Ausbildung nach Probezeit kündigen? Frage dazu!

Hey Leute,

bin Fachinformatiker (Systemintegrator), aber ich komme mit meinem Betrieb nicht klar, auch wenn der Ausbildungsberuf in die richtige Richtung geht, sonst hätte ich mich niemals dafür entschieden. Aufgrund der Probleme habe ich allerdings auch die Schule usw. ein wenig schleifen lassen, sodass ich mich dazu entschieden habe, die Ausbildung abzubrechen (bin im ersten Lehrjahr) und vorher lieber zwei Jahre Fachoberschule Informationstechnik zu machen (habe im Moment nur einen Realschulabschluss), damit mir auch die Schule während der Ausbildung ein klein wenig leichter fällt. Der Hauptgrund liegt aber nicht bei der Schule, sondern beim Betrieb, weil die Aufgaben dort einfach nur zum ***** langweilig und eintönig sind. Viele „böse“ Leute gibt es auch…!

Beim Praktikum damals war es VIEL besser (anderer Betrieb, spannendere Tätigkeiten, nettere und vor allem gerechtere Leute). Bei der Fachoberschule wurde ich jedenfalls schon angenommen und ein einjähriges Praktikum habe ich mir auch schon „geangelt“. Das einzige was ich jetzt noch tun muss wäre die Fristgerechte schriftliche Kündigung (4 Wochen).

Muss ich in dieser Kündigung einen bestimmten Grund angeben, oder reicht es wenn dort einfach nur steht, dass ich kündigen will? Ich weiß nämlich nicht, ob es ausreicht dort rein zu schreiben, dass mir die Betrieb absolut gar nicht gefällt. Es liegt zwar auch an der großen Entfernung die ich jeden Tag in Angriff nehmen muss, aber das wäre eine Sache die noch zwei Jahre lang durchziehen könnte, aber ganz sicher NICHT in diesem Betrieb und wechseln kommt auch nicht in Frage weil es erstens schon viel zu spät ist und weil ich wie gesagt die Schule schleifen lassen hab.

Wäre sehr dankbar wenn ihr mir irgendwie weiterhelfen könnt, weil die Infos im Internet sind teilweise recht unterschiedlich, zumindest das was ich gefunden habe. Jedenfalls muss ich unbedingt weg von dort! :frowning:

Liebe Grüße,
manson

P.S.: Außerdem habe ich gelesen, dass es später vielleicht Probleme geben kann, wenn ich wieder eine Ausbildung in einem ähnlichen Beruf erlernen will. IT-Systemelektroniker war eigentlich genau das, was ich machen wollte, leider gab es keine freien Plätze mehr. Ist da etwas dran, dass ich nach der FOS so etwas nicht mehr machen kann? Was anderes kann ich mir nämlich gar nicht vorstellen, weil ich schon seid klein auf sehr viel mit PC’s und der ganzen Materie zu tun habe und ich liebe es eigentlich.

Bekomme ich, bzw. meine Eltern weiterhin Kindergeld nach einem Abbruch? Das wäre nämlich ziemlich notwendig, weil meine Eltern nicht das meiste Geld haben und ich mir irgendwie meine teuren Fahrkarten finanzieren muss.

hey :smile:

sry ich hab deinen eintrag nur überflogen und reagiere jz eigentlich nur auf den titel… solltest du noch in der probezeit sein dann kannst du ohne angabe von gründen kündigen… :smiley:

habe extra geschrieben nach der probezeit!

sonst wäre es ja kein problem.

LG :smile:

Ugh.

Nach der Probezeit kannst du die Ausbildung nur noch unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.

§22(2) BBig: Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

Das heißt, wenn du unter den Voraussetzungen des §22(2) kündigst, gibt es für dich grundsätzlich keinen Weg zurück in den gleichen Ausbildungsgang. Fachlich verwandte Ausbildungsgänge sind nicht grundsätzlich versperrt, aber das ist eine Einzelfallentscheidung. Jedenfalls, bei August Britzel aufhören, Schule machen und dann bei Elektro-Schock den gleichen Beruf lernen, den man einmal hingeschmissen hat, ist nicht.

Aga,
CBB

Hallo,

nach der Probezeit fallen mir nur zwei Möglichkeiten ein, wie ein Azubi kündigen kann, jeweils mit einer Frist von vier Wochen.

  • Der Azubi möchte einen anderen Beruf ausüben / lernen
  • Der Azubi wird nicht nach Ausbildungsordnung ausgeblidet und muss ausbildungsfremde Tätigkeiten ausführen.

Grüße Alex

Hallo!

Wenn es partout nicht geht und der Azubi nicht mehr will, hat doch auch der Betrieb nichts davon.

Wie wärs also mit einem Aufhebungsvertrag?

just my 50 ct.
Grüßle
Jogi

Hallo,

Jedenfalls, bei August
Britzel aufhören, Schule machen und dann bei Elektro-Schock
den gleichen Beruf lernen, den man einmal hingeschmissen hat,
ist nicht.

Das sehe ich nicht so. Mit dem Beginn der Schulausbildung hat man die Berufsausbildung beendet. Das ist ein begründeter Grund für die Kündigungsmöglichkeit. Es geht doch nur um den Kündigungsgrund. Was später mal sein sollte ist unerheblich. Ein nochmaliger Start im gleichen Beruf ist nicht verwehrt.

Gruß
Otto

Ugh.

Das sehe ich nicht so. Mit dem Beginn der Schulausbildung hat
man die Berufsausbildung beendet.

Hat man nicht - man hat sie aufgegeben. Beendet ist eine Berufsausbildung mit dem Bestehen der Abschlussprüfung, bzw. mit deren endgültigem Nichtbestehen.

Das ist ein begründeter Grund für die Kündigungsmöglichkeit.

Nein, der Grund ist der im §22(2) genannte: Aufgabe der Berufsausbildung. Ich stelle hier nochmals den §22(2) rein:

§22(2) BBig: Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

Es geht doch nur um den Kündigungsgrund. Was später mal sein sollte
ist unerheblich.

Was so nicht stimmt. Aufgabe der Berufsausbildung heißt endgültiger Verzicht auf diesen Ausbildungsgang.

Ein nochmaliger Start im gleichen Beruf ist nicht verwehrt.

O doch. Die einzige Ausnahme ist eine Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen - die nicht im BBiG vorgesehen ist, aber aus dem allgemeinen Vertragsrecht hergeleitet werden kann. Die einseitige Kündigung durch den Auszubildenden nach Beendigung der Probezeit vereitelt die spätere Aufnahme des gleichen Ausbildungsgangs. Und wenn du anderer Meinung bist, bring mir bitte eine Belegstelle, damit ich mit deren Hilfe diverse Auslagen bei der IHK zurückfordern kann.

http://www.ihk-wiesbaden.de/index.php?id=178 siehe K wie Kündigung stützt meine Auffassung;

anderer Meinung http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kue… Kündigung - halte ich aber nicht für relevant, da teilweise massive sachliche Fehler enthalten sind, wie das behauptete „Widerspruchsrecht“ des Ausbildenden bei Kündigung durch den Azubi.

Aga,

CBB