Ausbildung+ Nebenjob

Hallo erstmal

Ich bin in einer Berufsausbildung verdiene ca.480 € Jetzt will ich einen 400 € jOB anfangen,Morgen habe ich mein bewerbungsgespräch und will mich drauf vorbereiten.

Von meinem Arbeitsgeber aus darf ich keinen Nebenjob ausführen warum auch immer aber die 480 € reichen mir monatlich nicht aus für leben

meine frage Lohsteuerkarte ist bei meinem Chef

wie sieht es aus wen ich den 400 € job annehme bekommt mein Chef etwas davon mit oder nicht

und muss ich für die 399 € steuern zahlen und wie mache ich das mit der Lohnsteuerkarte

Bitte um ANTWORTEN

Danke im Vorraus

Hallo dekra!

Das Lehrgeld und die 400€ werden leider zusammen gerechnet!
Wenn du 2 Lohnsteuerkarten willst, musst du damit rechnen, mit der 2. Lohnsteuerkarte in die sehr ungünstige Klasse VI zu kommen. Da musst du erstmal monatlich Steuern bezahlen. Aber unter einer Lohnsteuerkarte wird der Arbeitgeber es mitbekommen!
Die Steuern bekommst du aber bei dem Jahresausgleich wieder zurück, weil du bis 11000€ ohne Steuern im Jahr verdienen darfst!
Ausserdem musst du Sozialabgaben leisten, dass es fraglich ist, ob sich die Sache lohnt!
Genauere Summen kann ich dir leider nicht nennen!
Am besten Finanzamt und Rentenversicherung fragen!

Roland5448

Die 1. Lohnsteuerkarte (ich nehme an LSt-Klasse I) ist beim 1. Arbeitgeber.

  1. Möglichkeit:
    Den 2. Job kann man nun als Minijob machen, dann ist hierfür eine Lohnsteuerkarte notwendig. Die Anmeldung und Abrechnung von Abgaben erfolgt dann nicht über das Finanzamt und die Sozialversicherung, sondern über die
    Bundesknappschaft/Minijobcenter. Nach Entrichtung der pauschalen Abgaben durch den 2. Arbeitgeber ist dieser Arbeitslohn dann frei von weiteren Abgaben und muss z.B. auch nicht mehr beim Finanzamt angegeben werden.

  2. Möglichkeit:
    Den 2. Job mit einer 2. Lohnsteuerkarte abrechnen. Diese wird über die Stadt/Gemeinde oder über das Finanzamt beantragt und wäre dann LSt-Klasse VI.

Der 1. Arbeitgeber erfährt in KEINE der beiden Fälle durch Finanzamt, Bundesknappschaft oder Sozialversicherung etwas vom 2. Job. Sollte der Chef aus 1. Arbeitsverhältnis aber auf privatem Wege (über Freunde und Kollegen) erfahren, dass Sie insoweit gegen arbeitsrechtsliche Vorgaben verstoßen haben, so kann dies einen Kündigungsgrund darstellen.

Korrektur: Für meine 1. Möglichkeit benötigt man natürlich keine Lohnsteuerkarte.