erfolg trotzdem und gute besserung.

liebe grüße

Hallo,

Die Behörde war die ARGE und der Arzt hat in das Gutachten
geschrieben für 6 Monate
Was gäbe es den da für Möglichkeiten??

Ich kann darauf nicht antworten da ich die Erstanfrage gelöscht habe.

soll ich mich mal in dem BFW erkundigen zwecks Kursen

ja

oder
macht das das Amt???

Kommt auch vor. Es gibt aber auch alternative Umschulungsmöglichkeiten zum BFW.

Gruß
Otto