Ausbildung ohne Meister ?

hallöchen liebe community ich bin neu hier und hoffentlich richtig mit meiner frage.

also ich habe seit dem 1.8.09 eine ausbildung im maschinenbau und unser meister is schon vor einigen monaten in rente gegangen. ( habe dort ca 1/2 jahr praktikum gemacht)

jetzt ist mir zu ohren gekommen das unser chef keinen meisterbrief in diesem beruf hat und wollte mich deswegen schlau machen ob diese ausbildung dann ungültig wäre wenn rauskommen sollte das mein chef keinen meister brief besitzt.

danke euch schon mal für die antwort :wink:

hallo…

schau mal hier http://www.darmstadt.ihk24.de/produktmarken/aus_und_…

_ weitere infos gibt die örtliche IHK, frag mal nach; wenn aber euer betrieb bereits ausbildungsbetrieb ist und die fachleute die entsprechende berufspraxis in dem beruf haben, die den facharbeiterbrief ersetzt und die dich entsprechend fachlich vorbereitet, dann sollte es kein problem sein…

_ derzeit ist der ausbilderschein (AEVO) keine voraussetzung, da das gesetz ausgesetzt worden ist, um mehr ausbildungsplätze zu schaffen…

viele grüße

natasha

Hallo,

_ weitere infos gibt die örtliche IHK,

oder die HK wenn es ein Handwerksberuf ist - steht in deinem Ausbildungsvertrag.

Gruß
Otto

Ausbildung mit Ausbilder !
Hallo Noun,

nach unserem Wissensstand braucht dein Unternehmen einen Ausbilder bzw. Ausbildungsleiter.
Für die Anerkennung als Ausbilder ist es nicht relevant, ob er den Meisterbrief hat oder nicht. Wichtig ist, dass er eine Berechtigung hat, dich in diesem Ausbildungsberuf auszubilden.
Seit dem 01.08.2009 muss es eine Person sein, die gemäß. Ausbildereignungsverordnung (AEVO) geschult und geprüft ist oder zwischen 2003 und dem 01.08.2009 ausgebildet hat.
Ob es jetzt dein Chef oder ein Vorgesetzter ist, ist egal.

Für das ausbilden gemäß. Ausbildereignungsverordnung (AEVO) bestehen folgene Voraussetzung :

eine Abgeschlossene Ausbildung in Fachrichtung
ein Lehrgang, der so genannte Ausbildung der Ausbilder Lehrgang ( kurz AdA Lehrgang).

Weiter Informationen findest du unter :
http://www.azubister.net/magazin/artikel/425/Neue-Au…

Um ganz sicher zu gehen frag diesbezüglich nochmal bei deiner zuständigen Kammer nach.
Die geben dir sicher gerne Auskunft darüber und können dich weiter beraten.

Wir hoffen, dass wir dir weiterhelfen konnten.
dein azubister Team