kann ein Lerling, der noch keine 18 Jahre alt ist sein Ausbildungsverhältnis oder den Nebenjob so einfach kündigen?..brauch er dazu nicht die Betätigung der Eltern?..oder ist das nur wenn er ne Ausbildung antritt?
Auch guten Tag.
kann ein Lerling, der noch keine 18 Jahre alt ist sein
Ausbildungsverhältnis oder den Nebenjob so einfach kündigen?
Nein.
…brauch er dazu nicht die Betätigung der Eltern?
Nein, er braucht sie (mit s). Unterschrift des gesetzlichen Vertreters auf der Kündigung.
…oder ist das nur wenn er ne Ausbildung antritt?
Nein.
Gruß Eillicht zu Vensre
Anmerkung : Das wird demnäxt ne FAQ owt
owT natürlich für dieses Posting. Ne FAQ owT wäre ja doof.