Liebe Wissende,
wird eine Auszubildende in einem Kleinbetrieb während der Probezeit schwanger. Untersteht sie dann dem gesetzlichen Kündigungsschutz?
Oder kann der Betrieb während der Probezeit die Schwangere entlassen?
Fragt elmore
Hallo.
Während der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich gekündigt werden. Und das ohne Angabe der richtigen Gründe. Speziell wenn eine Frau eine Schwangerschaft beim Vorstellungsgespräch verschwiegen hat liegt ein Vertrauensbruch vor, der eine Kündigung legitimiert. Zitat ‚Absolvent‘ S. 9 von www.absolvent.net: „[…]in diesem Fall kein Patentrezept. Wer mutig ist, beichtet dem Chef…glaubwürdig, rüberbringen kann, dass …von SW nichts gewusst habe…[…]“.
Und ich glaube nicht, dass Auszubildende diesbezüglich irgendwelche Narrenfreiheit geniessen. Aber optional sollte man die Ausbildung unterbrechen können, um sie später wieder aufnehmen zu können -> Chef informieren.
HTH
mfg M.L.
Hi!
wird eine Auszubildende in einem Kleinbetrieb während der
Probezeit schwanger. Untersteht sie dann dem gesetzlichen
Kündigungsschutz?
Ja!
Oder kann der Betrieb während der Probezeit die Schwangere
entlassen?
Nein!
_MuSchG § 9 Kündigungsverbot
(1) Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Vorschrift des Satzes 1 gilt für Frauen, die den in Heimarbeit Beschäftigten gleichgestellt sind, nur, wenn sich die Gleichstellung auch auf den Neunten Abschnitt - Kündigung - des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) erstreckt._
Das heißt: Klar gibt es unter Umständen die Möglichkeit, eine Schwangere zu entlassen - aber diese Chance sehe ich sehr sehr gering, da die für den Arbeitsschutz oberste Landesbehörde zustimmen muss, und die Kündigung einen Grund angeben muss, der nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in Zusammenhang steht (gleicher §, 2 Absätze weiter)! Und das geschieht äußerst selten, da im Gesetz auch steht: In besonderen Fällen.
In Gänze hier
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/
Ach ja - die Probezeit verlängert sich NICHT (falls das die nächste Frage wäre *g*)!
LG
Guido
Blödsinn!
Hi!
Dein Posting ist in seine Komplettheit FALSCH!
Zeige mir im MuSchG den Teil, der den Bereich „Probezeit“ aushebelt!
Nix gefunden? OK - dann zeige mir nur ein Urteil, dass Deine absurde These unterstützt!
Kopfschüttelnden Gruß
Guido
Nochmal genauer betrachtet
Hi!
Während der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich
gekündigt werden. Und das ohne Angabe der richtigen Gründe.
Hier ist schon der erste Fehler! Bei Angeba eines falschen Grunds in der Kündigung kann der AG in die Jauche greifen! Richtig ist: OHNE Angabe von Gründen!
Speziell wenn eine Frau eine Schwangerschaft beim
Vorstellungsgespräch verschwiegen hat liegt ein
Vertrauensbruch vor, der eine Kündigung legitimiert.
Da die Frage nach einer Schwangerschaft eine aus der Kategorie „Nicht Zulässig“ ist, darf sie lügen oder schweigen! Der AG begibt sich in den unzulässigen Raum, in dem Moment, wo er diese Frage stellt! Nicht der lügende AN macht sich also „schuldig“ - er reagiert nur!
Zitat
‚Absolvent‘ S. 9 von www.absolvent.net: „[…]in diesem Fall
kein Patentrezept. Wer mutig ist, beichtet dem
Chef…glaubwürdig, rüberbringen kann, dass …von SW nichts
gewusst habe…[…]“.
Ich würde gerne alles lesen, was dort steht und nicht nur die Auszüge! Wenn das nämlich wirklich dort so steht, dann sollte sich die Seite lieber mit dem beschäftigen, worauf sie „spezialisiert“ ist (Informatiker und Ingenieure), statt solch einen Unfug zu verbreiten!
http://www.eltern.de/beruf_geld/recht_geld/schwanger…
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/bee…
LG
Guido
Hallo.
Also ich bemühe mich ja ständig, meine Postings frei von Widersprüchen zu halten und so allgemein wie nur irgend möglich zu formulieren. Aber auch unsereins ist nicht unfehlbar…(„noch nicht“) 
Also, der GANZE Artikel ist unter http://www.absolvent.net/magazin/mag_praxiswissen.html zu finden.
So, auf die sprachlichen Feinheiten meines ersten Beitrags will ich hier nicht noch weiter lang und breit eingehen. Dazu ist mir die Zeit schlichtweg zu schade.
In diesem Sinne
mfg M.L.
*grins*
Der von mir zitierte Teil steht NICHT im geposteten Link drin… :-/
mfg M.L.
Danke!
Hi!
Der von mir zitierte Teil steht NICHT im geposteten Link
drin… :-/
Danke! Ich dachte schon, ich muss zum Optiker!
Aber sei es drum: Die Aussage ist eine falsche (sinnigerweise wird das auch in Deinem Link bestätigt).
Sorry, dass ich Dich im ersten Posting so angefahren habe!
LG
Guido