Ausbildung & Nebenjob, was beachten?

Hallo

ich habe seit 1 Monat einen Nebenjob als Serviererin. Ich soll dem Arbeitgeber eine Rechnung schreiben und dann das Geld selbst versteuern. Nun meine Frage: Habe ich nicht einen gewissen Betrag, den ich nicht versteuern muss, frei im Jahr? sind das die 6780 Euro?
Muss ich dann eine Stererklärung machen, oder wie läuft das vonstatten?

Danke für die Antwort!

N´abend,

er möchte dich doch nicht allen Ernstes als selbstständige Serviererin anstellen???

Hau weia, das jibbt Mecker…

Greetz
S_E

Hallo,

Ich soll
dem Arbeitgeber eine Rechnung schreiben und dann das Geld
selbst versteuern.

Ich stimme Secret_Eyes zu: sowas geht nun weder steuer- noch sozialversicherungsrechtlich gar net.
Läuft wohl schwer auf Scheinselbstständigkeit und was weiß ich noch hinaus …

Da will sich jemand vor Abgaben drücken, deshalb mein Tipp:
Finger weg von dem Job!

Gruß
Wawi

Hallo

ich habe einen sog. „Honorarvertrag“ unterschrieben. Das heißt, ich kann auch an anderen Stellen eingesetzt werden. Hätte ich vielleicht noch dazu schreiben sollen… Mein Fehler…

LG

Hallo

vorab: bitte FA!:1129 lesen und folgende Postings entsprechend der FAQ formuliern, sonst wird alles gelöscht hier …

ich habe einen sog. „Honorarvertrag“ unterschrieben. Das
heißt, ich kann auch an anderen Stellen eingesetzt werden.
Hätte ich vielleicht noch dazu schreiben sollen… Mein
Fehler…

Das ändert nichts daran, dass das eine Scheinselbstständigkeit mit allen rechtlichen Folgen vorliegen dürfte.
Hier ein lesenswerter Wiki Artikel dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbständigkeit

Gruß
Wawi

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Hallo,
ich weiß, dass es 2 schon geschrieben haben…
Aber um es noch zu betonen, vergeb ich nicht nur Sternchen… sondern antworte:
Man kann nicht automatisch davon ausgehen, dass Arbeitgeber das beste für einen wollen…
Beschäftige dich also unbedingt mit dem Link, den Wawi gegeben hat… ich habe oft mit so etwas zu tun und da kommt oft das böse Erwachen!

Es gibt garantiert andere Möglichkeiten eines Nebenverdienstes.

Gruß
Shannons

Hallo,
ich weiß, dass es 2 schon geschrieben haben…
Aber um es noch zu betonen, vergeb ich nicht nur Sternchen…
sondern antworte:
Man kann nicht automatisch davon ausgehen, dass Arbeitgeber
das beste für einen wollen…
Beschäftige dich also unbedingt mit dem Link, den Wawi gegeben
hat… ich habe oft mit so etwas zu tun und da kommt oft das
böse Erwachen!

Es gibt garantiert andere Möglichkeiten eines
Nebenverdienstes.

Hallo,
also ich bin absolut kein Experte :wink: ,
aber in dem Link steht ja, dass der AN nur maximal für 3 Monate haften (also nachzahlen) muss. Für ihn kann es also doch so schlimm gar nicht kommen, im Gegensatz zum AG?
Damit will ich nicht jemanden dazu ermutigen, aber anscheinend kann ja „kaum was“ passieren?

Gruß
Lars

Hallo

Danke für den lieb gemeinten Rat. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass der AG etwas „böses“ im Schilde führt. Immerhin handelt es sich um eine soziale Einrichtung mit mehreren tausend Mitarbeiter in ganz Deutschland verteilt…

LG

Hallo,

trotzdem stimmen die bisherigen Antworten, auch wenn der AG nichts böses im Schilde führt läuft es auf eine Scheinselbständigkeit hinaus. Also ab zum Amt und die Selbständigkeit anmelden.

Außerdem sollte man in der Ausbildungszeit unbedingt den Ausbildungsbetrieb um die Erlaubnis zu einer Nebenbeschäftigung fragen. Einfach so einen Nebenjob zu suchen, kann beim Ausbilder böse aufstoßen.

Gruß

Samira

Dem Ausbilder kann das mal so zimlich egal sein, da er mir vor ca. 1 Jahr die Erlaubnis gegeben hat. Und bis jetzt nicht widerrufen…
Bin außerdem eh nur noch bis zum 16. Dez. dort.
Momentan habe ich wohl eh keine Zeit mehr um nebenher arbeiten zu gehen, da ich mich auf die Prüfungen vorbereiten muss…

Hallo nochmal

Aber ich kann mir nicht
vorstellen, dass der AG etwas „böses“ im Schilde führt.
Immerhin handelt es sich um eine soziale Einrichtung mit
mehreren tausend Mitarbeiter in ganz Deutschland verteilt…

Gerade dann wäre ich noch vorsichtiger! Ich habe mich lange (und zum teil immer noch) im sozialen Bereich bewegt, und ich kann dir sagen: nichts ist unsozialer als der soziale Bereich zu seinen Mitarbeitern!
Glaub mir, enn dich einer über den Tisch ziehen will, dann eher der sogenannte „Soziale“ als irgendwer anders.

Ich würde mir nicht nur einmal überlegen diesen Job zu nehmen, denn für deinen Chef gibts nur 2 Möglichkeiten:

  • er weiß nicht, dass so eine Vertragsgestaltung nicht möglich ist. Dann ist er eine Pfeife, der auch ansonsten von Arbeitsrecht keine Ahnung hat und dir alles möglich reindrücken will.
  • er weiß, dass das eigentlich illegal ist, dann wird er diese Tour weiter machen, egal obs um Urlaub oder Überstunden geht …

Selbst wenn das alle so klappen würde bedenke die Folgen einer sog. freiberuflichen Tätigkeit:

  • keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • kein bezahlten Urlaubsanspruch

Nochmal zur Info hier:
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_un…

Und v.a in folgenden Dokument bitte v.a. S. 12 (Fallbeispiel), S. 9/10, S. 16/17 lesen!
http://www.frauundberuf-bw.de/freie_mitarbeit.pdf

und dann den Rest :smile:

Ich warne nochmals und absolut vor solch windigen Arbeitgebern!

Gruß
Wawi

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Hallo,

auch wenn der AG nichts böses im Schilde führt läuft es auf eine Scheinselbständigkeit hinaus. Also ab zum Amt und die Selbständigkeit anmelden.:

öhm, kann sein, dass ich das falsch verstehe… aber genau das würde ich ja nicht tun. Man kann ja nur scheinselbständig sein, wenn man selbständig ist?

Ich würde generell die Finger davon lassen.
Ich meine, die Links, die hier gegeben wurden, zeigen doch, worauf es hinausläuft.

Da ist ein aG, der sich wohl um Lohnfortzahlung, Urlaub, Personalnebenkosten drücken möchte. Dann noch zu schreiben, er wolle ja nichts Böses… naja. Es spricht ja nix dagegen, die Links zu lesen und sich zu überlegen, was für einen selbst dabei rauskommen kann.

Übrigens finde ich nicht, dass Dinge wie Scheinselbständigkeit, die ja auch ein Anzeichen dafür ist, was AG heute so alles versuchen… dadurch legitim werden, dass „einem ja nicht sooo viel passieren kann“ (wie weiter oben geschrieben…)

Und ich stimme dir zu: eine Genehmigung vom Ausbildungsbetrieb sollte unbedingt eingeholt werden. Ich meine, gerade im Gastronomie-Bereich „erholt“ man sich ja nicht gerade; und dazu sind ja u.a. Feierabend und Wochenenden da. Insofern könnte ich einen Ausbildungsbetrieb, der diese Nebentätigkeit nicht gerne sieht, auch verstehen.
Gruß
ShannonS

Hallo,

aber in dem Link steht ja, dass der AN nur maximal für 3 Monate haften (also nachzahlen) muss.:

Ich meine: dadurch wird es ja nicht besser, oder?

Ich arbeite zur Zeit mit einem Berufsbereich zusammen, in dem es ständig Probleme gibt: Der Auftraggeber der Leistungen erzählt den Selbständigen a) nein, wir wollen euch nix böses;
b) nein, also eine Scheinselbständigkeit ist das nicht
c) nein, Umsatzsteuer müsst ihr nicht bezahlen (ja, hat hiermit nix zu tun…)

Bis auf a, was ich nicht zu 100% beurteilen kann, stimmt keiner der Punkte. Viele mussten das bei Betriebsprüfungen auch erfahren. Trotzdem wird weiterhin dieses Gerücht verbreitet… denn der AG will ja nix böses.

Deshalb regt mich sowas teils wirklich auf, nur weil irgendwelche AG Lohnnebenkosten einsparen wollen und auf Leute setzen, die sich nicht genau erkundigen.

Sorry, war jetzt nicht nur auf dein Posting bezogen und ein wenig lang… musste das aber grade loswerden :wink:

Gruß
ShannonS

Nochmal: Freiberuf bzw (Schein)Selbstständigkeit
Guten Morgen

Also ab zum Amt und die Selbständigkeit anmelden.

Nur zur Info: Man kann eine Scheinselbstständigkeit nicht „anmelden“ um sie dadurch zu legalisieren.

  1. Serviererin fällt definitiv nicht unter die sog. Katalogberufe nach § 18 EStG die freiberuflich (also ohne Gewerbeanmeldung und auch nur für einen Auftraggeber) tätig werden können.
    http://dejure.org/gesetze/EStG/18.html
    http://www.smwa.sachsen.de/set/431/katalogberufe.pdf
    Also ist eine „freie“ und „selbstständige“ Ausübung schon mal nicht möglich.

  2. Auch ein Gewerbe (als selbstständiger Servierer :wink: anmelden bringt nichts, wennman das Ganze nach folgenden Kriterien abklopft:

  • keine regelmäßig Beschäftigten
  • Tätigkeit auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber
  • der Auftraggeber hat Beschäftigte, die dieselben Tätigkeiten verrichten wie der Selbstständige
  • Weisungsgebundenheit und Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers
  • kein unternehmerisches Handeln

Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit sind folgende Merkmale: das Unternehmen besitzt kein eigenes Firmenschild, keine eigenen Geschäftsräume, kein eigenes Briefpapier oder Visitenkarten. Der Unternehmer tritt in der Arbeitskleidung des Auftraggebers auf.

Hiervon dürften ungefähr 2/3 auf den Fall zutreffen.

Ich hoffe für etwas Klarheit gesorgt zu haben :smile:

Gruß
Wawi

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